,

Verordnungen zur Umsetzung des Stromgesetzes sind auf der Zielgeraden


Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Die Verordnungsänderungen, die zur Umsetzung der Vorlage nötig sind, waren bis Ende Mai in der Vernehmlassung. Inzwischen hat das Bundesamt für Energie (BFE) die zahlreichen Stellungnahmen ausgewertet und ist nun daran, die Verordnungen zu überarbeiten. Der Bundesrat wird diese voraussichtlich im November verabschieden. Bis dahin ist also diesbezüglich noch nichts definitiv entschieden. Dennoch wird das BFE derzeit überhäuft mit Anfragen zu den Details der Verordnungen. energeiaplus hat in der Verordnungs-Werkstatt des BFE nachgefragt, ob es dazu schon etwas zu berichten gibt.

Florian Kämpfer, Fachspezialist Marktregulierung beim BFE und Projektleiter des Verordnungspakets zur Vorlage für eine sichere Stromversorgung, bestätigt die Vielzahl der Anfragen aus der Branche aber auch von Privaten. Wissen wollen sie alle, ob und wie nun die Verordnungsentwürfe aus der Vernehmlassung angepasst werden und wann die neuen Bestimmungen in Kraft treten.

Energeiaplus: Wie gross ist der Überarbeitungsbedarf aufgrund der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung?
Florian Kämpfer: Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung waren sehr umfangreich. Wir haben knapp 7’000 Seiten Text aus über 300 Stellungnahmen erhalten und ausgewertet. Aufgrund der vielen Anträge, Hinweise und aufgeworfenen Fragen überarbeiten wir nun die Verordnungen. Teilweise gibt es recht umfangreiche Anpassungen und Präzisierungen, die aber sicher auch der Qualität der Verordnungstexte zugutekommen.

Wie sieht denn der Fahrplan für die Inkraftsetzung aus?
Über die Inkraftsetzung wird der Bundesrat voraussichtlich im November entscheiden, wenn er die Verordnungen verabschiedet. Eine möglichst rasche Inkraftsetzung des vom Volk bestätigten Gesetzespakets ist natürlich erwünscht. Viele Stellungnahmen aus der Vernehmlassung haben jedoch klar aufgezeigt, dass es für einige der neuen Regelungen insbesondere im Stromnetzbereich umfangreiche und komplexe Vorbereitungsarbeiten seitens der Branche braucht. Oder anders gesagt: Für die Umsetzung braucht die Branche etwas Zeit.

Wie sieht die Lösung für dieses Zeitproblem aus?
Die Komplexität in der Umsetzung betrifft vor allem das Stromversorgungsgesetz. Einerseits müssen die neuen Regelungen an die Logik der Tarifjahre angepasst werden und andererseits geht es um konzeptionelle oder infrastrukturelle Vorbereitungsarbeiten bei den betroffenen Branchen. Beim Stromversorgungsgesetz arbeitet das BFE deshalb in Richtung einer gestaffelten Inkraftsetzung der verschiedenen neuen Regelungen. Beim Energiegesetz ist die Umsetzung in der Praxis hingegen weniger komplex, so dass sich hier im Wesentlichen keine Staffelung aufdrängt.

Welche Teile des Stromgesetzes wären denn konkret betroffen und was ist betreffend Inkraftsetzung zu erwarten?
Beim Stromversorgungsgesetz könnten in einem ersten Paket per 1. Januar 2025 insbesondere die Änderungen zur Grundversorgung, zur Energiereserve, zur Stärkung des Winterzubaus inklusive der Liste der 15 Wasserkraftprojekte, zur Solidarisierung von Netz- und Anschlussverstärkungen, zur nationalen Datenplattform, zu den Massnahmen für einen sicheren Netzbetrieb, sowie zur Sunshine-Regulierung in Kraft treten. Ein Jahr später, also per 1. Januar 2026, sollten dann ohne weitere Übergangsfristen die Änderungen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, zum Messwesen, zu den Netznutzungsentgelten, zur Wälzung zwischen den Netzebenen, zur Flexibilität, sowie zur Rückerstattung der Netznutzungsentgelte in Kraft treten können.

In Bezug auf die Grundversorgung sieht der Gesetzestext eine einjährige Übergangsfrist vor. Trotz Inkrafttreten per 1. Januar 2025 würden die neuen Regelungen in diesem Bereich also effektiv ab dem Tarifjahr 2026 gelten. Hier besteht ein Zusammenhang zwischen dem Stromversorgungsgesetz und dem Energiegesetz: Um eine Kohärenz zwischen den neuen Regelungen zur Grundversorgung sowie zur Abnahme- und Vergütungspflicht zu schaffen, scheint es sinnvoll, wenn letztere ebenfalls erst per 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Alle anderen Elemente des Energiegesetzes können ohne weiteres zusammen mit dem ersten Paket des Stromversorgungsgesetzes per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Wie sieht es denn mit der Umsetzung der Änderungen im Waldgesetz und im Raumplanungsgesetz aus?
Beim Waldgesetz ist der Umsetzungsaufwand gering, ein Inkrafttreten per 1. Januar 2025 sollte möglich sein. Beim Raumplanungsgesetz bietet sich an, die Anpassungen an den Fahrplan der Revision Raumplanungsgesetz – 2. Etappe (RPG2) zu koppeln. Ein Inkrafttreten kann also per Sommer 2025 erwartet werden.

Wie sieht denn nun das weitere Vorgehen genau aus?
Aktuell arbeiten wir darauf hin, dass der Bundesrat über die Etappierung im November 2024 entscheiden und zugleich die Verordnungen zum ersten Paket verabschieden kann. Die Verordnungstexte zum zweiten Paket könnte der Bundesrat dann im Laufe des ersten Quartals 2025 verabschieden. So gäbe es auch hinsichtlich der Tarifpublikation im August 2025 genügend Vorbereitungszeit.

Ich betone aber nochmal, dass das hier geschilderte Vorgehen nicht durch das BFE entschieden wird. Mit unserem Projektteam bereiten wir natürlich alles vor, aber am Ende obliegt der Entscheid über Vorgehen und Inhalt der Verordnungen selbstverständlich dem Gesamtbundesrat.

Interview: Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik, Bundesamt für Energie BFE
Bild: BFE

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...