Einerseits möchten Elektrizitätsunternehmen möglichst viel Strom verkaufen, andererseits sind sie per Gesetz neu verpflichtet auch Strom zu sparen. So sieht es das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. 2026 erhalten die Elektrizitätslieferanten erstmals Zielvorgaben. Mit welchen Massnahmen versuchen sie die Ziele zu erreichen? Wo sind die Herausforderungen?

1 TWh sollen die Elektrizitätslieferanten (EVU) bis 2035 total mit Effizienzsteigerungen einsparen. Diese Effizienzvorgaben sollen sie mit der Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erreichen, also bei den Haushalten, bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand.

Und wie sehen diese Massnahmen aus?

Verschiedene Stromunternehmen haben Förderprogramme lanciert für den Ersatz von Haushaltgeräten. Für den Ersatz von alten Geräten leisten sie einen Beitrag. Das kann ein Wäschetrockner, eine Waschmaschine, ein Kühlgerät, Geschirrspüler oder eine Dunstabzugshaube sein. Je nach Effizienzklasse des neuen Geräts gibt es einen Zustupf. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen, die im entsprechenden Versorgungsgebiet wohnen.

Ein anderes Stromunternehmen fokussiert auf KMU. Dieser Energieversorger übernimmt einen Teil der Kosten für die Erstellung einer Energiediagnose und die Festlegung geeigneter Massnahmen zu Stromeffizienz. Die Unternehmen müssen diese Abklärungen durch eine akkreditierte PEIK-Beraterin respektive einen PEIK-Berater durchführen lassen. PEIK ist die professionelle Energieberatung für KMU, ein Angebot von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Simone Marchesi ist im Bundesamt für Energie für den Vollzug der Effizienzverpflichtungsvorgaben gemäss zuständig. Energeiaplus wollte von ihm wissen, wie die Umsetzung angelaufen ist.

Energeiaplus: Mit der Elektrifizierung von Mobilität und Wärme steigt der Strombedarf und auch der Verbrauch. Die Effizienzverpflichtungen, die im Gesetz festgeschrieben sind, sind ein Instrument, um den Mehrverbrauch zu glätten. Wie gut sind die Elektrizitätslieferanten bereits unterwegs? Dieses Jahr müssen sie zum zweiten Mal dem BFE den Stromverbrauch melden.

Simone Marchesi ist Fachspezialist Effizienzsteigerungen im Bundesamt für Energie; Bild BFE

Simone Marchesi: Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich dieses neue Instrument entwickelt und wie die Elektrizitätslieferanten diese neuen Verpflichtungen angenommen haben. Im vergangenen Jahr wurden die Jahreszahlen fristgerecht gemeldet, was bereits einen bedeutenden Erfolg darstellt,

Zudem hatten die Elektrizitätslieferanten die Möglichkeit, Effizienzmassnahmen zu melden, die zwischen 2022 und 2024 umgesetzt wurden. Dies hat gezeigt, dass viele Elektrizitätslieferanten bereits aktiv auf dem Energieeffizienzmarkt tätig waren. Für andere hingegen ist das Neuland. Wir wissen, dass die nötigen Anpassungen in solchen Fällen nicht immer einfach sind.

Sie erwähnen es: Für verschiedene Elektrizitätslieferanten ist Effizienz kein neues Thema. Sie haben bereits seit längerem Massnahmen etabliert, beispielsweise der Service industriel de Genève (SIG) mit dem Programm éco21. Können sich diese Unternehmen sozusagen zurücklehnen?

Diese Unternehmen haben zweifellos einen Vorteil: Sie verfügen bereits über ein Netzwerk von Dienstleistern, haben bereits Effizienzprogramme eingeführt, kennen den Energieeffizienzmarkt und wissen, wo es noch Potenzial für Effizienzsteigerungen gibt. Um ein Beispiel zu nennen: Einige Elektrizitätslieferanten fördern den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, andere bieten hingegen Förderprogramme für Unternehmen an, die Energieeffizienzmassnahmen umsetzen. Dennoch müssen auch sie ihre Programme an die neuen Anforderungen anpassen, die dieses neue Instrument mit sich bringt.

Kasten: éco21 ist ein von den Genfer Industriewerken (SIG) 2007 initiiertes Programm, das Haushalte, Unternehmen und den öffentlichen Sektor zur Senkung des Strom- und Energieverbrauchs motiviert. Es bietet Beratung, technische Unterstützung und Finanzierungshilfen für Effizienzmassnahmen, um Genf zu einer nachhaltigen, energieeffizienten Region zu machen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Der Bund verfügt Zielvorgaben, die die Elektrizitätslieferanten erreichen müssen. Was, wenn sie diese nicht erreichen?

Der Gesetzgeber hat vorerst darauf verzichtet, Sanktionen vorzusehen, falls ein Elektrizitätslieferant die festgelegten Zielvorgaben nicht erreichen sollte. Das BFE wird jährlich über die Entwicklung des Instruments kommunizieren, jedoch in anonymisierter Form.

Äussere Umstände können zu einem höheren Stromverbrauch führen bei den Elektrizitätslieferanten. Beispiel: In der Stadt Zürich erfolgt derzeit die Stilllegung des Gasnetzes. Der Energieversorger Energie360Grad wird vom Gas- zum Stromlieferanten. Der Stromverbrauch steigt also. Wie sieht der Vollzug bei solchen Energieunternehmen aus? Gibt es Spezialregelungen?

Die Effizienzvorgaben richten sich nicht gegen die Elektrifizierung. Stromlieferanten können weiterhin Strom verkaufen und dort wo das aus klima- und energiepolitischer Sicht sinnvoll ist, fossile Energieträger durch Strom ersetzen. Im Gegenzug soll mit dem neuen Instrument dort, wo bereits Strom gebraucht wird, die Effizienz weiter gesteigert werden. Damit will der Gesetzgeber einen exponentiellen Anstieg des Stromverbrauchs verhindern. Wenn ein (fossiler) Energieversorger nun zum Elektrizitätslieferanten wird und der Referenzstromabsatz 10 GWh/Jahr übersteigt, werden ihm gemäss den gesetzlichen Vorgaben Effizienzzielvorgaben auferlegt.

In der Schweiz gibt es rund 600 Stromlieferanten. Gibt es Unterschiede zwischen kleinen und grossen Unternehmen.

Das stimmt, die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein ganz besonderes Land; von den über 600 Unternehmen erhalten nur diejenigen Zielvorgaben, die einen Referenzstromabsatz von über 10 GWh/Jahr melden. Diese Unternehmen machen etwas mehr als die Hälfte der Elektrizitätslieferanten aus.

Ein wichtiger Unterschied ist die Entscheidung zwischen „Make or Buy“. Unternehmen müssen wählen, ob sie selbst aktiv nach Stromeinsparungen suchen – zum Beispiel mit eigenen Fachleuten oder mit Unterstützung von Energieberatern – oder ob sie bei Dritten bereits umgesetzt Effizienzmassnahmen erwerben.

Die Unternehmensgrösse kann diese Wahl beeinflussen: Grössere Firmen verfügen oft über mehr Ressourcen für eigene Massnahmen, während es für kleinere Betriebe eher angezeigt sein kann, dass sie diese Arbeiten externalisieren.

Wenn ein Unternehmen seine Zielvorgaben nicht vollständig mit eigenen Massnahmen erreicht, kann es Stromeinsparungen von anderen Unternehmen erwerben, die ihre Ziele übertroffen haben. So lassen sich die Vorgaben trotzdem erfüllen. Umgekehrt können Unternehmen, die mehr einsparen als vorgeschrieben, diese zusätzlichen Einsparungen verkaufen – und damit sogar Einnahmen erzielen.

 

Es gibt Kritik, dass die geforderten Massnahmen schwierig zu finden seien. Es gebe eine Konkurrenz zu anderen Effizienzprogrammen, beispielsweise dem Förderprogramm ProKiloWatt. Was entgegnen Sie auf diese Kritik?

Das Potenzial für Effizienzmassnahmen ist nach wie vor gross. Uns ist bewusst, dass es gewisse Schnittstellen zwischen ProKilowatt und den Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten gibt. Einiges ist klar geregelt, z.B. dass eine Effizienzmassnahme nur entweder bei ProKilowatt oder den Effizienzsteigerungen angerechnet wird. Wir beobachten die Situation, und bei Bedarf schärfen wir die Abgrenzung weiter.

Eine weitere Kritik: Die eingesparten kWh sind teuer, obwohl die Stromlieferanten die Kosten dafür den Endverbraucherinnen und -verbrauchern verrechnen können. Was sagen Sie dazu?

Was die Kosten angeht, ist die ElCom die zuständige Behörde. Sie genehmigt die Preise, die ein Energieversorger verlangen kann für den Strom.

Die Kosten für diese Effizienzmassnahmen sind derzeit sehr unterschiedlich, was sicherlich auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Dazu gehören die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung von Effizienzprogrammen, der politische Wille auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie die jeweilige Technologie (manche Technologien bringen mehr Einsparungen bei geringeren Investitionen, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis niedriger ist)

Erst mit der Zeit und einem wachsenden Angebot werden diese Schwankungen abnehmen.

Mit den Smart Metern, die künftig bei den Stromkundinnen und -kunden installiert sind, sollten die Stromlieferanten sehen, wer viel Strom verbraucht und wo allenfalls noch Einsparungen möglich sind. Ist dieses Vorgehen erlaubt?

Gemäss Art. 10 Bundesgesetz über die Stromversorgung (StomVG) ist das nicht erlaubt. Der Artikel soll verhindern, dass ein Netzbetreiber Daten nutzt, um potenziell Kunden (Grossverbraucher auf dem freien Markt) zu identifizieren und ihnen gezielt Strompreise anzubieten. Ein Elektrizitätslieferant hat demgegenüber keinen direkten Zugriff auf diese Netzverbrauchsdaten und kann daher keine gezielten Angebote unterbrieten. Dieser Grundsatz gilt deshalb auch für den Energieeffizienzmarkt.

Die Daten des Smart Meters gehören dem Endverbraucher; er hat die Möglichkeit, Dritten Zugriff auf diese Daten zu gewähren, damit sie diese analysieren können.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Shutterstock; Asset-ID: 2254294481; VectorMine

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Die Schweiz verbrauchte 2025 mehr Energie als im Vorjahr, nämlich etwa 778’630 Terajoule (TJ). Das zeigen erste Schätzungen des Bundesamts für Energie (BFE).

Die Schätzung des Endenergieverbrauchs liegt für fünf Kategorien von Energieträgern vor (siehe Kurzbericht ); Die Erdölprodukte (Brenn- und Treibstoffe) haben den grössten Anteil (351’420 TJ) am Energieverbrauch, gefolgt von Elektrizität (209’340 TJ) und Gas (93’840 TJ). Unter den restlichen Energieträgern (83’940 TJ) sind Kohle, Holz, Fernwärme und Industrieabfälle zusammengefasst. Den kleinsten Anteil (40’090 TJ) haben die übrigen erneuerbaren Energien (Summe von biogenen Treibstoffen, Biogas, Sonne und Umweltwärme).

Die Schätzung des Energieverbrauchs basiert auf bereits verfügbaren (provisorischen) Daten, Trends aus vergangenen Entwicklungen und statistischen Modellierungen. Die Schätzung dient als Richtwert, ist provisorisch und kann nicht für qualifizierte Aussagen verwendet werden. Die definitiven Werte können von den Schätzwerten abweichen, da gewisse Faktoren noch nicht vollständig erfasst sind. Mit der Publikation der Schätzung des Energieverbrauchs der Schweiz will das Bundesamt für Energie (BFE) die Öffentlichkeit möglichst früh über den Energieverbrauch des Vorjahres informieren.

Der definitive Energieverbrauch der Schweiz im Jahr 2025 wird am 18. Juni 2026 zusammen mit einem zusammenfassenden Überblick veröffentlicht. Die vollständige Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2025 ist ab der ersten Hälfte Juli 2026 im Internet verfügbar und Anfang August in gedruckter Form erhältlich.

Erica Madonna und Giulia Lechthaler-Felber, Analysen und Perspektiven, Bundesamt für Energie

 

 

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Die Seite «Kann-ich-bohren.ch» im Internet aufrufen, Adresse eingeben, und schon erfährt man, ob eine Erdwärmesonde am gewünschten Standort in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Seit 2022 gibt es diese Möglichkeit. Nun wurde die Applikation komplett überarbeitet. Dabei wird modernste Digitaltechnologie und -infrastruktur genutzt.

Die Frage, ob eine Bohrung für eine Erdwärmesonde durchgeführt werden darf, lässt sich für jedes beliebige Gebäude, vom Einfamilienhaus bis zum Industriegebäude, in der Schweiz beantworten. «Erdwärme» ist Energie, die in Form von Wärme unterhalb der Erdoberfläche gespeichert ist.

Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle, die hilft, fossile Energien zu ersetzen und CO-2-Emissionen zu senken. Weil Erdwärmesonden direkt in den Untergrund eingreifen und das Grundwasser beeinflussen können, braucht ihre Erstellung in der Schweiz eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Bei der Planung müssen deshalb öffentlich-rechtliche Einschränkungen wie Gewässerschutzzonen berücksichtigt werden.

Mit der Online-Plattform «Kann-ich-bohren.ch» lässt sich seit 2022 einfach prüfen, ob an einem Standort grundsätzlich Erdwärmesonden möglich sind. Adresse eingeben – und sofort erscheinen Hinweise zu Zulässigkeit und Schutzbestimmungen.

Die neue Anwendung wurde von den Geoinformatik-Spezialisten des Bundesamtes für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit Dienstleistern entwickelt. Welche Vorteile bringt die neue Applikation und wie gefragt ist sie bei Nutzerinnen und Nutzern? Energeiaplus hat bei Olivier Monod nachgefragt, Fachspezialist Geoinformation und Digitalisierung im BFE.

Die Applikation liefert eine erste Einschätzung, ob eine Erdwärmesonde realisiert werden könnte. Grundlage waren bei der alten Anwendung kantonale Daten. Die waren sehr unterschiedlich. Wie sieht es bei der neuen Anwendung aus?

Olivier Monod ist Fachspezialist im Digital Innovation Office des BFE; Bild: BFE

Olivier Monod: Die neue Applikation baut wie bisher auf den offenen kantonalen Geo-Daten auf. Allerdings sind die Daten der Kantone unterschiedlich. Wir mussten daraus einheitliche und verständliche Aussagen für alle Orte in der Schweiz ableiten. Nach Eingabe der Adresse erhalten die Userinnen und User eine erste Einschätzung für eine mögliche Geothermie-Bohrung. Diese ist in drei Kategorien gegliedert: Möglich, mit Einschränkungen möglich, verboten.

Leider sind noch nicht für alle Kantone die entsprechenden Daten verfügbar: die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Solothurn fehlen noch, da ihre Daten nicht digital und maschinenlesbar abrufbar sind, beziehungsweise weil sie keine Karte veröffentlichen, die die Möglichkeit für Erdwärmesonden zeigt.

Was sind die wichtigsten Neuerungen der Anwendung?

Wir haben die Anwendung technisch komplett neu aufgestellt. Ihr Betrieb war wartungsintensiv, Sicherheitslücken traten immer wieder auf und mussten behoben werden. Der Automatisierungsgrad war insgesamt nicht zufriedenstellend. Die Erfahrung für die Userinnen und User war nicht ideal, die Informationen waren recht unübersichtlich. Wir haben das überarbeitet und die Anwendung nun neu auch für mobile Geräte wie Tablets oder Smartphones fit gemacht.

Inhaltlich hat sich auch etwas getan. Zusätzlich zur ersten Einschätzung teilt die Anwendung dem Nutzer respektive der Nutzerin für die ausgewählte Adresse in einem separaten Kasten gleich auch den Link zur zuständigen kantonalen Stelle mit, bei der der Genehmigungsantrag gestellt werden muss. Weiter erhält die Userin respektive der User auch den Link zum kantonalen Geoportal, das die Basiskarte bereitstellt. Diese Info gibt es auch für Kantone, die keine Daten zur Verfügung stellen. Ausserdem werden mehrere nützliche Links zur Geothermie, zur Nutzung der Erdwärme, sowie zu Anbietern, die auf die Planung und Aufführung von Erdwärmesonden spezialisiert sind, angegeben.

Das heisst also, es hat sich technisch recht viel geändert. Konnte dabei auf der bestehenden App aufgebaut werden?

Die Anwendung ist das erste öffentlich sichtbare Ergebnis der laufenden digitalen Transformation des BFE unter Nutzung einer Cloud-Infrastruktur entsprechend der Strategie der Bundesverwaltung. Die zugrunde liegenden Software-Bausteine sind vollständig Open-Source, ebenso wie die produzierte Anwendung. Damit entspricht das BFE auch den Vorgaben aus dem EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben), das Open Source zur Norm macht. Der Automatisierungsgrad ist sehr hoch. Was die Logik betrifft, übernimmt die neue Anwendung gewisse Konzepte der alten Version.

Was ist der Vorteil? Stichwort Kosten? Abhängigkeiten?

Die Kosten und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern waren wichtige Faktoren. Die Beschaffungsgrundlage für diese Applikation lief aus. Zwar wäre eine Neuvergabe möglich gewesen. Doch die moderne Cloud-Technologie, die Abhängigkeiten zu externen Dienstleistern und der administrative Aufwand im Betrieb waren ausschlaggebend dafür, die neuen digitalen Möglichkeiten des BFE auszuprobieren. Unsere Ziele waren, eine instabile, ressourcenaufwändige Lösung zu vermeiden, externe Abhängigkeiten zu reduzieren, Kosten zu sparen und von neuen Funktionalitäten, die moderne Technologie bietet, zu profitieren. Dies haben wir erreicht.

Zum Schluss: Die Seite «kann-ich-bohren.ch» besteht seit 2022. Wie gefragt war diese Anwendung bisher?

Es gibt praktisch keine Statistiken oder Nutzungszahlen für die alte Anwendung. Auch wenn die Zulassungskarten wahrscheinlich hauptsächlich über die kantonalen Geoportale abgerufen werden, kann davon ausgegangen werden, dass die neue Anwendung dank ihrer einfachen Suchfunktion sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen einen Mehrwert bietet

Das Monitoring wurde bei der neuen Anwendung verbessert. In der neuen Cloud-Infrastruktur BFE verfügen wir über einen strukturierten und leicht zugänglichen Überblick über die Nutzungsstatistiken, der vollständig automatisiert ist und keine zusätzlichen Kosten verursacht. Derzeit beobachten wir durchschnittlich etwa 200 Nutzungen pro Tag.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie BFE

 

 

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