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Frühlingssession 2025: Parlament entscheidet über Energieforschung, Beschleunigungserlass und Energiehandel.


Sollen die Beschwerderechte gegen Energieprojekte eingeschränkt werden? Dies ist eine Frage, bei der sich National- und Ständerat beim sogenannten Beschleunigungserlass noch uneins sind. In der Frühlingssession 2025 des Bundesparlaments kommt das Geschäft darum nochmals auf die Traktandenliste. Die Session dauert vom 3. bis 21. März. Weitere Themen im Energiebereich sind der Kredit für das Forschungsförderprogramm SWEETER und neue Regeln für mehr Transparenz im Energiegrosshandel.

Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen sollen mit dem sogenannten Beschleunigungserlass straffer und der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden. In der Wintersession 2024 appellierte Bundesrat Albert Rösti darum an den Rat: «Wir müssen einen Weg finden, damit die Projekte rechtlich überprüft werden können und die Fundamentalopposition gebrochen wird.» Doch bei den Beschwerde- und Mitbestimmungsrechten hatte das Parlament in der Wintersession noch keinen gemeinsamen Nenner gefunden.

Offen ist, ob den Standortgemeinden ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden soll oder nicht und ob das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 Wasserkraftprojekten, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung aufgeführt sind, eingeschränkt werden soll oder nicht. Der Beschleunigungserlass kommt nun zuerst zur Differenzbereinigung in den Nationalrat.

Thema im Nationalrat ist weiter der Kredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER. SWEETER steht für SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction und soll das bestehende Forschungsförderungsinstrument SWEET ergänzen. 106,8 Millionen für die kommenden 12 Jahre (bis 2036) hatte der Bundesrat vorgeschlagen.

Im Unterschied zum Ständerat war der Nationalrat damit nicht einverstanden. Die grosse Kammer wollte 35,6 Millionen Franken nur bis 2028 freigeben. Zudem möchte der Ständerat SWEETER danach in die Botschaften für Bildung, Forschung und Innovation integrieren. Der Ständerat wiederum beharrte auf der ursprünglichen Programmdauer von 12 Jahren. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Differenzen gilt es in einem weiteren Energiegeschäft zwischen den beiden Räten auszuräumen: Dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE).  Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat die Transparenz und die Aufsicht über den Energiegrosshandel stärken. Die Energiefirmen sollen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission verschiedene Informationen über ihre Handelsaufträge vorlegen müssen. Das Gesetz verbietet zudem Insiderhandel und Marktmanipulation.

Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ende 2021. Die Situation an den europäischen Energiemärkten hat sich zwar inzwischen merklich beruhigt, es verbleiben jedoch Unsicherheiten. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hatte das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), den sogenannten «Rettungsschirm» beschlossen. Er gilt nur bis Ende 2026. Der Rettungsschirm soll darum von anderen Regelungen abgelöst werden. Dazu gehört unter anderem das BATE.

Beide Räte hatten sich bereits mit dem Geschäft befasst. In einigen Punkten wich der Ständerat allerdings in der Wintersession vom Beschluss des Nationalrats ab. Bei der Definition von Marktmanipulation bevorzugt der Ständerat die Variante des Bundesrats. Wie die Landesregierung will er zwar den Abschluss von Transaktionen und die Erteilung von Handelsaufträgen darunter fassen, nicht aber wie vom Nationalrat gewünscht deren Rückzug oder deren Änderung. In der Frühlingssession gilt es nun, diese Differenz zu bereinigen.

Im Ständerat ist zudem die sogenannte Stromreserve traktandiert. Die Stromreserve soll sicherstellen, dass der Bedarf an elektrischer Energie in der Schweiz jederzeit gedeckt werden kann, auch in kritischen Versorgungssituationen. Falls der Markt den Bedarf nicht mehr decken kann, stellt die Stromreserve zusätzlichen Strom zur Verfügung. Sie stellt damit eine «Versicherung» dar, auf die nur im äussersten Fall zurückgegriffen wird. Für die vorberatende Kommission des Ständerates ist diese Stromreserve «unabdingbar». Sie unterstützt die gesetzliche Grundlage für eine Stromreserve einstimmig.

Das gesamte Programm der Frühlingssession 2025 finden Sie hier. Und unter diesem Link können Sie die Session live mitverfolgen.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: © Parlamentsdienste / Pascal Mora

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