Verfahren für neue grosse Energieanlagen sollen straffer und einfacher werden. Das soll mit dem sogenannten Beschleunigungserlass erreicht werden. Bereits je zwei Mal haben sich die Räte schon damit befasst. In einem Punkt sind sich die eidgenössischen Räte nach wie vor uneins: beim Verbandsbeschwerderecht. Können sich die Räte in der Herbstsession 2025 einigen?
Konkret geht es um das Beschwerderecht bei den 16 im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekten. Der Ständerat stimmte bei seiner Beratung im Sommer für eine Abschaffung. Der Nationalrat hingegen wollte weniger weit gehen: Er möchte Beschwerden zulassen, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.
Der Nationalrat steigt zuerst in die Beratung dieses Geschäft ein. Die vorberatende Kommission (UREK-N) schlägt vor, dass die grosse Kammer an ihrer Position festhält.
In einem weiteren umstrittenen Punkt – geht es nach der UREK-N – soll sich der Nationalrat dem Ständerat anschliessen. Es geht dabei um die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für schützenswerte Lebensräume. So sollen diese Massnahmen flexibel gehandhabt werden. Das heisst: Wenn eine der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen aus sachlichen Gründen nicht zusammen mit dem Projekt umgesetzt werden kann, soll es eine gewisse Flexibilität geben.
Im Nationalrat sind zudem Vorstösse aus dem Energiebereich traktandiert:
Die vorberatende Kommission des Nationalrats (UREK-N) verlangt in ihrem Vorstoss, dass der Bundesrat eine umfassende Energiespeicher-Strategie vorlegt. Die Strategie soll realistische Ausbauziele für die verschiedenen Speicherarten definieren sowie Handlungsfelder und konkrete Massnahmen aufzeigen. Weil Wind- und Solaranlagen tageszeit- und witterungsbedingt nicht gleichmässig Strom produzieren, sind verschiedenartige Speicherlösungen notwendig, in denen sich überschüssige Energie für Perioden mit geringerer Produktionskapazität sichern lassen. Der Bundesrat ist für eine Annahme der Motion.
Nationalrat Christian Imark (SVP/SO) will, dass das Förderregime des Bundes für den Zubau von PV-Anlagen überprüft wird. Er schlägt in seinem Vorstoss unter anderem vor, dass Förderbeiträge an Bedingungen gekoppelt werden – beispielsweise die Errichtung von Speichermöglichkeiten, Verbrauchsoptimierungen oder Fassaden-PV. Die heutige Förderung berücksichtige weder die Vermeidung von Lücken noch von Netzüberlastungen, begründet Imark seinen Vorstoss, den der Bundesrat dem Parlament zur Annahme empfiehlt.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern; Béatrice Devènes


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