Sommersession 2025: Parlament berät Stromreserve und Beschleunigungserlass
Die Schweiz soll für eine allfällige Strommangellage vorbereitet sein. In der Sommersession diskutiert das Parlament über die Schaffung einer Stromreserve. Erneut im Parlament traktandiert ist zudem der Beschleunigungserlass. Er legt die Grundlage, damit Verfahren für den Bau von neuen Wasserkraftanlagen beschleunigt werden können. Das Parlament diskutiert, ob das Verbandsbeschwerderecht auch für die 16 Wasserkraftprojekte des Stromversorgungsgesetzes gelten soll.
Grossverbraucher sollen ihren Verbrauch bei einer drohenden Stromknappheit reduzieren. Unternehmen, die sich so an der Stromreserve beteiligen wollen, sollen via Ausschreibung bestimmt werden. Das hat der Ständerat in der Frühlingssession 2025 beschlossen. Nun ist der Ball wieder beim Nationalrat. Gemäss Mitteilung der vorberatenden Kommission des Nationalrats sind diese Ausschreibungen «attraktiv zu gestalten», um möglichst viele Grossverbraucher in diesen Mechanismus einzubinden. So sollen auch Firmen teilnehmen können, die nicht als Grossverbraucher gelten.
Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) sollen im Rahmen des Stromreservegesetzes nicht gefördert werden. Die Nationalratskommission findet es wie bereits der Ständerat nicht sinnvoll, die beschränkten Mittel zur Förderung von erneuerbaren Energien für Anlagen einzusetzen, die in erster Linie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Zur Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten kommt es beim Beschleunigungserlass. Damit sollen die Planung und der Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien beschleunigt werden. Zu diskutieren gibt insbesondere das Verbandsbeschwerderecht.
Es geht darum, ob Umweltverbände gegen die 16 Wasserkraftprojekte, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien festgehalten sind, Einsprache erheben können oder nicht. Zum zweiten Mal berät der Ständerat nun diese Vorlage. Nach Meinung der vorberatenden Kommission soll das Verbandsbeschwerderecht für diese Projekte nicht in Anspruch genommen werden können. Die Kommissionsmehrheit findet, dass diese Projekte ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden sollen.
In beiden Räten sind zudem verschiedene energiepolitische Vorstösse traktandiert:
Nationalrat:
Daniel Fässler (Die Mitte/AI) sorgt sich um die Zukunft der Biomasseanlagen (Holz und Biogas). Sie sollen auch künftig wirtschaftlich betrieben werden können. Er verlangt vom Bundesrat entsprechende Gesetzesanpassungen. Der Bundesrat will das Anliegen im Rahmen der Revision des Energiegesetzes prüfen, dieser Prüfung aber nicht vorgreifen und lehnt den Vorstoss ab.
Nach Meinung von Olivier Feller (FDP/VD) wird das Potenzial von Agri-Photovoltaik noch nicht voll ausgeschöpft. In seinem Vorstoss verlangt er vom Bundesrat Massnahmen, damit die notwendigen Einrichtungen zur Umwandlung und Speicherung von Agri-PV dort realisiert werden können, wo der Strom produziert wird.
Ständerat:
Auch im Ständerat ist Agri-PV ein Thema: Rocco Cattaneo (FDP/TI) verlangt, dass das Raumplanungsgesetz so zu ändern sei, dass die Errichtung von Agri-PV-Systemen grundsätzlich erlaubt ist. Heute seien nur «genügend angepasste» Anlagen auf den Dächern von Gewächshäusern erlaubt. In einer weiteren Motion verlangt er, dass man beispielsweise auch Deponien als Standorte für Solaranlagen nutzen können soll.
Im Vorstoss von Katja Christ (Grünliberale/BS) geht es um Energieeffizienz. Das Potenzial – sowohl bei Prozess- und Betriebsenergie als auch bei Heizenergie – müsse besser ausgeschöpft werden. Das Programm von EnergieSchweiz müsse entsprechend angepasst werden.
Die Wasserstoff-Strategie, die der Bundesrat im Dezember 2024 publiziert hat, hat zu Fragen bei der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) geführt. Die UREK-S will mit ihrem Postulat wissen, wie der Bundesrat das Potenzial von Power-to-X als Beitrag zur Versorgungssicherheit sieht.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern/Béatrice Devènes
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