Wintersession 2024: Parlament sagt ja zu BATE und Unterstützung für Stahl- und Aluminiumwerke
Unterstützung für die Stahl- und Aluminiumindustrie, mehr Transparenz für den Stromhandel und schnellere Verfahren für den Bau grosser Energieproduktionsanlagen. Das eidgenössische Parlament hat wichtige energiepolitische Entscheide gefällt in der Wintersession 2024, die am 20. Dezember zu Ende ging. Ein Überblick.
Das Parlament hat für vier strategisch bedeutsame Stahl- und Aluminiumwerke eine Überbrückungshilfe bewilligt. Konkret sollen sie für eine Übergangszeit von vier Jahren einen Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes nicht bezahlen müssen. Unternehmen, die diesen Rabatt bei den Stromkosten in Anspruch nehmen wollen, müssen beim Bundesamt für Energie ein Gesuch einreichen.
Das Parlament knüpfte die Unterstützung an Bedingungen. So müssen die Firmen in einem Geschäftsplan belegen, dass sie am Produktionsstandort Schweiz festhalten. Zusätzlich dürfen sie in dieser Zeit keine Dividenden ausschütten. Schliesslich müssen sich auch die Standortkantone finanziell beteiligen. Finanziert werden soll diese Hilfe mit höheren Strompreisen für alle Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Massnahmen zur Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie stehen im Zusammenhang mit der Vorlage zur Stromreserve, die gesetzlich verankert werden soll.
In der Schweiz gelten für den Strom- und Gasmarkt künftig strengere Regeln. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) zugestimmt. Das Gesetz verbietet missbräuchliche Praktiken wie Insiderhandel und Marktmanipulation. Gerade bei der Definition von Marktmanipulation sieht es der Ständerat anders als der Nationalrat.
Der Ständerat lehnt es ab, nur vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zu sanktionieren. Schliesslich ist der Ständerat dafür, dass der Bundesrat innerschweizerische Gaslieferungen, die für den Endverbrauch bestimmt sind und die Grosshandelspreise nicht beeinflussen können, von der Meldepflicht befreien kann. Dabei geht es unter anderem um städtische Gasversorger.
Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ende 2021. Die Situation an den europäischen Energiemärkten hat sich zwar inzwischen merklich beruhigt, es verbleiben jedoch Unsicherheiten. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hatte das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), den sogenannten «Rettungsschirm» beschlossen. Er gilt nur bis Ende 2026. Der Rettungsschirm soll darum von anderen Regelungen abgelöst werden. Dazu gehört unter anderem das BATE.
Grosse Wind-, Wasser- und Solarproduktionsanlagen sollen schneller gebaut werden können, um die Stromversorgung in der Schweiz zu sichern. Das will das Parlament mit einer Straffung der Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren erreichen. Auch der Planungsprozess soll einfacher werden. Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat den sogenannten Beschleunigungserlass gut. In einem Punkt will der Ständerat weitergehen. Er will das Verbandsbeschwerderecht bei einigen Wasserkraftprojekt nicht zulassen. Es geht dabei um die 16 Wasserkraftprojekte, zu denen die Stimmberechtigten im Juni 2024 ja gesagt haben im Rahmen der Abstimmung über das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung. Das Geschäft geht jetzt wieder zurück in den Nationalrat.
Zugestimmt hat der Ständerat auch dem Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien über die Gasversorgung. Mit dem Abkommen sollen in einer Gasmangellage geschützte Kundinnen und Kunden, beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste, mit Gas aus Deutschland oder Italien versorgt werden können. Umgekehrt müsste die Schweiz im Notfall den Nachbarländern aushelfen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste
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