,

Herbstsession 2019: die Energiethemen im Rückblick


Während der Herbstsession 2019 wurden im National- und Ständerat wichtige Energiethemen diskutiert. Dabei hat besonders die Behandlung des neuen CO2-Gesetzes zu ausgiebigen Diskussionen geführt.

Nationalrat
Auf die am 19. September diskutierte parlamentarische Initiative 16.452 «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeit» ist der Nationalrat mit 123 Fürstimmen und 63 Gegenstimmen bei drei Enthaltungen eingetreten. Damit spricht sich die grosse Kammer dafür aus, den Artikel 58a des Wasserrechtsgesetzes mit einem neuen Absatz zu ergänzen: Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, die im Rahmen einer Erneuerung von Wasserrechtskonzessionen durchgeführt werden, soll neu als Ausgangszustand der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung festgelegt werden. Die Vorlage kommt nun in den Ständerat.

Ständerat
Der Ständerat hat nach einer zweitägigen Diskussion die Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) mit Abweichungen beschlossen. Der Ständerat will ab 2023 CO2-Grenzwerte für Altbauten einführen, wenn eine Heizung ersetzt werden muss. Dies könnte für Hausbesitzerinnen und -besitzer bedeuten, dass eine neue Ölheizung nur noch eingebaut werden kann, wenn das Haus gut isoliert ist. Weiter will der Ständerat wie auch der Bundesrat, dass die Schweiz bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert, und zwar mit mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland. Erstmals hat der Ständerat beim Flugverkehr Massnahmen beschlossen: Künftig soll auf Flugtickets eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden. Dabei soll gut die Hälfte der Einnahmen an die Bevölkerung zurückerstattet werden und die andere Hälfte in einen neuen Klimafond fliessen. Im Strassenverkehr will der Ständerat unter anderem eine Erhöhung der Abgaben auf Diesel und Benzin (heute faktisch bei 2 Rappen pro Liter). Die Abgaben sollen jedoch beschränkt sein: auf höchstens 10 Rappen bis 2024 und 12 Rappen ab 2025.

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat das revidierte CO2-Gesetz mit 37 Fürstimmen und einer Gegenstimme bei drei Enthaltungen gutgeheissen. Die Vorlage kommt damit wieder in den Nationalrat, der diese im letzten Winter abgelehnt hatte. Er wird erst nach den Wahlen und somit voraussichtlich in einer neuen Konstellation darüber beraten.

Die Motion 19.3742 «Finanzielle Überbrückung für den Wartelistenabbau bei erneuerbaren Energien» wurde vom Ständerat angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit einer vorübergehenden Verschuldung des Netzzuschlagsfonds zu prüfen. Ziel ist, Finanzierungsspitzen auszugleichen, wenn diese kurzfristig die Einnahmen aus dem Netzzuschlag übersteigen. Der Bundesrat wird ausserdem beauftragt, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.

Auch die Motion 19.3750 «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» wurde vom Ständerat als Erstrat angenommen. Der Bundesrat wird somit beauftragt, einen Investitionsplan vorzulegen, um die «Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich bis in 12 Jahren sicherzustellen». Künftig soll der Bund folglich an oder in der Nähe seiner Standorte Solarstrom erzeugen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Motion geht nun in den Nationalrat.

Die nächste Session findet vom 2. bis zum 20. Dezember 2019 statt.

Vera Zotter, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...
1 Antwort

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .