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«Realisierte Anlagen sind nur die Spitze des Eisbergs»


Landwirtschaft und Windkraft – eine Synergie? Der Ausbau der Schweizer Windkraft schreitet nur langsam voran. Im Interview erklärt Katharina Meyer, Fachspezialistin für erneuerbare Energien beim Bundesamt für Energie, welche Möglichkeiten und Potenziale die Landwirtschaftsbranche für die Windkraft birgt.

Die Schweizer Windkraft hinkt im Vergleich zu Europa deutlich nach. Wo sehen Sie die Gründe dafür?
Es stimmt, dass die Entwicklung der Windenergie in der Schweiz langsamer fortschreitet als in unseren Nachbarländern. Die Planungs- und Bewilligungsverfahren sind sehr aufwendig. Zudem sehen diese Verfahren viele Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten vor, die oft genutzt werden. Realisierte Anlagen sind jedoch nur die «Spitze des Eisbergs». Zahlreiche Projekte befinden sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium und könnten in den nächsten Jahren realisiert werden. Solche Einsprachen werden häufig wegen einer befürchteten «Verschandelung» der Schweizer Landschaft erhoben.

Bietet die Landwirtschaftszone alternative Flächen für die Windkraft neben dem Alpenraum oder dem Jura?
Es gibt heute schon sehr viele Projekte, die sich in der Landwirtschaftszone befinden. Das erste Kriterium bei der Standortwahl bleibt jedoch das Windpotenzial. Der Windatlas gibt eine Idee des Windenergiepotenzials in unserem Land. Es gibt in der ganzen Schweiz geeignete Standorte für die Nutzung der Windenergie. Aber in gewissen Regionen sind solche Standorte zahlreicher als in anderen. Das ist im Jura zum Beispiel der Fall.

Welche Optionen stehen Landwirtinnen und Landwirten bei der Windenergie offen? Gibt es Synergien zwischen Windkraft und Landwirtschaft?
Windenergieanlagen sind vor allem im Winterhalbjahr produktiv, also genau dann, wenn das Ackerland tendenziell eher weniger produktiv ist. Ausserdem besitzen Landwirtinnen und Landwirte oft das Land, auf welchem Grosswindanlagen geplant werden. Als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können sie somit eine Entschädigung für die Landnutzung erhalten. Sie können aber auch selbst Grosswindanlagen planen und bauen, wobei dies aufgrund der sehr hohen Investitionssummen selten vorkommt. Kleinwindanlagen für den Eigenverbrauch sind grundsätzlich auch eine Möglichkeit, wobei dies von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Erstellung von Kleinwindanlagen, weil sie viel weniger effizient sind. Um eine 150 m Grosswindanlage zu ersetzen, sind ca. 140 Kleinwindanlagen von 30 m Höhe nötig. Das Verhältnis zwischen der Stromproduktion und den Auswirkungen auf Natur und Landschaft ist darum auch schlechter. Gewisse Kantone und Gemeinden sind dementsprechend sehr restriktiv, was Kleinwindanlagen betrifft.

Welche ökonomischen Vorteile bieten sich an? Unterstützt der Bund eigene Windkraftanlagen?
Der Bund fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung (KEV); dies gilt auch für Kleinwindanlagen. Da die finanziellen Mittel jedoch begrenzt sind, können nur noch wenige einzelne Anlagen in das Fördersystem aufgenommen werden. Projekte, die neu für die KEV angemeldet werden, haben folglich kaum eine realistische Chance auf eine Förderung.

Welche Planungs- und Bewilligungsverfahren müssen Landwirtinnen und Landwirte durchlaufen, um eine eigene Anlage realisieren zu können?
Das Hauptbewilligungsverfahren für Grosswindanlagen ist kantonal und besteht aus drei Etappen. Zuerst muss ein Windenergiegebiet im kantonalen Richtplan festgehalten werden, dann braucht es einen Nutzungsplan und zum Schluss eine Baubewilligung. Am besten erkundigt man sich bei der Energiefachstelle des Kantons. Für Kleinwindanlagen braucht es meistens nur eine Baubewilligung. Hier fragt man am besten bei der Gemeinde nach.

Was müsste vonseiten der Behörden passieren, um dies zu vereinfachen?
Für Kleinwindanlagen ist der Prozess grundsätzlich bereits relativ einfach. Was Grosswindanlagen betrifft, da gibt es Kantone, die die Möglichkeit vorsehen, Nutzungsplan und Baubewilligung zusammen zu behandeln. Dadurch gibt es nur noch zwei Etappen im Verfahren.

Matthias Schiemann, Redaktor, Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES

Quelle: Dieser Artikel ist erschienen im Magazin «Erneuerbare Energien Nr. 4/19 – Eine Publikation der SSES in Zusammenarbeit mit der Swissolar».

Bild: Hanspeter Jost/Suisse-Eole

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