Schlagwortarchiv für: Bewilligung

Am 10. September fand die dritte Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern im Jahr 2024 statt. Referenten des ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) und der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) informierten über Eignungs- und sicherheitstechnische Kriterien in den Verfahren. Das Bundesamt für Energie (BFE) präsentierte eine Übersicht über den Stand der Entsorgung von radioaktiven Abfällen in verschiedenen Ländern. Eine Vertreterin des deutschen BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) erklärte das Vorgehen zur Standortsuche in Deutschland. Zum Schluss stellte die Fachgruppe regionale Entwicklung das weitere Vorgehen zur Bevölkerungsbefragung vor. Während des ganzen Abends hatten die Anwesenden die Möglichkeit, den verschiedenen Vertreter/innen Fragen zu stellen. Weiterlesen

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Etliche Mythen rund ums Stromnetz halten sich hartnäckig. Doch stimmen sie wirklich? Der Swissgrid-Netzexperte Marc Vogel kennt die Fakten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat in ihrer Blog-Serie «Unser Netz» den Mythen-Check zu 12 häufigen Behauptungen gemacht. Energeiaplus publiziert den Blog als Zweitverwertung. Hier gehts zum 1. Teil mit den Mythen 1 bis 6, Fakten zu den Mythen 7 bis 12 lesen Sie in diesem Artikel.

Mythos 7: Strom kann gezielt über einzelne Leitungen von A nach B geleitet werden.

Marc Vogel ist Senior Specialist Market & System Design bei Swissgrid. Bild: Swissgrid

Marc Vogel: Wenn der Strom von Punkt A zu Punkt B fliesst, gelangt er nicht zwangsweise auf direktem Weg dorthin, sondern teilt sich auf die verschiedenen Leitungen die A und B verbinden auf. Das ist unter anderem für den grenzüberschreitenden Handel relevant: Unter Umständen fliesst nur ein Teil des gehandelten Stroms direkt über die Landesgrenze – und ein anderer Teil über das Netz eines benachbarten, am Handel unbeteiligten Landes. Ein Beispiel: Deutschland liefert Strom an Frankreich. Der Strom fliesst aber nur teilweise direkt über die deutsch-französische Landesgrenze und zu einem anderen Teil via Schweiz von Deutschland nach Frankreich. Solche ungeplanten Flüsse führen zu einer Grundbelastung des Stromnetzes unbeteiligter Länder, in unserem Beispiel der Schweiz, was deren Import- und Exportmöglichkeiten reduzieren kann.

Link: Ungeplantes im Stromnetz – ein Risiko für die Schweiz (swissgrid.ch)

Mythos 8: Das Schweizer Übertragungsnetz funktioniert unabhängig von den Nachbarländern.

Das stimmt nicht. Denn das Übertragungsnetz der Schweiz ist ein Teil des europäischen Übertragungsnetzes, das von Portugal bis Lettland und von Dänemark bis Griechenland reicht. Es funktioniert wie eine einzige grosse Maschine, die mit gleichen Spielregeln von allen europäischen Netzbetreibern gemeinsam betrieben wird. Swissgrid hat als Koordinatorin für Südeuropa zusammen mit dem deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der für Nordeuropa zuständig ist, eine wichtige Aufgabe für den sicheren Netzbetrieb in ganz Europa. Damit das Netz auch zukünftig sicher und effizient betrieben werden kann, braucht es ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Ohne Stromabkommen steigen die volkswirtschaftlichen Kosten und die Netzstabilität sowie die Versorgungssicherheit sind gefährdet. Ein Stromabkommen ist somit nicht nur im Interesse von Swissgrid, sondern auch im Interesse aller Schweizer Endverbraucherinnen und -verbraucher.

Link: Europäischer Strombinnenmarkt (swissgrid.ch)

Mythos 9: Das Übertragungsnetz verliert an Bedeutung, da immer mehr erneuerbarer Strom lokal erzeugt wird und lediglich übers Verteilnetz transportiert werden muss.

Der Ausbau von Solaranlagen und Windparks beansprucht tatsächlich zuerst die Verteilnetze mit niedriger Spannung. Doch gerade bei grossen Anlagen wie alpinen Solaranlagen und grossen Windparks vor den Küsten Europas, wie sie die EU plant, braucht es für den Transport des Stroms auch das inländische und das grenzüberschreitende Übertragungsnetz. Hinzu kommt: In Zeiten mit geringer lokaler Stromproduktion durch Solar- und Windenergieanlagen muss Strom von weiter entfernten Kraftwerken oder Speichern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden. Auch deshalb bleibt das Übertragungsnetz unverändert wichtig.

Link: Bei Solaranlagen immer auch ans Stromnetz denken (swissgrid.ch)

Mythos 10: Bei Bedarf lassen sich rasch neue Übertragungsleitungen bauen oder bestehende verstärken.

Das wäre wünschenswert, entspricht aber nicht der Realität. Derzeit dauern solche Projekte vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer neuen Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern. Diese Zeitdauer soll in Zukunft möglichst gesenkt werden, damit die Entwicklung des Stromnetzes mit dem Wandel des Energiesystems sowie mit den Anforderungen der Netzbetreiber und -nutzerinnen Schritt halten kann. Nur so kann der Strom vom Erzeugungsort zu den Verbraucherzentren abgeführt und die Stromversorgung auch zukünftig sichergestellt werden.

Link: Bewilligungsverfahren (swissgrid.ch)

Mythos 11: Wenn viel mehr Elektroautos in Betrieb sind, bricht das Stromnetz zusammen.

Um Lastspitzen beim gleichzeitigen Laden vieler E-Autos zu vermeiden, muss ein cleveres Lademanagement implementiert werden. Smart gesteuert, haben Elektroautos sogar das Potenzial, das Stromnetz zu entlasten, indem sie als Speicher dienen. Dazu braucht es an den Arbeitsplätzen konventionelle Ladestationen und zu Hause bidirektionale Ladestationen. So können die Elektrofahrzeuge tagsüber geladen und in der Nacht entladen werden. Vehicle-to-Grid und bidirektionales Laden ist aktuell in Europa noch teuer, und es bestehen regulatorische Hürden.

Mythos 12: Jede Tarifanpassung beim Übertragungsnetz wirkt sich stark auf die Stromkosten der Haushalte aus.

Der Stromtarif für Haushalte setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. So bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur für den gelieferten Strom, sondern unter anderem auch für dessen Transport. Swissgrid verantwortet als nationale Netzgesellschaft einen Teil des Wegs des Stroms. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid den sicheren und stabilen Betrieb sowie den Ausbau und die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Diese Komponente macht nur rund sieben Prozent der jährlichen Stromkosten eines Haushaltskunden aus. Daher hat eine Tariferhöhung oder -senkung von Swissgrid nur eine geringe Relevanz für den einzelnen Stromverbraucher, die einzelne Stromverbraucherin. Aktuell verrechnet Swissgrid im Auftrag des Bundes die mit der Stromreserve verbundenen Kosten. Die Stromreserve ist eine Versicherung gegen eine Strommangellage im Winter. Für das Rückhalten von Wasser in den Speicherseen und für die Vorhaltung von Gas-Reservekraftwerken entstehen Kosten, welche rund vier Prozent der jährlichen Stromkosten ausmachen.

Link: Alles rund um den Strompreis (swissgrid.ch)

Autorin: Sandra Bläuer; Communication Manager, Swissgrid
Bild: Swissgrid

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Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 30. November 2011 zu Etappe 1 startete die zweite Etappe des Sachplans. Zielvorgaben des Konzeptteils für diese Etappe: Die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) schlagen mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie (hochaktive Abfälle HAA einerseits und schwach- und mittelaktive Abfälle SMA andererseits) zur weiteren Untersuchung vor. Parallel dazu nehmen die Regionalkonferenzen ihre Arbeit auf. Sie sollen die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Oberflächenanlagen beraten und sich dazu äussern. Weiterlesen

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Am 2. April 2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (siehe Teil 6 dieser Blogserie). Damit konnte das Standortauswahlverfahren beginnen. Die Ziele und Ergebnisse der ersten Etappe sind Inhalt dieses Teils der Blogserie zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Im siebten Teil der Serie vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz blicken wir auf die erste Etappe beim Sachplan geologische Tiefenlager. Weiterlesen

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Der Entscheid, ein schweizweites Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager durchzuführen und dafür das Instrument eines Sachplans zu nutzen, reifte 2004. Verschiedene Umstände rund um die Entsorgung hatten dabei einen Einfluss: Die Beratungen zum neuen Kernenergiegesetz, die Ablehnung des Sondierstollens am Standort Wellenberg (NW) und der Entsorgungsnachweis in Benken im Zürcher Weinland. Im sechsten Teil der Blogserie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz, rollen wir die Geschichte des Sachplans auf. Weiterlesen

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Bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle gilt das Verursacherprinzip. Wer Abfall produziert, ist entsorgungspflichtig und muss diesen auf eigene Kosten sicher entsorgen. Einerseits betrifft dies die Betreiber der Kernkraftwerke und andererseits den Bund. Dieser übernimmt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung und verlangt dafür eine Gebühr von den Verursachern. Weiterlesen

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Einfamilienhäuser verlieren viel Energie über Fassade, Dach und Kellerdecke. Bis 2050 könnten laut einer Studie von Gebäudehülle Schweiz durch Sanierungen mehr als 17 Terawattstunden Energie eingespart werden. Wichtige Fragen und Antworten zu den richtigen Sanierungsstrategien. Weiterlesen

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Der Nationalrat sagt ja zu zwei wichtigen energiepolitischen Gesetzesvorlagen: Er stimmt dem revidierten CO2-Gesetz zu und sagt auch ja zum sogenannten Beschleunigungsanlass, der die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Stromproduktions-Anlagen straffen will. Weiterlesen

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Diese Woche findet vom 25.-29.09.2023 die 67. Generalkonferenz (GK) der IAEA in Wien statt. Im Zentrum des Interesses der Schweiz stehen traditionell die Themen der nuklearen Sicherheit, Sicherung und Safeguards sowie die technischen Anwendungen und Kooperationen, welche zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nation (UN) beitragen. Im Fokus der diesjährigen
Generalkonferenz steht u.a. der andauernde militärische Konflikt Russlands mit der Ukraine. Für die Schweiz war die Konferenz auch wichtig, um zahlreiche bilaterale Treffen durchzuführen. Weiterlesen

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Elektro- oder Plug-in-Hybridautos müssen geladen werden. Ein grosser Teil dieser Ladevorgänge findet am Wohnort des Fahrzeugbesitzers oder der -besitzerin statt an der eigenen Ladestation oder zur Not auch über das langsame 230-Volt-Netz. Wer eine Ladestation installiert, muss seinen Netzbetreiber benachrichtigen, damit dieser die Installation genehmigen kann.

Da Heim-Ladestationen mit bis zu 22 kW Wechselstrom laden können, könnte es zu Problemen kommen, wenn mehrere Installationen an derselben Leitung oder hinter dem gleichen Transformator des Netzbetreibers hängen und diese nicht auf höhere Leistungen ausgelegt ist. Bei einer Überlastung könnte im Extremfall die Versorgung des Quartiers beeinträchtigt werden. Weiterlesen

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