Die Schweiz ist eng in das europäische Stromsystem eingebunden. Rechtlich gehört sie aber nicht zum Strombinnenmarkt der EU. Das schafft zunehmend Kosten und Risiken bezüglich Versorgungssicherheit und Sicherstellung des stabilen Betriebs der Stromnetze. Das geplante Abkommen mit der EU sichert die Einbindung der Schweiz ins europäische Stromsystem ab und stärkt den Handel und den Austausch von Strom in Europa. Weiterlesen
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Tiefenlagerregion trifft KKW Mühleberg: Junge Menschen erhalten Einblick ins stillgelegte Kernkraftwerk
Was geschieht in einem Kernkraftwerk nach der endgültigen Abschaltung? Junge Mitglieder der Regionalkonferenz Nördlich Lägern erhielten bei einem Besuch des stillgelegten Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) Einblick in den laufenden Rückbau der Anlage. Vor Ort wurde sichtbar, welcher technische und organisatorische Aufwand mit der Stilllegung einer Kernanlage verbunden ist. Weiterlesen




Noch keine BewertungenDrei Stellschrauben für erfolgreiche Elektrizitätsgemeinschaften
Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes dürfen Nachbarschaften seit dem 1. Januar 2026 ihren Solarstrom über Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) teilen. Als Anreiz winkt ein um bis zu 40 Prozent reduzierter Netztarif. Weiterlesen




Noch keine BewertungenHöhere Effizienz der Rechenzentren verhindert einen massiven Anstieg des Verbrauchs
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat Anfang Mai die neuen Statistiken zu den Rechenzentren in der Schweiz “Rechenzentren in der Schweiz –Stromverbrauch und Effizienzpotenzial” veröffentlicht. Der vollständige Bericht ist nun verfügbar. Aus diesem Anlass hat energeiaplus mit dem Projektleiter, Martin Jakob vom Zürcher Unternehmen TEP Energy, gesprochen, um die wichtigsten Erkenntnisse seiner Untersuchungen zu erfahren. Weiterlesen




1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00Roadmap Elektromobilität 2030: Neu auch Busse und Lastwagen dabei
Die Roadmap Elektromobilität 2030 tritt in eine neue Phase ein. In der dritten Etappe wird der Blick über Personenwagen hinaus erweitert und auch Lastwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Busse des öffentlichen Verkehrs einbezogen. Damit rückt erstmals das gesamte elektrische Verkehrssystem in den Fokus – von der Fahrzeugflotte über die Ladeinfrastruktur bis hin zur Stromversorgung. Weiterlesen




Noch keine BewertungenWer im Jahr 2025 Strom aus einem unrentablem Grosswasserkraftwerk mit einer Leistung von mehr als 10 MW am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2026 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für zwei unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 21.4 Millionen Franken für insgesamt 2.7 TWh (2.7 Milliarden kWh) unrentablen Wasserkraftstrom. Weiterlesen




Noch keine BewertungenEnergiekosten: Wie hoch ist die Belastung in der Schweiz im europäischen Vergleich?
Was machen die Ausgaben für Energie im Verhältnis zum Einkommen eines Schweizer Haushalts aus? Und wo steht die Schweiz damit im europäischen Vergleich? Im Rahmen des Projektes ENERGYEXP des Kompetenzzentrums für Public Management der Universität Bern haben Forschende diese Fragen untersucht. Nun liegt der Abschlussbericht des Projekts vor, das vom BFE-Forschungsprogramm Energie-Wirtschaft-Gesellschaft gefördert wurde. Dieser zeigt: Energieausgaben stellen einen vergleichsweise geringen Anteil des Einkommens dar. Weiterlesen




Noch keine BewertungenRegionalkonferenzmitglieder am internationalen Arbeitsmeeting der Nuclear Energy Agency
Vom 27. bis 29. April 2026 fand bei der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in Wettingen das interaktive «KIF-Working Meeting: From Theory to Practice» der Nuclear Energy Agency (NEA) statt. Im Zentrum stand das sogenannte Key Information File (KIF): ein kurzes, verständlich formuliertes Übersichtsdokument, das der Gesellschaft ein grundlegendes Verständnis über Zweck und Inhalt eines Tiefenlagers vermitteln soll – mit dem Ziel, ungewollte menschliche Eingriffe auch langfristig zu verhindern. Weiterlesen




Noch keine BewertungenLandwirtschaft trifft Solarstrom: Chancen und Grenzen von Agri-PV
Die Sonne sorgt für doppelte Ernte: So funktioniert das Prinzip Agri-PV. Solarmodule liefern Energie und schützen gleichzeitig die Kulturen darunter – zum Beispiel bei der Lubera AG, einer Obst- und Gemüsegärtnerei in Buchs SG. Für ihre PV-Anlage auf dem Dach eines Gewächshauses ist Lubera 2025 mit dem Energiepreis Watt d’Or des Bundesamts für Energie ausgezeichnet worden. Wo steht Agri-PV heute? Was ermöglichen die neuen gesetzlichen Regeln, die seit Anfang 2026 in Kraft sind? Weiterlesen




2 Vote(s), Durchschnitt: 5,00Neue Effizienzvorgaben: Wo setzen EVU den Hebel an?
Einerseits möchten Elektrizitätsunternehmen möglichst viel Strom verkaufen, andererseits sind sie per Gesetz neu verpflichtet auch Strom zu sparen. So sieht es das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. 2026 erhalten die Elektrizitätslieferanten erstmals Zielvorgaben. Mit welchen Massnahmen versuchen sie die Ziele zu erreichen? Wo sind die Herausforderungen?
1 TWh sollen die Elektrizitätslieferanten (EVU) bis 2035 total mit Effizienzsteigerungen einsparen. Diese Effizienzvorgaben sollen sie mit der Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erreichen, also bei den Haushalten, bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand.
Und wie sehen diese Massnahmen aus?
Verschiedene Stromunternehmen haben Förderprogramme lanciert für den Ersatz von Haushaltgeräten. Für den Ersatz von alten Geräten leisten sie einen Beitrag. Das kann ein Wäschetrockner, eine Waschmaschine, ein Kühlgerät, Geschirrspüler oder eine Dunstabzugshaube sein. Je nach Effizienzklasse des neuen Geräts gibt es einen Zustupf. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen, die im entsprechenden Versorgungsgebiet wohnen.
Ein anderes Stromunternehmen fokussiert auf KMU. Dieser Energieversorger übernimmt einen Teil der Kosten für die Erstellung einer Energiediagnose und die Festlegung geeigneter Massnahmen zu Stromeffizienz. Die Unternehmen müssen diese Abklärungen durch eine akkreditierte PEIK-Beraterin respektive einen PEIK-Berater durchführen lassen. PEIK ist die professionelle Energieberatung für KMU, ein Angebot von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Simone Marchesi ist im Bundesamt für Energie für den Vollzug der Effizienzverpflichtungsvorgaben gemäss Energiegesetz zuständig. Energeiaplus wollte von ihm wissen, wie die Umsetzung angelaufen ist.
Energeiaplus: Mit der Elektrifizierung von Mobilität und Wärme steigt der Strombedarf und auch der Verbrauch. Die Effizienzverpflichtungen, die im Gesetz festgeschrieben sind, sind ein Instrument, um den Mehrverbrauch zu glätten. Wie gut sind die Elektrizitätslieferanten bereits unterwegs? Dieses Jahr müssen sie zum zweiten Mal dem BFE den Stromverbrauch melden.

Simone Marchesi ist Fachspezialist Effizienzsteigerungen im Bundesamt für Energie; Bild BFE
Simone Marchesi: Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich dieses neue Instrument entwickelt und wie die Elektrizitätslieferanten diese neuen Verpflichtungen angenommen haben. Im vergangenen Jahr wurden die Jahreszahlen fristgerecht gemeldet, was bereits einen bedeutenden Erfolg darstellt.
Zudem hatten die Elektrizitätslieferanten die Möglichkeit, Effizienzmassnahmen zu melden, die zwischen 2022 und 2024 umgesetzt wurden. Dies hat gezeigt, dass viele Elektrizitätslieferanten bereits aktiv auf dem Energieeffizienzmarkt tätig waren. Für andere hingegen ist das Neuland. Wir wissen, dass die nötigen Anpassungen in solchen Fällen nicht immer einfach sind.
Sie erwähnen es: Für verschiedene Elektrizitätslieferanten ist Effizienz kein neues Thema. Sie haben bereits seit längerem Massnahmen etabliert, beispielsweise der Service industriel de Genève (SIG) mit dem Programm éco21. Können sich diese Unternehmen sozusagen zurücklehnen?
Diese Unternehmen haben zweifellos einen Vorteil: Sie verfügen bereits über ein Netzwerk von Dienstleistern, haben bereits Effizienzprogramme eingeführt, kennen den Energieeffizienzmarkt und wissen, wo es noch Potenzial für Effizienzsteigerungen gibt. Um ein Beispiel zu nennen: Einige Elektrizitätslieferanten fördern den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, andere bieten hingegen Förderprogramme für Unternehmen an, die Energieeffizienzmassnahmen umsetzen. Dennoch müssen auch sie ihre Programme an die neuen Anforderungen anpassen, die dieses neue Instrument mit sich bringt.
Kasten: éco21 ist ein von den Genfer Industriewerken (SIG) 2007 initiiertes Programm, das Haushalte, Unternehmen und den öffentlichen Sektor zur Senkung des Strom- und Energieverbrauchs motiviert. Es bietet Beratung, technische Unterstützung und Finanzierungshilfen für Effizienzmassnahmen, um Genf zu einer nachhaltigen, energieeffizienten Region zu machen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Der Bund verfügt Zielvorgaben, die die Elektrizitätslieferanten erreichen müssen. Was, wenn sie diese nicht erreichen?
Der Gesetzgeber hat vorerst darauf verzichtet, Sanktionen vorzusehen, falls ein Elektrizitätslieferant die festgelegten Zielvorgaben nicht erreichen sollte. Das BFE wird jährlich über die Entwicklung des Instruments kommunizieren, jedoch in anonymisierter Form.
Äussere Umstände können zu einem höheren Stromverbrauch führen bei den Elektrizitätslieferanten. Beispiel: In der Stadt Zürich erfolgt derzeit die Stilllegung des Gasnetzes. Der Energieversorger Energie360Grad wird vom Gas- zum Stromlieferanten. Der Stromverbrauch steigt also. Wie sieht der Vollzug bei solchen Energieunternehmen aus? Gibt es Spezialregelungen?
Die Effizienzvorgaben richten sich nicht gegen die Elektrifizierung. Stromlieferanten können weiterhin Strom verkaufen und dort wo das aus klima- und energiepolitischer Sicht sinnvoll ist, fossile Energieträger durch Strom ersetzen. Im Gegenzug soll mit dem neuen Instrument dort, wo bereits Strom gebraucht wird, die Effizienz weiter gesteigert werden. Damit will der Gesetzgeber einen exponentiellen Anstieg des Stromverbrauchs verhindern. Wenn ein (fossiler) Energieversorger nun zum Elektrizitätslieferanten wird und der Referenzstromabsatz 10 GWh/Jahr übersteigt, werden ihm gemäss den gesetzlichen Vorgaben Effizienzzielvorgaben auferlegt.
In der Schweiz gibt es rund 600 Stromlieferanten. Gibt es Unterschiede zwischen kleinen und grossen Unternehmen.
Das stimmt, die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein ganz besonderes Land; von den über 600 Unternehmen erhalten nur diejenigen Zielvorgaben, die einen Referenzstromabsatz von über 10 GWh/Jahr melden. Diese Unternehmen machen etwas mehr als die Hälfte der Elektrizitätslieferanten aus.
Ein wichtiger Unterschied ist die Entscheidung zwischen „Make or Buy“. Unternehmen müssen wählen, ob sie selbst aktiv nach Stromeinsparungen suchen – zum Beispiel mit eigenen Fachleuten oder mit Unterstützung von Energieberatern – oder ob sie bei Dritten bereits umgesetzte Effizienzmassnahmen erwerben.
Die Unternehmensgrösse kann diese Wahl beeinflussen: Grössere Firmen verfügen oft über mehr Ressourcen für eigene Massnahmen, während es für kleinere Betriebe eher angezeigt sein kann, dass sie diese Arbeiten externalisieren.
Wenn ein Unternehmen seine Zielvorgaben nicht vollständig mit eigenen Massnahmen erreicht, kann es Stromeinsparungen von anderen Unternehmen erwerben, die ihre Ziele übertroffen haben. So lassen sich die Vorgaben trotzdem erfüllen. Umgekehrt können Unternehmen, die mehr einsparen als vorgeschrieben, diese zusätzlichen Einsparungen verkaufen – und damit sogar Einnahmen erzielen.
Es gibt Kritik, dass die geforderten Massnahmen schwierig zu finden seien. Es gebe eine Konkurrenz zu anderen Effizienzprogrammen, beispielsweise dem Förderprogramm ProKilowatt. Was entgegnen Sie auf diese Kritik?
Das Potenzial für Effizienzmassnahmen ist nach wie vor gross. Uns ist bewusst, dass es gewisse Schnittstellen zwischen ProKilowatt und den Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten gibt. Einiges ist klar geregelt, z.B. dass eine Effizienzmassnahme nur entweder bei ProKilowatt oder den Effizienzsteigerungen angerechnet wird. Wir beobachten die Situation, und bei Bedarf schärfen wir die Abgrenzung weiter.
Eine weitere Kritik: Die eingesparten kWh sind teuer, obwohl die Stromlieferanten die Kosten dafür den Endverbraucherinnen und -verbrauchern verrechnen können. Was sagen Sie dazu?
Was die Kosten angeht, ist die ElCom die zuständige Behörde. Sie genehmigt die Preise, die ein Energieversorger verlangen kann für den Strom.
Die Kosten für diese Effizienzmassnahmen sind derzeit sehr unterschiedlich, was sicherlich auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Dazu gehören die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung von Effizienzprogrammen, der politische Wille auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie die jeweilige Technologie (manche Technologien bringen mehr Einsparungen bei geringeren Investitionen, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis niedriger ist)
Erst mit der Zeit und einem wachsenden Angebot werden diese Schwankungen abnehmen.
Mit den Smart Metern, die künftig bei den Stromkundinnen und -kunden installiert sind, sollten die Stromlieferanten sehen, wer viel Strom verbraucht und wo allenfalls noch Einsparungen möglich sind. Ist dieses Vorgehen erlaubt?
Gemäss Art. 10 Bundesgesetz über die Stromversorgung (StomVG) ist das nicht erlaubt. Der Artikel soll verhindern, dass ein Netzbetreiber Daten nutzt, um potenziell Kunden (Grossverbraucher auf dem freien Markt) zu identifizieren und ihnen gezielt Strompreise anzubieten. Ein Elektrizitätslieferant hat demgegenüber keinen direkten Zugriff auf diese Netzverbrauchsdaten und kann daher keine gezielten Angebote unterbrieten. Dieser Grundsatz gilt deshalb auch für den Energieeffizienzmarkt.
Die Daten des Smart Meters gehören dem Endverbraucher; er hat die Möglichkeit, Dritten Zugriff auf diese Daten zu gewähren, damit sie diese analysieren können.
Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
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