Energiesparlampen sind zwar energieeffizient, trotzdem sollen sie jetzt vom Markt verschwinden. Der Grund: Diese Lampen enthalten Quecksilber – ohne funktionieren sie nicht. Doch mit den neuen LED-Lampen gibt es nun Alternativen. Energeiaplus fragt bei Harold Bouchex-Bellomie vom Bundesamt für Umwelt nach, was neu gilt und warum auch die Schweiz Quecksilber in Lampen verbietet. Eva Geilinger, Fachspezialistin im Bundesamt für Energie erklärt, was dieses Verbot punkto Energieeffizienz bedeutet.

Hintergrund des Verbots ist die RoHS-Richtlinie (Restriction on use of hazardous substances) der EU. Dort steht, dass quecksilberhaltige Elektro- und Elektronikgeräte grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Es sei denn, die EU-Kommission gewährt Ausnahmen. Solche gab es für Lampen. Diese Ausnahmen fallen nun für jene quecksilberhaltigen Lampen weg, für die es Alternativen gibt auf dem Markt. Die Schweiz setzt analog zur EU diese Ausnahmen ausser Kraft. Kompaktleuchtstofflampen sind ab 25. Februar 2023, lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 ab 25. August 2023 verboten. Eine Übersicht findet sich hier.

Energeiaplus: Wo ist genau das Problem mit dem Quecksilber in diesen Lampen? Wenn sie leuchten? Beim Entsorgen?

Harold Bouchex-Bellomie ist Fachspezialist in der Sektion Industriechemikalien im Bundesamt für Umwelt. Bild: zvg

Harold Bouchex-Bellomie: Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigt. Einmal in die Umwelt freigesetzt, wird es durch Luft und Wasser über grosse Strecken transportiert. Seit über dreissig Jahren bestehen in der Schweiz Regulierungen, welche die Verwendung von Quecksilber in Produkten beschränken, wenn geeignete Alternativen vorliegen.

Am Ende ihrer Lebensdauer sind quecksilberhaltige Lampen Sonderabfälle, die separat gesammelt und entsorgt werden müssen. Ihre umweltverträgliche Entsorgung ist technisch anspruchsvoll. Nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Teilen der Welt bestehen Bestrebungen, Quecksilber aus Lampen zu verbannen. Das Minamata-Übereinkommen des UNO-Umweltprogramms, das im August 2017 in Kraft getreten ist, enthält ebenfalls Einschränkungen für Lampen, in denen Quecksilber enthalten ist.

Es werden aber nicht alle Lampen, in denen Quecksilber enthalten ist, verboten. Warum gibt es immer noch Ausnahmen?

Ausnahmen braucht es dort, wo ein Ersatz von Quecksilber aus technischen oder ökonomischen Gründen nicht möglich oder die Zuverlässigkeit der quecksilberfreien Produkte nicht gewährleistet ist. Einige Speziallampen wie zum Beispiel Sicherheitslampen, UV-Lampen oder Projektoren dürfen weiterhin Quecksilber enthalten. Experten sprachen sich dafür aus, dass die Ausnahmeregelung für diese Lampen um drei bis fünf Jahre verlängert wird.

Wichtig ist: Die Alternativen zu den Quecksilberhaltigen Lampen müssen Vorteile aufweisen – für die Umwelt, die Gesundheit und die Sicherheit der Konsumenten und Konsumentinnen.

Schätzungen für den EU-Raum gehen davon aus, dass rund 5000 Millionen Lampen mit Quecksilber installiert sind – hauptsächlich Kompakt- und lineare Leuchtstofflampen. Das sieht nach einem grossen Umbruch/Umwälzung auf dem Lampenmarkt aus. Wo steht die Schweiz da?

Grob geschätzt sind in der Schweiz 100 Mio. quecksilberhaltige Lampen in Nutzung. Im Jahr 2020 entfielen von 100 verkauften Lampen noch rund 20 auf solche, die Quecksilber enthalten. Dieser Anteil wird aufgrund der Vorschriften des Energie- und Chemikalienrechts nach 2023 stark abnehmen.

Was heisst dieses Verbot nun für mich als Konsumentin?

In den meisten Fällen können quecksilberhaltige Lampen durch energieeffiziente LED Lampen ausgetauscht werden. In wenigen Fällen müssen für einen Lampenaustausch die technischen Einrichtungen angepasst werden.

Verkaufsstellen haben unter Umständen noch solche quecksilberhaltigen Lampen an Lager. Dürfen Sie diese jetzt nicht mehr verkaufen?

Wenn die Lampen die Anforderung der Energieeffizienzverordnung für die Abgabe erfüllen, dürfen die Verkaufsstellen die vorhandenen Bestände an quecksilberhaltigen Lampen ohne zeitliche Befristung verkaufen.

 

Lampen ohne Quecksilber belasten die Umwelt weniger. Energiesparlampen – die Bezeichnung sagt es – sind effizient. Wie sieht es punkto Energieeffizienz aus, wenn nun diese Lampen verboten werden? Das wollte Energeiaplus von Eva Geilinger, Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie wissen.

Eva Geilinger ist im Bundesamt für Energie für den Bereich Beleuchtung zuständig.

Energeiaplus: LED ist mittlerweile das dominierende System bei der Beleuchtung. Sie gelten als langlebig und energiesparend. Führt das Verbot von quecksilberhaltigen Lampen zu weiteren Energieeinsparungen?

Eva Geilinger: Ja, denn heutige LED-Produkte sind viel effizienter als die quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen. Leuchtstofflampen geben zwar eine Lichtmenge um die 100 Lumen pro Watt ab (Vergleich Glühbirne: 12 Lumen pro Watt), aber aktuelle LED schaffen sogar über 160 Lumen pro Watt und werden in den kommenden Jahren noch weiter zulegen. Die Lichtmenge pro elektrischer Leistung, also die Lumen pro Watt, ist das Mass für die Energieeffizienz bei Lichtquellen.

Das jetzt beschlossene, frühzeitige Aus für die quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen bringt uns in den kommenden rund fünf Jahren nochmals willkommene Stromeinsparungen von – grob geschätzt – jährlich etwa 30 GWh. Längerfristig ergeben sich aber keine Einsparungen mehr daraus. Marktkenner gehen davon aus, dass die Produktion von Leuchstofflampen auch ohne Verbot in einigen Jahren eingestellt worden wäre, da es sich wirtschaftlich je länger je weniger lohnt.

Auf dem Lichtmarkt tut sich derzeit sehr viel: Verschiedene Lampentypen werden verboten, weil sie punkto Energieeffizienz nicht den Anforderungen entsprechen, nun ein Verbot aus Umweltschutzgründen von quecksilberhaltigen Lampen. Wie kann ich als Konsumentin da noch den Überblick behalten?

Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich nicht allzu viel. Die neuen LED-Lampen passen in der Regel in den vorgegebenen Sockel der Leuchte. Je nach Lampe ist der Preis höher. Das kompensiert sich indes mit der längeren Nutzungsdauer der LED-Lampen. Zudem verbrauchen diese Lampen auch weniger Strom.

Bei Leuchtstofflampen mit Stecksockel ist in der Leuchte ein Vorschaltgerät und manchmal zusätzlich ein Starter enthalten. Ohne funktioniert die Lampe nicht. Beim Ersatz muss man darauf achten, dass die neue Lampe zum Typ des vorhandenen Vorschaltgeräts passt (KVG, VVG oder EVG). Im Zweifelsfall also am besten den Elektriker oder die Elektrikerin fragen. Achtung: Wenn beim Ersatz der Lampe ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG) überbrückt werden muss, darf der Ersatz zwingend nur durch eine Fachperson ausgeführt werden.

Und welche Folgen haben die neuen Bestimmungen im gewerblichen Bereich – zum Beispiel für die Beleuchtung in einer Tiefgarage oder in einem Warenhaus?

Im gewerblichen Bereich, wo viele Leuchtstoffröhren im Einsatz sind, sind die Änderungen einschneidender. Da wird man jetzt überlegen müssen, ob eine Gesamtsanierung der Beleuchtung sinnvoller ist als Retrofit (alte Lampe raus, neue rein). Die Experten empfehlen normalerweise die Gesamtsanierung, da damit auch gerade die Beleuchtungsqualität verbessert wird. Und dabei lassen sich dank modernen Steuerungen oftmals die Stromkosten zusätzlich nochmals um einen Drittel oder sogar die Hälfte senken. Gut zu wissen ist dabei: Gesamtsanierungen können finanziell unterstützt werden durch die ProKilowatt-Förderung.

Seit dem 1. September 2021 müssen Lichtquellen zudem mit der neuen Energieetikette deklariert werden. Wie läuft diese Einführung? Was hören Sie da aus der Branche?

Die neue Energieetikette war dringend nötig, denn die technische Entwicklung hatte die alte Skala weit überholt. Jetzt können die Unterschiede bei modernen LED-Lampen wieder abgebildet werden. Allerdings führt es vereinzelt zur Verwirrung, weil die aktuell besten LED-Lampen gemäss neuer Skala in den Klassen B und C liegen.

Wer sich da noch an die alte Klassierung A++ für die gleichen Lampen erinnert, fragt sich vielleicht, ob die Lampen plötzlich schlechter geworden sind. Aber dem ist nicht so. Es ist nur die Klassifizierung, die enorm viel strenger geworden ist. Die beste Klasse A bleibt vorerst sogar ungenutzt als Reserve für künftige Lampen, die noch effizienter sind als was heute möglich ist. Noch bis Ende 2022 dürfen Lagerbestände abverkauft werden mit alter Energieetikette. Ab 2023 ist also ein Ende in Sicht für verwirrliche Verpackungsangaben.

Informationen zu den neuen Bestimmungen erhalten Sie auch hier:

chemicals@bafu.admin.ch, www.bafu.ch
oder:
elektrogeraete@bfe.admin.ch, www.bfe.ch

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: shutterstock, Item ID: 679215163

 

 

 

 

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