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Fin de session: Der Durchbruch beim Energie-Mantelerlass ist gelungen


Es ist eine wichtige Wegmarke in der Geschichte der Energiepolitik der Schweiz: Das Parlament hat sich in der Herbstsession 2023 auf einen Kompromiss im Energie-Mantelerlass geeinigt und somit den Weg geebnet für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig an bestimmten Standorten einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Damit soll in Zukunft mehr erneuerbare Energie produziert werden und somit auch einem Strommangel im Winter vorgebeugt werden. In der Schlussabstimmung am 29.09.2023 wurde das neue Bundesgesetz im Nationalrat mit 177 zu 19 Stimmen ohne Enthaltungen und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet.

Am Schluss gingen beide Fronten aufeinander zu mit dem Ziel, ein drohendes Referendum zu verhindern, welches die Vorlage als Ganzes gefährden würde. Bis zum Schluss war man sich jedoch uneinig bei der Solarpflicht und der Restwasserregelung. Die Räte stellten sich letztlich gegen eine breite Solarpflicht und sprachen sich für etwas strengere Restwasserregeln im Sinne des Umweltschutzes aus. Die spürbare «mittlere Zufriedenheit» in den Räten sieht Energieminister Albert Rösti als Zeichen dafür, dass nun eine austarierte Vorlage zustanden gekommen ist.

Nebst dem energiepolitischen Fokus auf den Mantelerlass wurde in dieser Herbstsession über diverse weitere Vorstösse entschieden. Abgelehnt hat der Nationalrat die Forderung der Fraktion der schweizerischen Volkspartei nach gesetzlichen Massnahmen, um den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke über 50 Jahre zu ermöglichen. Auch das Anliegen von Lorenzo Quadri (Lega die Ticinesi, TI), auf den Ausstieg aus der Kernenergie zu verzichtet wird und den Bau neuer Kernkraftwerke wieder möglich zu machen, fand bei der Mehrheit des Nationalrats kein Gehör. Weiter abgelehnt wurden die Motion von Erich von Siebenthal (SVP/BE) betreffend Anreize für den Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizungen, der Wunsch nach besseren Verteilung der Netznutzungsgebühren von Philippe Nantermod (FDP/VS) wie auch die Forderung nach mehr Transparenz bei Statistiken zum Energieverbrauch von Mike Egger (SVP/SG) und einem Verbot der nächtlichen Beleuchtung von Schaufenstern und Werbeanzeigen von Christophe Clivaz (Grüne/VS). Trotz bundesrätlichen Ablehnungsanträgen angenommen wurden das Postulat der  UREK-N zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz im Energiebereich, die Motion von Jean-Pierre Grin (SVP/VD) zur Schaffung von besseren Voraussetzungen für den Eigenverbrauch von selbst produziertem Strom und die Forderung von Piero Marchesi (SVP/TI), mehr Anreize für Investitionen in den Zubau von erneuerbaren Energien auf schweizerischem Boden zu schaffen.

Der Ständerat hat den Bundesrat ausserdem mit der Annahme einer Motion der UREK-S beauftragt, Massnahmen zur Förderung, Entwicklung und Sicherstellung von Wasserstoff zu ergreifen.

Marco Wyss, Hochschulpraktikant Politik und Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste / Rob Lewis

 

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