Frühlingssession 2025: Ja zu Geld für Energieforschung und mehr Transparenz im Energiehandel
Ja zum Kredit für SWEETER, Ja zu strengeren Regeln für den Energiehandel und Ja zum Gasabkommen mit Deutschland und Italien. Das Parlament hat in der Frühlingssession wichtige Entscheide im Energiebereich getroffen. Nicht einig wurden sich die Räte beim Beschleunigungserlass und der Stromreserve. Eine Rückschau auf die Frühlingssession 2025.
Unter Dach und Fach ist der Kredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER. National- und Ständerat haben sich bei der Dauer und der Höhe der staatlichen Fördergelder geeinigt. Bis 2028 erhält das Programm einen Kredit von 35,6 Mio. Franken. Danach leistet der Bund bis zum Jahr 2036 weitere 71,2 Millionen Franken. Dies im Rahmen der nächsten Botschaften zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Mit dieser Aufteilung setzte sich der Nationalrat durch.
SWEETER steht für Swiss Research for the Energy Transition and Emissions Reduction und ergänzt das bestehende Forschungsförderungsinstrument SWEET. Mit SWEETER sollen rasch und gezielt Antworten auf dringende Fragen zur Sicherstellung der Versorgung und zum Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 gefunden werden.
Weiter hat das Parlament strengere Regeln für den Strommarkt festgelegt. Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) werden Energiefirmen verpflichtet, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem werden mit dem Erlass Insiderhandel und Marktmanipulation verboten. Die Bestimmungen lehnen sich an jene des Finanzmarktrechts an.
Konkret müssen grosse Stromfirmen künftig beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen. Hintergrund der Vorlage sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten insbesondere infolge des Ukraine-Kriegs. Auf die grossen Linien des neuen Gesetzes hatten sich Stände- und Nationalrat schon im Dezember geeinigt.
Keinen Entscheid gab es beim sogenannten Beschleunigungserlass. Die zuständige Ständeratskommission will das Geschäft nach der Debatte im Nationalrat nochmals prüfen. Umstritten sind nach wie vor die Beschwerde- und Mitbestimmungsrechte. Der Nationalrat hatte in der ersten Sessionswoche die Möglichkeit für Verbandsbeschwerden gegen die 16 grossen Wasserkraftprojekte, die im Gesetz für eine sichere Stromversorgung aufgeführt sind, eingeschränkt. Gleiches soll für weitere Solar-, Wind- und Wasserkraft-Projekte von nationaler Bedeutung gelten.
Für die Ständeratskommission ist es fraglich, ob die Vorlage so die parlamentarische Hürde nehmen würde, da sowohl links-grüne Kreise wie auch die SVP Vorbehalte haben. Die Kommission will jetzt nochmals über die Bücher und versuchen, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden, so Ständerat und Kommissionspräsident Beat Rieder (Mitte/VS) im Rat.
Bei einer Energiemangellage soll die Schweiz künftig gut gerüstet sein. Dafür sollen die Stromreserve und das trilaterale Gasabkommen mit Deutschland und Italien sorgen.
Bundesrat Albert Rösti hatte das Gasabkommen im März 2024 in Berlin unterzeichnet. Nun hat das Parlament dem Abkommen zugestimmt.
Das Gasabkommen regelt gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen – etwa damit Spitäler und Haushalte auch in akuten Krisen stabil mit Gas versorgt werden können. Der Hintergrund des Abkommens: Die Schweiz verfügt über keine eigenen Gasspeicher. Sie ist von den Nachbarländern abhängig.
Bei der Stromreserve bleiben hingegen noch Differenzen zwischen den Räten. Die Stromreserve dient als «Versicherung» für den Notfall. Wenn der Markt den Bedarf an Strom nicht mehr decken kann, sollen Gaskraftwerke und Notstromgruppen Strom liefern.
Zudem sollen grosse Verbraucher gegen eine Entschädigung vom Netz gehen, wenn der Strom knapp wird. Hier hat der Ständerat im Vergleich zum Nationalrat Änderungen beschlossen. Die Entschädigung für die Bereitschaft, an diesem Mechanismus teilzunehmen, soll mit Ausschreibungen ermittelt werden, sodass die sogenannte verbrauchsseitige Reserve möglichst günstig bereitgestellt werden kann. Das Geschäft geht nun wieder zurück in den Nationalrat.
Text: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste, 3003 Bern
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