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Frühlingssession 2023 im Zeichen der Stromversorgungssicherheit


Die Versorgungssicherheit mit Strom ist das energiepolitische Hauptthema in der Frühlingssession 2023 der eidgenössischen Räte, die am 27. Februar 2023 beginnt. Nach dem Ständerat ist nun der Nationalrat als Zweitrat am Zug mit der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung. Ganze drei Tage sind im Nationalrat für dieses Geschäft eingeplant.

Durch die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes (Bundesgesetz über eine sicher Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch im Winter (Medienmitteilung), wenn die Schweiz jeweils auf Importe angewiesen ist. Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050 im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und nicht mehr nur Richtwerte. Die vorberatende Kommission des Nationalrats (UREK-N) folgt dem Ständerat, der die Zielwerte des ursprünglichen Vorschlags des Bundesrats deutlich erhöhte. Während der Bundesratsvorschlag einen Zubau von 39 Terawattstunden (TWh) bis 2050 vorsah, sprach sich der Ständerat für einen Zielwert von 45 TWh bis 2050 aus. Die UREK-N will ebenfalls im Gesetz festschreiben, dass bis 2040 ein Produktionszubau von 6 TWh erneuerbarer Energien zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter realisiert werden soll. Davon müssten mindestens 2 TWh sicher abrufbar sein.

Beim Natur- und Landschaftsschutz will die UREK-N indes weniger weit gehen als der Ständerat. Im Unterschied zum Beschluss des Erstrates sollen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Die Nationalrats-Kommission will zudem eine Solarpflicht im Gebäudebereich. Diese soll für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten gelten. Bis 2032 sind gemäss Kommission auch bestehende Bauten, ausgenommen Wohngebäude, ab einer Gebäudefläche von 300 m2 mit einer Solaranlage auszustatten. Auch Parkplätze mit einer Fläche von über 250 m2 sollen bis 2035 mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden.

Weitere Themen werden die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und der direkte Gegenentwurf des Bundesrats zu dieser Initiative sein. . Die UREK-N ist überzeugt von ihrem ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag, über den die Stimmbevölkerung im Juni 2023 abstimmen wird, und beantragt dem Nationalrat, die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf abzulehnen.

Weiter werden im Nationalrat die Motion von Katja Christ (GLP, Basel-Stadt) «Mehr Energieunabhängigkeit durch weniger Energieverschwendung. Energieeffizienzpotenzial ausschöpfen» und die beiden Postulate «Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke als langfristige Option gegen eine Stromlücke» der FDP Fraktion und «Klimaschutz und Kryptowährungen. Energieeffiziente Blockchain-Technologien fördern» von Fabian Molina (SP, Zürich) behandelt.

Im Ständerat steht in dieser Frühjahrsession aus energiepolitischer Sicht nur die Motion «Energiezukunft durch sichere Nutzung des Untergrunds zur Speicherung» von Matthias Samuel Jauslin (FDP, Aargau) zur Debatte. Diese fordert Massnahmen, um das geothermische Potenzial des Grundwassers besser ausschöpfen zu können. Sie wird vom Bundesrat befürwortet.

Marco Wyss, Hochschulpraktikant Politik und Kommunikation, Bundesamt für Energie

Bild: parlament.ch/Monika Flueckiger

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