Das geologische Tiefenlager soll in Nördlich Lägern und die Verpackungsanlage beim Zwilag gebaut werden


Dies hat die Nagra heute bekanntgegeben. In den letzten Jahren hat sie den Untergrund der drei verbliebenen Gebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost vertieft untersucht und zahlreiche Bohrungen abgeteuft. Die Daten zeigen nun, dass Nördlich Lägern die grösste geologischen Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers aufweist. Ob die Sicherheitsbehörden des Bundes – namentlich das ENSI und die KNS – dies auch so beurteilen, wird sich im Jahr 2027 weisen, wenn sie das Rahmenbewilligungsgesuch überprüft haben.

Das Standortgebiet Nördlich Lägern befindet sich zu einem kleinen Teil im Kanton AG und zu einem grösseren Teil im Kanton Zürich. Den Zugang zum Lager, die sogenannte Oberflächenanlage, plant die Nagra im Haberstal in der Gemeinde Stadel (ZH). Die Regionalkonferenz Nördlich Lägern sprach sich 2021 für diesen Zugang aus. Der Regierungsrat des Kanton Zürich bezeichnete diesen Oberflächenstandort in einer Stellungnahme als «prüfenswerte Option». Und auch die deutschen Beteiligten votierten für Stadel, weil dieses Areal weiter weg von der Grenze liegt und die Gebäude von deutschem Gebiet aus nicht sichtbar wären.

Wo die Brennelementverpackungsanlage hinkommen soll, war ebenfalls Gegenstand intensiver Diskussionen. Das BFE holte die drei Regionalkonferenzen, die Gemeinde Würenlingen, die vier Standortkantone AG, SH, TG und ZH sowie Deutschland an einen Tisch. In einer überregionalen Zusammenarbeit wurden Kriterien erarbeitet sowie die Vor- und Nachteile erörtert. Alle Beteiligten positionierten sich und nahmen Stellung. Die Nagra hat sich nun für den Standort beim Zwilag entschieden, da dort laut Nagra Synergien mit den bestehenden Nuklearanlagen genutzt werden können und der Flächenverbrauch geringer sei.

Die Ankündigung markiert einen Meilenstein im Standortauswahlverfahren, welches durch das BFE geleitet wird. 2008 war der Start, 2011 bezeichnete der Bundesrat sechs geeignete Gebiete, 2018 wurden diese auf drei eingeschränkt. In allen Standortregionen wurden Regionalkonferenzen gebildet bestehend aus lokalen Behörden, Organisationen und der Zivilbevölkerung, welche sich im Rahmen der Regionalen Partizipation informieren und einbringen konnten.

Wie geht es nun weiter?

Die Ankündigung der Nagra ist ein Schritt der Transparenz. Er ermöglicht die weitere Zusammenarbeit mit den Betroffenen für die Konkretisierung des Projekts. Ende 2024 plant die Nagra, die Rahmenbewilligungsgesuche einzureichen. Danach prüfen diverse Bundesbehörden alle Unterlagen und es gibt eine Vernehmlassung. Der Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat im Jahr 2029 über die Erteilung der Rahmenbewilligung entscheidet. Dieser Entscheid muss durch das Parlament genehmigt werden. Wird das Referendums ergriffen, kommt es zu einer Volksabstimmung. Erst gegen Mitte der 2030er Jahre beginnen erste Bauarbeiten im Gelände und noch später die Einlagerung der Abfälle (2050 bis 2075). Es folgt eine Phase der Beobachtung und in rund 100 Jahren würde das Lager verschlossen.

Andreas Besmer, Fachspezialist Regionale Partizipation, Bundesamt für Energie

Bilder: Nagra, BFE

 

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