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Einerseits möchten Elektrizitätsunternehmen möglichst viel Strom verkaufen, andererseits sind sie per Gesetz neu verpflichtet auch Strom zu sparen. So sieht es das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. 2026 erhalten die Elektrizitätslieferanten erstmals Zielvorgaben. Mit welchen Massnahmen versuchen sie die Ziele zu erreichen? Wo sind die Herausforderungen?

1 TWh sollen die Elektrizitätslieferanten (EVU) bis 2035 total mit Effizienzsteigerungen einsparen. Diese Effizienzvorgaben sollen sie mit der Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erreichen, also bei den Haushalten, bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand.

Und wie sehen diese Massnahmen aus?

Verschiedene Stromunternehmen haben Förderprogramme lanciert für den Ersatz von Haushaltgeräten. Für den Ersatz von alten Geräten leisten sie einen Beitrag. Das kann ein Wäschetrockner, eine Waschmaschine, ein Kühlgerät, Geschirrspüler oder eine Dunstabzugshaube sein. Je nach Effizienzklasse des neuen Geräts gibt es einen Zustupf. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen, die im entsprechenden Versorgungsgebiet wohnen.

Ein anderes Stromunternehmen fokussiert auf KMU. Dieser Energieversorger übernimmt einen Teil der Kosten für die Erstellung einer Energiediagnose und die Festlegung geeigneter Massnahmen zu Stromeffizienz. Die Unternehmen müssen diese Abklärungen durch eine akkreditierte PEIK-Beraterin respektive einen PEIK-Berater durchführen lassen. PEIK ist die professionelle Energieberatung für KMU, ein Angebot von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Simone Marchesi ist im Bundesamt für Energie für den Vollzug der Effizienzverpflichtungsvorgaben gemäss zuständig. Energeiaplus wollte von ihm wissen, wie die Umsetzung angelaufen ist.

Energeiaplus: Mit der Elektrifizierung von Mobilität und Wärme steigt der Strombedarf und auch der Verbrauch. Die Effizienzverpflichtungen, die im Gesetz festgeschrieben sind, sind ein Instrument, um den Mehrverbrauch zu glätten. Wie gut sind die Elektrizitätslieferanten bereits unterwegs? Dieses Jahr müssen sie zum zweiten Mal dem BFE den Stromverbrauch melden.

Simone Marchesi ist Fachspezialist Effizienzsteigerungen im Bundesamt für Energie; Bild BFE

Simone Marchesi: Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich dieses neue Instrument entwickelt und wie die Elektrizitätslieferanten diese neuen Verpflichtungen angenommen haben. Im vergangenen Jahr wurden die Jahreszahlen fristgerecht gemeldet, was bereits einen bedeutenden Erfolg darstellt,

Zudem hatten die Elektrizitätslieferanten die Möglichkeit, Effizienzmassnahmen zu melden, die zwischen 2022 und 2024 umgesetzt wurden. Dies hat gezeigt, dass viele Elektrizitätslieferanten bereits aktiv auf dem Energieeffizienzmarkt tätig waren. Für andere hingegen ist das Neuland. Wir wissen, dass die nötigen Anpassungen in solchen Fällen nicht immer einfach sind.

Sie erwähnen es: Für verschiedene Elektrizitätslieferanten ist Effizienz kein neues Thema. Sie haben bereits seit längerem Massnahmen etabliert, beispielsweise der Service industriel de Genève (SIG) mit dem Programm éco21. Können sich diese Unternehmen sozusagen zurücklehnen?

Diese Unternehmen haben zweifellos einen Vorteil: Sie verfügen bereits über ein Netzwerk von Dienstleistern, haben bereits Effizienzprogramme eingeführt, kennen den Energieeffizienzmarkt und wissen, wo es noch Potenzial für Effizienzsteigerungen gibt. Um ein Beispiel zu nennen: Einige Elektrizitätslieferanten fördern den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, andere bieten hingegen Förderprogramme für Unternehmen an, die Energieeffizienzmassnahmen umsetzen. Dennoch müssen auch sie ihre Programme an die neuen Anforderungen anpassen, die dieses neue Instrument mit sich bringt.

Kasten: éco21 ist ein von den Genfer Industriewerken (SIG) 2007 initiiertes Programm, das Haushalte, Unternehmen und den öffentlichen Sektor zur Senkung des Strom- und Energieverbrauchs motiviert. Es bietet Beratung, technische Unterstützung und Finanzierungshilfen für Effizienzmassnahmen, um Genf zu einer nachhaltigen, energieeffizienten Region zu machen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Der Bund verfügt Zielvorgaben, die die Elektrizitätslieferanten erreichen müssen. Was, wenn sie diese nicht erreichen?

Der Gesetzgeber hat vorerst darauf verzichtet, Sanktionen vorzusehen, falls ein Elektrizitätslieferant die festgelegten Zielvorgaben nicht erreichen sollte. Das BFE wird jährlich über die Entwicklung des Instruments kommunizieren, jedoch in anonymisierter Form.

Äussere Umstände können zu einem höheren Stromverbrauch führen bei den Elektrizitätslieferanten. Beispiel: In der Stadt Zürich erfolgt derzeit die Stilllegung des Gasnetzes. Der Energieversorger Energie360Grad wird vom Gas- zum Stromlieferanten. Der Stromverbrauch steigt also. Wie sieht der Vollzug bei solchen Energieunternehmen aus? Gibt es Spezialregelungen?

Die Effizienzvorgaben richten sich nicht gegen die Elektrifizierung. Stromlieferanten können weiterhin Strom verkaufen und dort wo das aus klima- und energiepolitischer Sicht sinnvoll ist, fossile Energieträger durch Strom ersetzen. Im Gegenzug soll mit dem neuen Instrument dort, wo bereits Strom gebraucht wird, die Effizienz weiter gesteigert werden. Damit will der Gesetzgeber einen exponentiellen Anstieg des Stromverbrauchs verhindern. Wenn ein (fossiler) Energieversorger nun zum Elektrizitätslieferanten wird und der Referenzstromabsatz 10 GWh/Jahr übersteigt, werden ihm gemäss den gesetzlichen Vorgaben Effizienzzielvorgaben auferlegt.

In der Schweiz gibt es rund 600 Stromlieferanten. Gibt es Unterschiede zwischen kleinen und grossen Unternehmen.

Das stimmt, die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein ganz besonderes Land; von den über 600 Unternehmen erhalten nur diejenigen Zielvorgaben, die einen Referenzstromabsatz von über 10 GWh/Jahr melden. Diese Unternehmen machen etwas mehr als die Hälfte der Elektrizitätslieferanten aus.

Ein wichtiger Unterschied ist die Entscheidung zwischen „Make or Buy“. Unternehmen müssen wählen, ob sie selbst aktiv nach Stromeinsparungen suchen – zum Beispiel mit eigenen Fachleuten oder mit Unterstützung von Energieberatern – oder ob sie bei Dritten bereits umgesetzt Effizienzmassnahmen erwerben.

Die Unternehmensgrösse kann diese Wahl beeinflussen: Grössere Firmen verfügen oft über mehr Ressourcen für eigene Massnahmen, während es für kleinere Betriebe eher angezeigt sein kann, dass sie diese Arbeiten externalisieren.

Wenn ein Unternehmen seine Zielvorgaben nicht vollständig mit eigenen Massnahmen erreicht, kann es Stromeinsparungen von anderen Unternehmen erwerben, die ihre Ziele übertroffen haben. So lassen sich die Vorgaben trotzdem erfüllen. Umgekehrt können Unternehmen, die mehr einsparen als vorgeschrieben, diese zusätzlichen Einsparungen verkaufen – und damit sogar Einnahmen erzielen.

 

Es gibt Kritik, dass die geforderten Massnahmen schwierig zu finden seien. Es gebe eine Konkurrenz zu anderen Effizienzprogrammen, beispielsweise dem Förderprogramm ProKiloWatt. Was entgegnen Sie auf diese Kritik?

Das Potenzial für Effizienzmassnahmen ist nach wie vor gross. Uns ist bewusst, dass es gewisse Schnittstellen zwischen ProKilowatt und den Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten gibt. Einiges ist klar geregelt, z.B. dass eine Effizienzmassnahme nur entweder bei ProKilowatt oder den Effizienzsteigerungen angerechnet wird. Wir beobachten die Situation, und bei Bedarf schärfen wir die Abgrenzung weiter.

Eine weitere Kritik: Die eingesparten kWh sind teuer, obwohl die Stromlieferanten die Kosten dafür den Endverbraucherinnen und -verbrauchern verrechnen können. Was sagen Sie dazu?

Was die Kosten angeht, ist die ElCom die zuständige Behörde. Sie genehmigt die Preise, die ein Energieversorger verlangen kann für den Strom.

Die Kosten für diese Effizienzmassnahmen sind derzeit sehr unterschiedlich, was sicherlich auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Dazu gehören die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung von Effizienzprogrammen, der politische Wille auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie die jeweilige Technologie (manche Technologien bringen mehr Einsparungen bei geringeren Investitionen, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis niedriger ist)

Erst mit der Zeit und einem wachsenden Angebot werden diese Schwankungen abnehmen.

Mit den Smart Metern, die künftig bei den Stromkundinnen und -kunden installiert sind, sollten die Stromlieferanten sehen, wer viel Strom verbraucht und wo allenfalls noch Einsparungen möglich sind. Ist dieses Vorgehen erlaubt?

Gemäss Art. 10 Bundesgesetz über die Stromversorgung (StomVG) ist das nicht erlaubt. Der Artikel soll verhindern, dass ein Netzbetreiber Daten nutzt, um potenziell Kunden (Grossverbraucher auf dem freien Markt) zu identifizieren und ihnen gezielt Strompreise anzubieten. Ein Elektrizitätslieferant hat demgegenüber keinen direkten Zugriff auf diese Netzverbrauchsdaten und kann daher keine gezielten Angebote unterbrieten. Dieser Grundsatz gilt deshalb auch für den Energieeffizienzmarkt.

Die Daten des Smart Meters gehören dem Endverbraucher; er hat die Möglichkeit, Dritten Zugriff auf diese Daten zu gewähren, damit sie diese analysieren können.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Shutterstock; Asset-ID: 2254294481; VectorMine

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Speichermaterialien, die den Phasenwechsel zwischen flüssigem und festem Aggregatszustand nutzen, können viel Energie aufnehmen und abgeben. Mit ihnen lassen sich Speicher bauen, die im gleichen Volumen deutlich mehr Wärme puffern als ein Warmwasserboiler. Ein vom Bundesamt für Energie (BFE) gefördertes Pilotprojekt hat das Speicherkonzept in einem Bündner Einfamilienhaus getestet. Mit den Erfahrungen aus der praktischen Erprobung konnte ein neuartiger Kompaktspeicher entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Weiterlesen

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Après une première expérience menée à Genève en 2024, le projet AMU-TI permet aujourd’hui d’élargir l’application de la méthode d’assistance à la maîtrise d’usage (AMU) au canton du Tessin. Soutenu par l’Office fédéral de l’énergie (OFEN) et développé par la SUPSI – en particulier l’Institut ISAAC –, le projet visait à accompagner une rénovation énergétique en site occupé, tout en plaçant la participation des locataires au cœur du processus. Grâce à la collaboration étroite entre la SUPSI, Alloggi Ticino SA – gestionnaire d’un vaste parc immobilier –, la direction des travaux de Pini Group SA et la société S2R GmbH, le projet a bénéficié d’une coordination solide et continue.

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In Gebieten mit einer hohen Dichte an Erdwärmesonden müssen diese regeneriert werden, damit das Erdreich durch den Wärmeentzug im Lauf der Jahre nicht auskühlt. Ein Demonstrationsprojekt im Zürcher Oberland hat nun ein neuartiges Konzept getestet, das die Wärme von asphaltierten Plätzen für die Regeneration der Sonden nutzt. Fazit: Wärmekollektoren im Asphalt funktionieren, haben bisher aber noch recht hohe Kosten. Weiterlesen

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Ja zu neuen Kernkraftwerken in der Schweiz, Ja zur Weiterführung des Gebäudeprogramms und Nein zur Weiterführung des Rettungsschirms: Diese drei und weitere Entscheide hat das eidgenössische Parlament in der Frühlingssession 2026 getroffen. Weiterlesen

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Die Seite «Kann-ich-bohren.ch» im Internet aufrufen, Adresse eingeben, und schon erfährt man, ob eine Erdwärmesonde am gewünschten Standort in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Seit 2022 gibt es diese Möglichkeit. Nun wurde die Applikation komplett überarbeitet. Dabei wird modernste Digitaltechnologie und -infrastruktur genutzt.

Die Frage, ob eine Bohrung für eine Erdwärmesonde durchgeführt werden darf, lässt sich für jedes beliebige Gebäude, vom Einfamilienhaus bis zum Industriegebäude, in der Schweiz beantworten. «Erdwärme» ist Energie, die in Form von Wärme unterhalb der Erdoberfläche gespeichert ist.

Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle, die hilft, fossile Energien zu ersetzen und CO-2-Emissionen zu senken. Weil Erdwärmesonden direkt in den Untergrund eingreifen und das Grundwasser beeinflussen können, braucht ihre Erstellung in der Schweiz eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Bei der Planung müssen deshalb öffentlich-rechtliche Einschränkungen wie Gewässerschutzzonen berücksichtigt werden.

Mit der Online-Plattform «Kann-ich-bohren.ch» lässt sich seit 2022 einfach prüfen, ob an einem Standort grundsätzlich Erdwärmesonden möglich sind. Adresse eingeben – und sofort erscheinen Hinweise zu Zulässigkeit und Schutzbestimmungen.

Die neue Anwendung wurde von den Geoinformatik-Spezialisten des Bundesamtes für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit Dienstleistern entwickelt. Welche Vorteile bringt die neue Applikation und wie gefragt ist sie bei Nutzerinnen und Nutzern? Energeiaplus hat bei Olivier Monod nachgefragt, Fachspezialist Geoinformation und Digitalisierung im BFE.

Die Applikation liefert eine erste Einschätzung, ob eine Erdwärmesonde realisiert werden könnte. Grundlage waren bei der alten Anwendung kantonale Daten. Die waren sehr unterschiedlich. Wie sieht es bei der neuen Anwendung aus?

Olivier Monod ist Fachspezialist im Digital Innovation Office des BFE; Bild: BFE

Olivier Monod: Die neue Applikation baut wie bisher auf den offenen kantonalen Geo-Daten auf. Allerdings sind die Daten der Kantone unterschiedlich. Wir mussten daraus einheitliche und verständliche Aussagen für alle Orte in der Schweiz ableiten. Nach Eingabe der Adresse erhalten die Userinnen und User eine erste Einschätzung für eine mögliche Geothermie-Bohrung. Diese ist in drei Kategorien gegliedert: Möglich, mit Einschränkungen möglich, verboten.

Leider sind noch nicht für alle Kantone die entsprechenden Daten verfügbar: die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Solothurn fehlen noch, da ihre Daten nicht digital und maschinenlesbar abrufbar sind, beziehungsweise weil sie keine Karte veröffentlichen, die die Möglichkeit für Erdwärmesonden zeigt.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der Anwendung?

Wir haben die Anwendung technisch komplett neu aufgestellt. Ihr Betrieb war wartungsintensiv, Sicherheitslücken traten immer wieder auf und mussten behoben werden. Der Automatisierungsgrad war insgesamt nicht zufriedenstellend. Die Erfahrung für die Userinnen und User war nicht ideal, die Informationen waren recht unübersichtlich. Wir haben das überarbeitet und die Anwendung nun neu auch für mobile Geräte wie Tablets oder Smartphones fit gemacht.

Inhaltlich hat sich auch etwas getan. Zusätzlich zur ersten Einschätzung teilt die Anwendung dem Nutzer respektive der Nutzerin für die ausgewählte Adresse in einem separaten Kasten gleich auch den Link zur zuständigen kantonalen Stelle mit, bei der der Genehmigungsantrag gestellt werden muss. Weiter erhält die Userin respektive der User auch den Link zum kantonalen Geoportal, das die Basiskarte bereitstellt. Diese Info gibt es auch für Kantone, die keine Daten zur Verfügung stellen. Ausserdem werden mehrere nützliche Links zur Geothermie, zur Nutzung der Erdwärme, sowie zu Anbietern, die auf die Planung und Aufführung von Erdwärmesonden spezialisiert sind, angegeben.

Das heisst also, es hat sich technisch recht viel geändert. Konnte dabei auf der bestehenden App aufgebaut werden?

Die Anwendung ist das erste öffentlich sichtbare Ergebnis der laufenden digitalen Transformation des BFE unter Nutzung einer Cloud-Infrastruktur entsprechend der Strategie der Bundesverwaltung. Die zugrunde liegenden Software-Bausteine sind vollständig Open-Source, ebenso wie die produzierte Anwendung. Damit entspricht das BFE auch den Vorgaben aus dem EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben), das Open Source zur Norm macht. Der Automatisierungsgrad ist sehr hoch. Was die Logik betrifft, übernimmt die neue Anwendung gewisse Konzepte der alten Version.

Was ist der Vorteil? Stichwort Kosten? Abhängigkeiten?

Die Kosten und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern waren wichtige Faktoren. Die Beschaffungsgrundlage für diese Applikation lief aus. Zwar wäre eine Neuvergabe möglich gewesen. Doch die moderne Cloud-Technologie, die Abhängigkeiten zu externen Dienstleistern und der administrative Aufwand im Betrieb waren ausschlaggebend dafür, die neuen digitalen Möglichkeiten des BFE auszuprobieren. Unsere Ziele waren, eine instabile, ressourcenaufwändige Lösung zu vermeiden, externe Abhängigkeiten zu reduzieren, Kosten zu sparen und von neuen Funktionalitäten, die moderne Technologie bietet, zu profitieren. Dies haben wir erreicht.

Zum Schluss: Die Seite «kann-ich-bohren.ch» besteht seit 2022. Wie gefragt war diese Anwendung bisher?

Es gibt praktisch keine Statistiken oder Nutzungszahlen für die alte Anwendung. Auch wenn die Zulassungskarten wahrscheinlich hauptsächlich über die kantonalen Geoportale abgerufen werden, kann davon ausgegangen werden, dass die neue Anwendung dank ihrer einfachen Suchfunktion sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen einen Mehrwert bietet

Das Monitoring wurde bei der neuen Anwendung verbessert. In der neuen Cloud-Infrastruktur BFE verfügen wir über einen strukturierten und leicht zugänglichen Überblick über die Nutzungsstatistiken, der vollständig automatisiert ist und keine zusätzlichen Kosten verursacht. Derzeit beobachten wir durchschnittlich etwa 200 Nutzungen pro Tag.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie BFE

 

 

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Die Beleuchtung daheim, im Büro, auf der Strasse oder auf dem Fussballplatz braucht immer weniger Strom. 2024 betrug der Stromverbrauch 5.8 TWh. Das sind rund 32% weniger als im Spitzenjahr 2012. Das zeigt das Energiemonitoring Beleuchtung von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Relativ zum gesamten Stromverbrauch der Schweiz sank der Anteil der Beleuchtung von 14.6% (2012) auf 10.1% (2024).

Etwas mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs (3.23 TWh) ging 2024 auf das Konto des Bereichs Dienstleistung. Darunter fällt beispielsweise die Beleuchtung in Läden oder Bürogebäuden. Rund ein Fünftel (1.18 TWh) verbraucht der Bereich Industrie für die Beleuchtung. In den Bereichen Wohnen (0.82 TWh) und Aussenbeleuchtung (0.54 TWh) sind die Anteile kleiner. Die Beleuchtung in Tunnel, bei Strassen oder Aussen-Sportplätzen gehört zur Aussenbeleuchtung.

Der Beleuchtungsmarkt befindet sich seit einigen Jahren in einem rasanten technologischen und strukturellen Wandel. Der grosse Sprung punkto Energieeffizienz geschah mit der LED-Technologie. Schätzungen gehen davon aus, dass LED (je nach Anwendungsbereich) mittlerweile cirka 70% der Leuchtmittel ausmacht.

Im Privatbereich beläuft sich der Anteil wegen der schon länger wirksamen Leuchtmittelverbote laut dem BFE-Experten Stefan Bormann  wohl eher schon bei 90%. Bei den privaten Anwendern ist der Anteil höher, da die in diesem Bereich verwendeten Leuchtmittel (vorwiegend Glühlampen, Lebensdauer 1000-2000 Std) schon länger von Leuchtmittelverboten betroffen sind.  In Neubauten werden seit zwei-drei Jahren nur noch LED-Leuchten eingesetzt.

Ist das Effizienzpotenzial bei der Beleuchtung damit ausgeschöpft? Wo liegen noch Verbesserungen drin? Stefan Bormann , Fachspezialist Effizienzsteigerungen und Wettbewerbliche Ausschreibungen im Bundesamt für Energie (BFE) gibt im Interview Antworten

Energeiaplus: Der Stromverbrauch für die Beleuchtung machte 2024 noch 10% am Gesamtstromverbrauch in der Schweiz aus? Wie ist dieses Resultat zu werten?

Stefan Bormann ist Fachspezialist Effizienzsteigerung und wettbewerbliche Ausschreibungen im BFE; Bild: BFE

Stefan Bormann: Obwohl die beleuchtete Fläche zugenommen hat und die Anforderungen an die Beleuchtungsstärken gestiegen sind, ist der Stromverbrauch für Beleuchtung in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Lichtbranche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt müssen die vorhandenen, effizienteren Leuchten, Sensoren und Steuerungen einfach noch konsequenter eingesetzt werden.

Was meinen Sie mit konsequenter einsetzen?

Seit Jahren wird an Projektteam-Sitzungen darüber diskutiert, ob Beleuchtungsanlagen dimm- und steuerbar sein sollen. Diese Diskussion sollte mittlerweile wirklich nicht mehr geführt werden. Ausser die Nutzerinnen und Nutzer möchten auf einen grossen Teil der möglichen Einsparung verzichten und nebenbei noch Geld verlieren.

Die Branche hatte sich 2018 in der Lichtvereinbarung von Davos das Ziel gesetzt, den Anteil der Beleuchtung am Gesamtstromverbrauch zu halbieren bis 2025 von 7.5 TWh auf 3.5 TWh. Ende 2024 waren es aber noch 5.8 TWh. War das Ziel zu ambitioniert?

Tatsächlich war das Ziel sehr ambitioniert. In der Regel sind bei Sanierungen aber  Einsparungen von 50% und mehr durchaus realisierbar. Das bestätigen auch die vielen im Rahmen von ProKilowatt geförderten Projekte. In noch immer viel zu vielen Fällen wird aber einfach ohne korrekte Planung saniert, und so verpufft das Einsparpotenzial oft wegen überhöhter Beleuchtungsstärken und fehlender Sensorik.

Wo liegen die Herausforderungen, um den Stromverbrauch bei der Beleuchtung noch weiter zu senken?

Viele Bauherrschaften verzichten wegen vermeintlicher Mehrinvestitionen auf steuerbare Anlagen. Diese kurzsichtige Fixierung auf Erstellungs- statt auf Lebenszykluskosten ist nachweislich falsch. Die Lichtbranche stellt mittlerweile sehr gute Werkzeuge zur Verfügung. Über den Einsatz entscheiden die Beschaffer von Anlagen und Planungsleistungen. Diese Kompetenz aufzubauen, ist anspruchsvoll – aber vermutlich entscheidend für den Erfolg.

Die LED-Technologie brachte einen grossen Sprung punkto Energieeffizienz. Allerdings ist es mit dem Einsatz einer LED-Leuchte alleine offenbar nicht gemacht.

Sehr viel Strom kann bei der Beleuchtung gespart werden, wenn diese richtig dimensioniert und auch optimal gesteuert ist, also nur dann eingeschaltet ist, wenn sie auch effektiv gebraucht wird. In bestimmten Anwendungen wie Tiefgaragen, Korridoren oder Treppenhäusern können sogar über 90% eingespart werden! Das zeigen verschiedene Praxisbeispiele, wie beispielsweise jenes des Spitalzentrums Biel. Der Einfluss von Sensorik und der Vernetzung von Leuchten steuert einen grösseren Beitrag zur Effizienzsteigerung bei als der Ersatz von konventionellen Lichtquellen durch LED.

Zudem lässt sich der Verbrauch in den ersten Betriebsjahren allein mit der korrekten Einregulierung von Sensornachlaufzeiten und Beleuchtungsstärken bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen in den allermeisten Fällen reduzieren. Dafür müssen fast zwingend dimm- und ansteuerbare Betriebsgeräte verbaut werden. Eine kleine Mehrinvestition, die sich aber schnell bezahlt macht.

Beim vorliegenden Monitoring-Bericht wurde ein neues Erhebungsmodell eingesetzt. Wie verlässlich sind die Zahlen?

Bereits im Vorjahr wurde ein neues Modell angewandt. Ursprünglich basierte die Verbrauchsberechnung (eine flächendeckende, mess-technische Erfassung des Stromverbrauchs für Beleuchtung ist nicht möglich) in erster Linie auf umfassend erhobenen Verkaufszahlen von Leuchten und konventionellen Leuchtmitteln (Licht-Markt Schweiz. Analyse 2023). Diese Methode bildet die heutige Beleuchtungslandschaft durch die zunehmende Verbreitung von neuen Technologien nicht mehr ausreichend genau ab (nähere Erläuterungen dazu im Bericht Energiemonitoring Beleuchtung 2023).

Die für die Berechnung zusätzlich verwendeten Faktoren wie beispielsweise die Steigerung der Effizienz von unterschiedlichen Leuchtentypen, die Zunahme der beleuchteten Flächen nach Nutzung etc. basieren auf breit abgestützten Angaben aus der Industrie und der Immobilienbranche. Wie bei jedem Modell gibt es natürlich eine gewisse Unschärfe. Dennoch sind die  ermittelten Verbrauchszahlen belastbar.

Interview und Photo: Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie

 

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Energie lässt sich speichern: Strom in Batterien, als Speicherseen, in Wasserstoff, Wärme in Erdbecken, im Untergrund oder in Tanks. Solche Speicher sind für die nötige Flexibilität des Schweizer Energiesystems der Zukunft wichtig. Weiterlesen

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