In der Wintersession berät das Parlament erstmals in neuer Zusammensetzung über die aktuellen energiepolitischen Geschäfte. Vom 2. bis 20. Dezember 2019 stehen sechs Energiedossiers auf der Traktandenliste.
Ständerat
In der ersten Sessionswoche wird sich der Ständerat mit der parlamentarischen Initiative «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» (16.452) beschäftigen. Der Nationalrat hat in der Herbstsession der Vorlage gemäss Entwurf der Kommission zugestimmt. Damit will er klarstellen, welcher Ausgangszustand bei einer Konzessionserneuerung für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit heranzuziehen ist. Als Ausgangszustand soll künftig der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gelten. Nun wird der Ständerat entscheiden, ob er dem Entscheid der grossen Kammer folgt oder nicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat sich mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Vorlage ausgesprochen.
Der Ständerat behandelt in der Wintersession zudem zwei Motionen und zwei Interpellationen. Die Motion «Verpflichtender Grundschutz für kritische Strominfrastrukturen» (17.3496) lädt den Bundesrat ein, die gesetzlichen Grundlagen so zu präzisieren, dass für die Betreiber kritischer Strominfrastrukturen ein verpflichtender branchenspezifischer Grundschutz gegenüber Cyberangriffen und anderen relevanten Risiken wie Naturgefahren besteht. Der Nationalrat hat die Motion als erstbehandelnder Rat angenommen. Die UREK-S und der Bundesrat unterstützen zwar die Stossrichtung der Motion, beantragen jedoch deren Ablehnung, da die Anliegen bereits weitgehend erfüllt sind bzw. im Rahmen laufender Arbeiten der Verwaltung umgesetzt werden.
Die Motion «Holzenergiepotenzial ausschöpfen» (19.3277) beauftragt den Bundesrat, das Potenzial der Holzenergie und damit die Ressource Holz auszuschöpfen. Dabei dürfen besonders Auflagen und Bedingungen die Weiterentwicklung nicht behindern und die Holzwärmeverbunde und Holzstomproduktion sind voranzutreiben. Der Nationalrat hat den Vorstoss im Sommer angenommen. Die UREK-S und der Bundesrat beantragen, diesem Beschluss zu folgen.
Der Ständerat diskutiert weiter die Interpellation «Wettbewerb bei der Produktion von Alternativenergie» (19.4269), mit welcher Ständerat Damian Müller dem Bundesrat drei Fragen zum Thema Ausschreibungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien Stellung gestellt hat. Damit nimmt der Interpellant Bezug auf die Motion «Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und Klärung der Verantwortlichkeiten» 19.3004 (siehe unten).
Auch über die Interpellation «Pariser Klimaabkommen ist nur mit Minergie-P/Plus-Energie-Bauten im Gebäudeprogramm umsetzbar» (19.4273) berät der Ständerat in der Wintersession. Die Interpellation stellt Fragen an den Bundesrat bezüglich der Reduktion von CO2-Massnahmen durch PlusEnergieBauten, ihr Nichtvorhandensein im CO2-Gesetz und im Energiegesetz sowie die Aufnahme ins Gebäudeprogramm.
Nationalrat
Der Nationalrat hat die Motion «Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und Klärung der Verantwortlichkeiten» (19.3004) traktandiert. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eine Marktordnung zu unterbreiten, welche die langfristige Versorgungssicherheit durch eine angemessene Inlandproduktion gewährleistet. Dabei sollen diverse Faktoren wie die Ziele der Energiestrategie 2050, die Zielsetzungen zur Senkung des CO2-Austosses und ein eventuelles Stromabkommen mit der Europäischen Union mit einbezogen werden. Der Ständerat hatte die Motion in der Sommersession angenommen. Bundesrat und UREK-N beantragen ebenfalls die Annahme.
Vera Zotter, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE
Wird das CO2 Gesetz in die nächste Session im Frühling 2020 verschoben?
Sehr geehrter,
Die UREK-N hat entschieden, die Beratung des CO2-Gesetzes nicht über Artikel 9 hinaus fortzusetzen und die Wiederaufnahme der Arbeit auf die erste Sitzung in der neuen Zusammensetzung (13./14.1.2020) zu verschieben. Die Kommissionen hält aber an ihrem Ziel fest, die Totalrevision des C02-Gesetzes in der Frühjahrssession 2020 in den Rat zu bringen.
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-urek-n-2019-11-26.aspx
Team Energeiaplus