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LED-Know-How: Was neu wird bei Lampen und Leuchten


Glüh-, Halogen- und Sparlampen sind schon fast alle vom Markt verschwunden. LED ist heute angesagt. Bei Lampen und Leuchten hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Nun gibt es ab September 2021 weitere Neuerungen. Energeiaplus bringt Licht ins Dunkle und hat sich von Eva Geilinger, Fachspezialistin Geräte im Bundesamt für Energie erklären lassen, was für wen neu wird und warum.

Energeiaplus: In meinem Wohnzimmer steht eine Ständerlampe mit Halogen-Birne. Was, wenn die Birne kaputtgeht? Halogen-Lampen sind doch Stromfresser und sollen durch LED ersetzt werden.

Eva Geilinger ist im Bundesamt für Energie für Geräte und wettbewerbliche Ausschreibungen zuständig.

Eva Geilinger: Ja, das ist so. Halogen-Lampen werden mit einer Ausnahme nicht mehr erhältlich sein. Nur die Halogenstäbchen mit R7s-Sockel bleiben zugelassen für kleinere Leistungen wie sie im Wohnzimmer für Stehleuchten typisch eingesetzt werden. Es gibt zwar auch dafür gute LED-Alternativen. Sie sind aber grösser und passen nicht immer.

Das Bundesamt für Energie subventioniert übrigens derzeit über das ProKiloWatt-Programm Alledin den Ersatz von alten Stehleuchten.

Was bieten denn LED-Lampen für Vorteile?

LED verbraucht viel weniger Strom als traditionelle Leuchtmittel. LED kostet zwar etwas mehr, ist dafür aber langlebiger. Schaut man die Lebenszykluskosten an, schneidet LED-Licht schon nach kurzer Zeit besser ab.

Was ist denn der Grund von diesen Neuerungen?

Das grosse Effizienzpotenzial bei der Beleuchtung soll soweit sinnvoll ausgeschöpft werden. Darum übernehmen wir die neuen Mindestanforderungen der EU auch in der Schweiz. Die Beleuchtung braucht heute 10 Prozent des Stromverbrauchs in der Schweiz, das kann und soll aber weniger sein.

Fakten zum Stromverbrauch:

Rund 10 Prozent des schweizerischen Stromverbrauchs entfallen heute auf die Beleuchtung. Das ist deutlich weniger als noch vor zehn Jahren. Damals gingen noch 12 Prozent auf das Konto von Lampen und Leuchten.

Effizienzsteigerungen und Mindestanforderungen seit 2012 haben diesen Rückgang begünstigt.

Eine moderne LED-Lichtquelle spart bis zu 90 Prozent gegenüber der alten Technologie.

Die grosse Neuerung ist jetzt, dass auch Leuchtstoffröhren, im Volksmund auch als Neon-Röhren bezeichnet, eine minimale Effizienz erreichen müssen. Die Folge: Die T8-Röhren müssen künftig durch eine LED-Version aus dem breiten Angebot ersetzt werden, während die effizienteren T5-Röhren weiterhin auch als Leuchtstofflampe auf dem Markt bleiben.

Was heisst das nun für die Neon-Röhre in meinem Badezimmer?

Ich empfehle Ihnen, beim nächsten Defekt auf alle Fälle eine LED-Variante von guter Qualität zu wählen. Mit LED müssen Sie weniger häufig die Lampe auswechseln, da sie sehr langlebig sind, und Sie haben sofort Licht.

Bei LED-Leuchten kann man häufig die «Birne» nicht auswechseln. Geht sie kaputt, muss man eine neue Leuchte kaufen. Was ändert sich diesbezüglich? Gibt es hier neue Mindestanforderungen?

Ja, Lichtquellen soll man ersetzen können, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist.

Falls der Austausch für Konsumentinnen und Konsumenten zu heikel wäre, dürfen Hersteller qualifizierte Personen festlegen, welche die LED-Lichtquellen und Betriebsgeräte austauschen. Piktogramme auf den Leuchtenverpackungen geben die entsprechenden Hinweise.

Quelle: SLG

Die neuen Anforderungen werden in der Schweiz gleichzeitig wie die EU einführt. Sie basieren auf der Öko-Design-Verordnung. Was ist damit gemeint?

Öko-Design steht für Produkte und Geräte, die so designt sind, dass sie bei der Produktion, im Gebrauch und bei der Entsorgung die Umwelt möglichst wenig belasten. Meist ist dabei der Energieverbrauch während der Nutzungsphase ein wichtiger Aspekt. Zudem wird neu eben auch Wert darauf gelegt, dass Leuchten einfacher repariert und rezykliert werden können. Das Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz zu fördern.

Neue Anforderungen, neue Bestimmungen. Das bedingt auch Kontrollen, dass wirklich keine Lampen, welche die Anforderungen nicht erfüllen auf dem Markt sind. Welche Rolle spielt das BFE hier?

Das BFE amtet als Aufsichtsbehörde und wird Kontrollen durchführen, wie es dies auch in der Vergangenheit laufend getan hat.

Auch die Energieetikette wird neu:

Neu gibt es für Lichtquellen nur noch eine Energieetikette. Die spezielle Etikette für Wohnleuchten fällt weg.
Analog zu Haushaltgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine wird auch die Energieetikette für Lampen angepasst. Die A+-Kategorien fallen weg. Die Skala reicht neu von G bis A. Allerdings wird es zunächst kaum Lampen geben, die in der energieeffizientesten Kategorie A eingeteilt sind, damit der künftige technologische Wandel noch berücksichtigt werden kann.
Eine LED-Lampe, die in der alten Skala mit A++ bewertet war, kann neu zum Beispiel in Klasse D sein.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie

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4 Kommentare
  1. werner plüss
    werner plüss sagte:

    Besten Dank für die leicht verständlichen Erklärungen und Übersicht. Es wäre angezeigt auch die nicht unerheblichen potentiellen Gesundheitsschäden (Makuladegeneration, Krebsrisiko) zu erwähnen und richtiges Verhalten zu empfehlen. Wie bei Medikamenten sollte ein Beipackzettel Pflicht sein, die möglichen schädlichen Wirkungen transparent zu kommunizieren, was zu tun um sie zu vermeiden.

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  2. Peter Schlegel
    Peter Schlegel sagte:

    Diese Informationen sind leider unvollständig. Diverse Halogen-Leuchtmittel sind noch zwei Jahre lang, nämlich bis 1.9.2023, zugelassen. Das sind zum Beispiel die G4 und die G9. Es wäre im Sinne der Fairness und Transparenz wünschenswert, wenn das BFE die ganze EU-Tabelle publizieren würde. Das ist vor allem auch für jene Menschen wichtig, die die von offiziellen Stellen vertretene gesundheitliche Beurteilung von LED-Licht aufgrund eigener, anderslautender Erfahrungen nicht teilen können.

    Antworten
    • energeiaplus
      energeiaplus sagte:

      Danke für Ihre Ergänzung. Sie haben recht: Die Mindestanforderungen für Stiftlampen mit den Sockeltypen G4, GY6.35 und G9 werden erst am 1. September 2023 verschärft, bis dann bleiben Halogen-Varianten zulässig.
      Sie finden die publizierten Detailanforderungen unter http://www.bfe.admin.ch/lichtquellen im Tab ‘Recht’. Es gilt die Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 1.22, welche wiederum verweist auf die Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019. Dort sind dann im Anhang II die Energieeffizienzanforderungen technisch beschrieben.

      Redaktion Energeiaplus

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