In der Herbstsession 2026 befassen sich die eidgenössischen Räte unter anderem mit der Anpassung des Elektrizitätsgesetzes. Mit der Vorlage sollen Planungs- und Bewilligungsverfahren beim Um- und Ausbau des Stromnetzes vereinfacht und verkürzt werden. Uneinig sind sich die Räte punkto Moorschutz. Zudem berät der Ständerat über Finanzhilfen für systemkritische Stromkonzerne in Krisensituationen. Energeiaplus mit einem Überblick über die wichtigsten energiepolitischen Geschäfte.
Ein leistungsfähiges Stromnetz ist zentral für die sichere Energieversorgung der Schweiz. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Elektrizitätsgesetz so anzupassen, dass Verfahren für Aus- und Umbauten schneller werden. Einig sind sich National- und Ständerat, dass Hoch- und Höchstspannungsleitungen grundsätzlich oberirdisch verlegt werden sollen. Der Ständerat sprach sich aber in der Sommersession 2026 als Zweitrat dafür aus, dass dieser Grundsatz in Bauzonen nicht gelten soll. Zudem soll eine Erdleitung möglich sein, wenn dies billiger zu realisieren ist oder aus technischen Gründen nötig ist. Differenzen bestehen weiter beim Umgang mit Moorgebieten, wenn diese von Projekten für den Aus- oder Umbau des Stromnetzes betroffen sind.
In der Herbstsession ist zunächst der Nationalrat wieder am Zug. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission des Nationalrats (UREK-N) soll der Moorschutz nicht aufgeweicht werden. Das könne die Akzeptanz der Vorlage gefährden. Die UREK-N schlägt deshalb vor, den absoluten Moorschutz gemäss Verfassung beizubehalten. Das Ziel ist – gemäss Traktandenliste – die Differenzen in der Herbstsession zu bereinigen.
Fireg im Ständerat
Thema im Ständerat ist zudem das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (Fireg). Der Bundesrat beantragt mit dem Fireg, die Geltungsdauer des Rettungsschirms um fünf Jahre zu verlängern. Der Nationalrat ist damit nicht einverstanden. Im März trat er nicht auf die Vorlage ein. Die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) schlägt jetzt vor, dem Nationalrat zu folgen. Nimmt der Ständerat diesen Antrag an, wird das Gesetz am 31. Dezember 2026 auslaufen, womit auch die Finanzhilfen nicht länger bereitstehen. Nach Meinung der UREK-S haben die systemkritischen Unternehmen der Strombranche die Zeit genutzt, um sich auf Marktverwerfungen vorzubereiten. Die Kommission zweifelt indes, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
Traktandiert im Ständerat ist eine parlamentarische Initiative der UREK-N. Mit der Initiative soll das Stromversorgungsgesetz so präzisiert werden, dass künftig Verluste und Gewinne aus der Strombeschaffung symmetrisch behandelt werden. Heute tragen Grundversorger Verluste aus Ausgleichgeschäften allein, während Gewinne den Kundinnen und Kunden nicht zugutekommen. Diese Schieflage soll korrigiert werden.
Weitere parlamentarische Vorstösse
Ständerat:
Ständerat Fabio Regazzi (Die Mitte/TI) verlangt vom Bundesrat einen Bericht zu den Auswirkungen der europäischen Automobilkrise auf die Schweizer Autobranche – dies im Hinblick auf die Erarbeitung der längerfristigen CO2-Regulierung für Fahrzeuge. Der Bundesrat beantrage die Annahme des Postulats.
Traktandiert sind zwei Vorstösse von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG):
Mit seinem Postulat möchte er bessere und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen erreichen, damit weiterhin in neue Stromproduktionsanlagen investiert wird, unabhängig von der verwendeten Technologie. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, wie die heutigen unterschiedlichen und befristeten Förderbestimmungen durch eine langfristige und nicht befristete generelle Regelung abgelöst werden können. Auch dieses Postulat empfiehlt der Bundesrat zur Annahme.
In seiner Interpellation äussert er Zweifel, dass die Innovationsförderung gemäss Klima- und Innovationsgesetz nicht die gewünschte Wirkung erzielt. In seiner Antwort legt der Bundesrat dar, dass die Projekte sorgfältig ausgewählt werden, um insbesonder Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
Ständerat Benedikt Würth (Die Mitte, SG) hat Fragen zum Batteriespeicher, der unmittelbar neben dem ehemaligen Sitz von Swissgrid realisiert wird. Er möchte vom Bundesrat Antworten zur technischen Sicherheit, zur Eigentümerschaft und zu den Interessen der Investoren.
Nationalrat:
In der grossen Kammer sind verschiedene Vorstösse der Grünen zum Thema Kernenergie traktandiert. Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) will den Bundesrat beauftragen, das Kernenergiegesetz KEG so anzupassen, dass kein AKW länger als 60 Jahren betrieben werden kann. Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) verlangt vom Bundesrat einen Bericht zur Sicherheit der Kernkraftwerke unter anderem in Zusammenhang mit Cyberangriffen oder Terroranschlägen. Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) fordert vom Bundesrat einen Bericht darüber, ob und unter welchen Bedingungen radioaktive Abfälle aus dem geplanten Tiefenlager Nördlich Lägern wieder zurückgeholt werden können. Nationalrat Raphaël Mahaim (Grüne/VD) will Aufschluss über die Kosten bestehender und allfällig neuer Kernkraftwerke in der Schweiz. Der Bundesrat empfiehlt alle vier Vorstösse zur Ablehnung.
Eine Auswahl der weiteren traktandierten Vorstösse im Nationalrat:
- Nationalrätin Susanne Vinzenz-Stauffacher (FDP/SG) möchte die Bedingungen für den Ausbau und die Förderung von Agri-PV-Anlagen verbessern
- Nationalrat Christian Imark (SVP/SO) verlangt eine Regulierung, damit die Netzbetreiber ihre Gewinne auf der Netznutzung über Strompreisrabatte zurückverteilen müssen, wenn bereits hohe Gewinne aus dem Handel erzielt wurden.
- Nationalrat Jon Pult (SP/GR) verlangt, dass der Bundesrat Anreize schafft, damit Stromüberschüsse aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Wärmeerzeugung genutzt werden, insbesondere durch zeitweise vergünstigte Netztarife.
Auch diese drei Vorstösse beantragt der Bundesrat, abzulehnen.
Text: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie (BFE)
Bild: Parlamentsdienste / Pascal Mora



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