Sachplan geologische Tiefenlager im Vergleich
Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist nicht das einzige Sachplanverfahren. Es gibt noch diverse weitere Projekte, welche von nationalem Interesse sind und die deshalb in einem Sachplan abgewickelt werden (z. B. Autobahnen, Schienennetz, Stromnetze, Flughäfen etc.). Doch sind diese Sachpläne vergleichbar? Wir haben nachgefragt bei einer Frau, die es wissen muss. Lena Poschet arbeitet seit 2007 beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE in der Sektion Bundesplanungen. Die Sektion unterstützt die planenden Bundesämter (im SGT z. B. das BFE) methodologisch und inhaltlich. Sie begleitet den SGT fast seit seinen Anfängen, mittlerweile als Sektionschefin.
Frau Poschet, Sie haben schon in diversen Sachplänen mitgearbeitet. Was fällt Ihnen ein, wenn Sie an Unterschiede zwischen anderen Sachplänen und dem SGT denken?
Da gibt es einige, angefangen beim geplanten Vorhaben. Ein geologisches Tiefenlager ist ein sehr komplexes Objekt, und die Herausforderungen sind extrem vielschichtig. Schon nur die technische Umsetzung ist sehr schwierig und fordert den vollen Einsatz von Nagra, Bund und externen Experten. Das Lager kommt im Untergrund zu liegen und soll Jahrtausende sicher überdauern. Es ist eine grosse gesellschaftliche Verantwortung die richtigen Entscheide zu treffen, und die dafür notwendigen Diskussionen brauchen Zeit. Bei anderen Sachplanverfahren sind solche Fragen viel weniger akut – man kennt die Technologie und es geht um Zeiträume die für Menschen fassbarer sind. Das Verfahren beim SGT ist in drei Etappen gegliedert, man kommt schrittweise zur besten Lösung. Kurz gesagt: kein anderes Sachplanverfahren ist so komplex, besitzt so gute Möglichkeiten zur Partizipation und bezieht die betroffenen Stellen derart eng mit ein.
Sie haben es gerade erwähnt: Der SGT zeichnet sich durch sehr stark ausgebaute Partizipationsrechte der Standortregionen aus. Wie erleben und beurteilen Sie diese Mitsprache? Vereinfacht oder erschwert die Partizipation die Durchführung des Sachplans?
Die Partizipation ist sicher ein herausforderndes Unterfangen. Sie ist aber sehr wichtig, denn die Regionen, die ein solches Lager aufnehmen müssen, sollen die Möglichkeit bekommen dieses mitzugestalten. Auch tragen unterschiedliche Meinungen und kritische Fragen dazu bei, ein Projekt besser zu machen. Kurzfristig gesehen ist ein Verfahren mit Partizipation sicher komplizierter, doch sind die Chancen für eine erfolgreiche Planung damit grösser. Die Mitarbeit der Regionen erlebe ich durchwegs konstruktiv. Längerfristig gesehen, meine ich, wird sich die Partizipation für das Gelingen der Planung auszahlen.
In Sachplänen übernimmt der Bund Aufgaben und Kompetenzen, die sonst bei den Kantonen und/oder Gemeinden angesiedelt sind. Wie wird sichergestellt, dass der Bund die anderen politischen Ebenen nicht gegen deren Willen und Planung übersteuert? Wie ist das Vorgehen bei Konflikten geregelt?
Bei der Sachplanung übernimmt der Bund Kompetenzen, die die Kantone ihm übertragen haben. Das Sachplanverfahren sieht mehrere Momente der Zusammenarbeit und des Austauschs vor. Gemäss Raumplanungsverordnung müssen die Kantone und allenfalls auch die betroffenen Gemeinden zu Beginn der Planung bei der Diskussion über mögliche Varianten eines Projekts miteinbezogen werden. Für mich ist dies die wichtigste Phase des Einbezugs, denn hier werden richtungsweisende Entscheide getroffen. Dann sieht die Verordnung eine öffentliche Anhörung und Mitwirkung vor, bei der sich alle Betroffenen zu einem Objektblatt mit der ausgewählten Variante äussern können: ein wichtiger formeller Schritt für den Einbezug der Kantone und Gemeinden. Die Einwände aus der Anhörung werden geprüft und oft wird ein Objektblatt angepasst um eine für alle akzeptablere Lösung zu erreichen. Ganz zum Schluss, bevor der Bundesrat ein solches Objektblatt verabschiedet, haben die Kantone die Möglichkeit ein Bereinigungsverfahren zu beantragen und Widersprüche mit ihrem kantonalen Richtplan zu beanstanden. Die Kantone haben somit viel Platz im Verfahren und können sich auf mehreren Stufen einbringen. Natürlich kommt es vor, dass nationale Interessen im Gegensatz zu kantonalen Interessen stehen; doch das Sachplanverfahren ist in diesen Fällen dazu da, wo immer möglich zu einem Einvernehmen zu kommen. Eine Übersteuerung gegen den Willen der Kantone ist deshalb selten. Ein Indikator dafür ist, dass das Bereinigungsverfahren – die Notbremse ganz am Schluss – bis anhin fast nie zur Anwendung kam.
Wie beurteilen Sie die Mitsprache der Kantone im SGT im Vergleich zu anderen Sachplänen?
Die Mitwirkung der Kantone im SGT ist stärker und institutionalisierter als in anderen Sachplänen. Die Kantone haben mit dem Ausschuss der Kantone ein eigenes Gremium das einen starken Einfluss auf das Verfahren hat. Sie sind auch in den anderen Gremien prominent vertreten. Eine Besonderheit im SGT ist die starke Partizipation der Regionen, die in die Planungshoheit der Kantone «hineinfunkt». Das bedeutet sowohl für Bund und Kantone eine zusätzliche Herausforderung bei der Zusammenarbeit, was in diesem Verfahren – wie schon geschildert – aber einen positiven Effekt hat.
Das Interview mit Lena Poschet führte Andreas Besmer, Fachspezialist Regionale Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit, BFE
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