Blackout-Initiative in der Sommersession 2026 im Nationalrat
Soll das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufgehoben werden? Der Ständerat hatte in der Märzsession zugestimmt. Nun sind die Volksinitiative «Blackout stoppen» und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates in der Sommersession 2026 im Nationalrat traktandiert, die am 1. Juni beginnt.
Geht es nach der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) soll die grosse Kammer dem Ständerat folgen und den indirekten Gegenvorschlag annehmen, die Initiative aber ablehnen. Die Kernenergie soll damit wieder zu einer Option für die langfristige Stromversorgungssicherheit der Schweiz werden. Der Entscheid in der UREK-N fiel allerdings knapp – mit 13 zu 12 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission betont, dass die erneuerbaren Energien weiterhin ein zentraler Pfeiler bleiben, aber ein diversifizierter Strommix für sie wichtig ist. «Sollten die Ausbauziele der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden, könnten neue Kernkraftwerke ab 2050 zur Versorgungssicherheit beitragen», steht in der Medienmitteilung der Kommission.
Eine allfällige Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten sowie die Schlussabstimmung sollen in dieser Session stattfinden.
Im Ständerat geht es um die Beschleunigung der Verfahren zum Ausbau und der Erneuerung der Stromnetze. Der Nationalrat hatte den entsprechenden Änderungen im Elektrizitätsgesetz in der Wintersession 2025 zugestimmt. Nun ist der Ständerat am Zug. Die vorberatende Kommission (UREK-S) bestätigt die Haltung des Nationalrats, dass Leitungen des Übertragungsnetzes grundsätzlich durch die Luft führen sollen. Eine Verlegung unter die Erde soll nur in besonderen Fällen infrage kommen.
Vorstösse:
Im Nationalrat stehen zudem drei Vorstösse der Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation (UREK-N) zu energiepolitischen Themen auf der Traktandenliste.
- Stromversorgungssicherheit bis 2060: Im Bericht, den die UREK-N vom Bundesrat verlangt, sollen unter anderem die aktualisierte Szenarien zum jährlichen und saisonalen Stromverbrauch enthalten sein. Dabei solle insbesondere die Elektrifizierung des Verkehrs und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung berücksichtigt sein. Weiter verlangt die Urek-N eine Beurteilung zur Importabhängigkeit der Schweiz und zur saisonalen Stromlücke. Der Bundesrat beantragt Annahme des Vorstosses.
- Förderung von Geothermie zur Wärmeproduktion: Die Urek-N möchte, dass auch Geothermieprojekte unterstützt werden, die für die Wärmeerzeugung zwingend eine Wärmepumpe benötigen. Der Bundesrat lehnt dies ab, weil die Fördermittel begrenzt sind und deshalb zuerst die energieeffizientesten Projekte unterstützt werden sollen. Anlagen, die nur mit zusätzlichem Strombedarf durch Wärmepumpen funktionieren, haben für ihn eine tiefere Priorität.»
- Übersicht über das Wasserkraftpotenzial für die Jahre 2030 bis 2080: Die UREK-N will insbesondere erfahren, wie sich die Gletscherschmelze auswirkt und was dies für die Konzessionäre von Wasserkraftwerken bedeutet. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf das Postulat fest, dass verschiedene Analysen bereits laufen – insbesondere auch im Zusammenhang mit den Energieperspektiven 2060. Er sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für einen weiteren Bericht.
Weitere energiepolitische Vorstösse von Ratsmitgliedern:
- Die Nationalrate Jürg Grossen (Grünliberale, BE), Marionna Schlatter (Grüne, ZH) und Thomas Knutti (SVP, BE) haben je einen gleichlautenden Vorstoss zur Förderung der Elektromobilität eingereicht. Sie möchten, dass der Bundesrat bessere Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur bei Firmenparkplätzen schafft. Die Batterien von Elektroautos stellen eine Möglichkeit dar, die Tag/Nachtschwankungen der Solarstromproduktion auszugleichen, wenn Lademöglichkeiten dort zur Verfügung stehen, wo die Autos am Tag und insbesondere am Mittag stehen, begründen sie ihr Anliegen. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf den Entscheid des Parlaments in der Frühjahrssession 2024, als der Rat im Rahmen der Beratung der Teilrevision des CO2-Gesetzes eine Förderung der Ladeinfrastruktur abgelehnt habe. Zudem sei ein neues Förderprogramm mit Blick auf die aktuell grossen Herausforderungen im Bundeshaushalt derzeit nicht angezeigt.
Text: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Photo: © Rob Lewis
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