Schlagwortarchiv für: Fonds

Les fenêtres efficientes permettent d’économiser beaucoup d’énergie et de réduire les coûts de chauffage. Il faut absolument y penser lors de nouvelles constructions, mais aussi de rénovations. Weiterlesen

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Für unrentable Wasserkraftwerke kann beim Bund Unterstützung beantragt werden. Drei Gesuchsteller haben für das Jahr 2022 je ein Gesuch eingereicht. Nun ziehen sie ihre Gesuche aber wieder zurück. Weiterlesen

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Wer im Jahr 2022 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2023 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für ein und dieselbe unrentable Anlage ein Gesuch eingereicht. Weiterlesen

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Die Beleuchtung ersetzen oder die Kühlanlage umbauen: Die Projekte und Programme, die von ProKilowatt unterstützt werden, zeigen, wie durch ganz verschiedene Massnahmen Strom gespart werden kann. ProKilowatt ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Energie (BFE) zur Förderung der Stromeffizienz. Weiterlesen

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Même les bâtiments classés ou dignes de protection peuvent bénéficier d’une rénovation énergétique complète qui leur assure un bel avenir. Voici deux exemples d’anciennes bâtisses où histoire et développement durable cohabitent harmonieusement.

On peut donc, avec de bonnes idées, donner une nouvelle vie à d’antiques bâtisses, comme le prouve aussi l’architecte Christoph Ecker d’Oltingen (BL). Depuis 15 ans, il réhabilite des bâtiments anciens, assainissement énergétique inclus. Certains atteignent même le standard Minergie. C’est le cas par exemple de la maison paysanne bâloise typique de 1850 qu’il occupe avec sa famille. Elle n’est pas classée, mais jugée digne de protection, car le village d’Oltingen semble défier le temps et son état de préservation est vanté aux quatre coins du pays.

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Einlagern, was man gerade nicht braucht, und dann wieder hervorholen, wenn man es benötigt: Das ist das Prinzip des Geospeichers, den der Stadtberner Energieversorger Energie Wasser Bern ewb bei der Energiezentrale Forsthaus am Stadtrand von Bern realisieren möchte. Weiterlesen

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Wie vermitteln wir in Zukunft Informationen über die verschiedenen Innovationsförderangebote im Energiebereich? Wie können wir die Navigation in dieser Förderlandschaft intuitiver und benutzerfreundlicher gestalten? Das war das Thema der Informationsveranstaltung zur geplanten Ausschreibung «Angebote der Innovationsförderung» vom 28. Juni 2022 in Bern, an dem rund 40 Interessierte darunter Kommunikationsspezialistinnen, Energieberater, Wissensvermittlerinnen, Forscherinnen und Beschaffungsexperten teilnahmen. Weiterlesen

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Immer mehr Gebäude werden mit Wärmepumpen geheizt. Auch Wärmepumpen haben aber mal ausgedient und müssen entsorgt werden. Wichtig dabei: die fachgerechte Entsorgung. Denn in den Wärmepumpen hat es einerseits Material, das wieder verwertet werden kann, andererseits Stoffe, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Analog zu anderen Elektronikgeräten führt die Gebäudebranche nun eine vorgezogene Recyclinggebühr (VREG) für Wärmepumpen ein. Weiterlesen

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«Starke Städte» ist das Motto des Stadtwerkekongresses 2022 in Aarau. Wie stark präsentieren sich die Städte im Energiebereich? Welche Lösungen für den Klimaschutz und für ein nachhaltiges Energiesystem ergreifen sie? Wo stehen sie auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel 2050. Energeiaplus hat bei sieben Schweizer Städten nachgefragt. Fazit: Die Städte tun einiges bei den erneuerbaren Energien, den alternativen Heizsystemen oder bei der Elektromobilität. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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