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Sommersession 2020: Grünes Licht für das CO2-Gesetz


Die Revision des CO2-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat es in der Sommersession 2020 fertig beraten. Über welche anderen energiepolitischen Geschäfte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch debattiert haben – wir haben das Wichtigste zusammengetragen.

Ständerat

In der ersten Sessionswoche hat sich die kleine Kammer mit drei Vorstössen befasst. Die vom ehemaligen Nationalrat Philipp Hadorn (SP/SO) eingereichte Motion «Sonnenenergie-Fördertrilogie konkret. Schnittstellen zwischen den Behörden» (19.4258) hat der Ständerat oppositionslos angenommen. Der Nationalrat hatte sich bereits in der Wintersession 2019 dafür ausgesprochen. Damit sollen die administrativen Arbeiten zwischen den Bewilligungsbehörden beim Bau einer Solaranlage vereinfacht werden. Auch die vom ehemaligen Nationalrat Bernhard Guhl (BDP/AG) eingereichte Motion «Volkswirtschaftlich effiziente Integration erneuerbarer Energien in die Stromnetze» (19.3755) wurde vom Ständerat angenommen und damit überwiesen. Das Ziel der Motion ist es, einen Anstieg der Netztarife aufgrund der Netzintegration der Photovoltaik zu reduzieren. Beide Vorstösse wurden vom Bundesrat unterstützt. Weiter hat der Ständerat die Interpellation «Verursachergerechte Netzgebühren» (20.3035) von Ständerat Damian Müller (FDP/LU) behandelt. Dabei geht es um die Transportgebühren von Strom.

Sämtliche Debatten des Ständerats können Sie im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung nachlesen.

Nationalrat

Die grosse Kammer hat in der zweiten Sessionswoche – wegen der Differenzen zum Ständerat – zum zweiten Mal die Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) beraten und wichtige Entscheide gefällt. Nach über zwölf Stunden Debatte sprach sich der Nationalrat in der Gesamtabstimmung für das CO2-Gesetz aus. Die Vorlage wurde mit 135 Ja-Stimmen und 59 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung deutlich angenommen. Der Nationalrat folgte in wesentlichen Teilen den Entscheiden des Ständerats und ebnet damit den Weg für dieses Gesetz, das 2022 in Kraft treten soll. Der Halbierung der CO2-Emissionen bis im Jahr 2030 stimmte die grosse Kammer zu, allerdings will sie mehr Emissionen im Inland reduzieren: mindestens 75% des Ziels sollen im Inland erreicht werden. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat einen Klimafonds einrichten. Der Klimafonds soll Massnahmen finanzieren, die zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen und bei der Vermeidung von Schäden helfen, die infolge des Klimawandels entstehen. Auch beim Gebäudeprogramm folgte der Nationalrat im Wesentlichen der Vorlage, wie sie vom Ständerat vorbereitet und von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats präzisiert wurde. Weiter unterstützt der Nationalrat die Erhöhung der CO2-Abgabe sowie die Einführung einer Flugticketabgabe. Ein Teil dieser Gelder kommt in den Klimafonds, die übrigen 2/3 der CO2-Abgabe und knapp über die Hälfte der Einnahmen aus den Flugabgaben werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Damit die Treibstoffimporteure ihre Kompensationspflicht erfüllen können, folgt der Nationalrat dem Ständerat auch beim maximalen Aufschlag auf den Treibstoffpreis: höchstens 10 Rappen pro Liter bis 2024, und ab 2025 höchstens 12 Rappen. In einigen Details verbleiben zwischen den Räten Differenzen, die über den Sommer in der UREK des Ständerats behandelt werden. In der Herbstsession vom 7. bis 25. September 2020 könnte das CO2-Gesetz in beiden Räten wieder auf dem Tisch liegen und in die Schlussabstimmung kommen.

Ebenfalls «Ja» sagte der Nationalrat zum Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition 20.029). Mit diesem Programm will der Bundesrat die Forschung in den für die Energiestrategie 2050 zentralen Bereichen vorantreiben und stellt für die nächsten acht Jahre 136,4 Millionen Franken zur Verfügung. Als nächstes wird der Ständerat über dieses Geschäft beraten.

Schliesslich hat die grosse Kammer das Postulat «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung» (20.3000) der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Strategie für die Regulierung der Wärme-Kraft-Koppelung vorzulegen. Das Wortprotokoll des Nationalrates können Sie unter diesem Link abrufen.

Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

Bild: Béatrice Devènes

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1 Antwort
  1. Werner Zumbrunn
    Werner Zumbrunn sagte:

    Der Entwurf des CO2-Gesetzes verstösst eklatant gegen Artikel 5 des Energiegesetzes. Dort steht in Absatz 1 Buchstabe c: „Die Kosten der Energienutzung sind möglichst nach dem Verursacherprinzip zu tragen.“ Die exorbitante Abgabe auf Brennstoffe (bis 210 Fr./Tonne CO2), welche für bloss einen Viertel der Treibhausgasemissionen (TGE) verantwortlich sind, ist um ein Mehrfaches höher als die Abgabe auf Treibstoffe, welche einen Drittel der TGE verursachen (eine Abgabe von 10 Rp./Liter Benzin entspricht einer CO2-Abgabe von ca. 43 Fr./Tonne CO2).
    Ob ein solches Gesetz, das gegen das gesetzlich geregelte und elementare Verursacherprinzip verstösst, vor dem Stimmvolk Gnade findet, sei dahin gestellt. Sicher wird damit dem ambitionierten Treibhausgas-Reduktionsziel des Bundesrates – Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050 – nicht gedient.

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