,

Eine private Ladestation muss gemeldet werden!


Elektro- oder Plug-in-Hybridautos müssen geladen werden. Ein grosser Teil dieser Ladevorgänge findet am Wohnort des Fahrzeugbesitzers oder der -besitzerin statt an der eigenen Ladestation oder zur Not auch über das langsame 230-Volt-Netz. Wer eine Ladestation installiert, muss seinen Netzbetreiber benachrichtigen, damit dieser die Installation genehmigen kann.

Da Heim-Ladestationen mit bis zu 22 kW Wechselstrom laden können, könnte es zu Problemen kommen, wenn mehrere Installationen an derselben Leitung oder hinter dem gleichen Transformator des Netzbetreibers hängen und diese nicht auf höhere Leistungen ausgelegt ist. Bei einer Überlastung könnte im Extremfall die Versorgung des Quartiers beeinträchtigt werden.

In den meisten Fällen übernimmt ein Elektriker oder eine Elektrikerin die Installation der Lade-Anlage und meldet sie auch beim Netzbetreiber an. So ist auch sichergestellt, dass alles korrekt ist. Probleme gibt es z.B. bei Personen, die ihre Ladestation im Internet bestellen und sich selbst um die Installation kümmern, ohne diese anzumelden. Zudem benötigen Personen, welche elektrische Installationen (auch eigene) erstellen oder ändern möchten, eine Bewilligung vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat.

Nicht angemeldete Ladestationen sind auch der Grund für die unvollständigen Daten bei den Verteilnetzbetreibern über die Anzahl privater Ladestationen in der Schweiz. Eine kurze Umfrage des Bundesamts für Energie bei verschiedenen Netzbetreibern ergab, dass die Zahl der «Phantom»-Ladestationen bis zu 30 % betragen könnte (siehe Kasten). Warum eine Anmeldung wichtig ist, erklärt Oliver Stössel, Netzwerk- und Sicherheitsmanager beim VSE, im energeiaplus-Interview.

Oliver Stössel, Netzwerk- und Sicherheitsmanager beim VSE

Energeiaplus: Herr Stössel, Sie sind beim Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE) für Netze und Sicherheit zuständig. Da spielt die Elektromobilität zunehmend eine wichtigere Rolle. Wie viele private Ladestationen sind bei ihren Mitgliedsunternehmen angeschlossen? Und wie viele öffentliche Ladestationen?
Dies lässt sich leider nicht genau sagen, da wir von einer grossen Anzahl nicht gemeldeter privater Ladestationen ausgehen. Gemäss der Branchenorganisation Swiss E-Mobility sind wir in der Schweiz im öffentlichen Raum sehr gut aufgestellt, im privaten Bereich etwas weniger.

Es ist also nur ein Teil der (privaten) Installationen bekannt. Warum ist das ein Problem?
Die Verteilnetzbetreiber (VNB) basieren ihre Netzausbauplanung unter anderem auf Basis der angemeldeten Geräte. Wenn viele Ladestationen installiert und den VNB nicht gemeldet werden, besteht die Gefahr, dass diese Geräte das lokale Netz überlasten und lokale Stromausfälle auslösen. Im Notfall müssen leistungsstarke Geräte zudem kurzzeitig durch den VNB gedrosselt werden, um Netzengpässe oder grössere Ausfälle zu verhindern. Sind Ladestationen nicht bekannt, können sie auch im Notfall nicht ausgeschaltet werden und so einen lokalen Stromunterbruch begünstigen.

Wenn man eine Ladestation für sein Fahrzeug zu Hause einrichtet, muss man diese also anmelden. Gilt dies für alle Ladestationen?
Neuinstallationen und Installationserweiterungen, welche eine Leistungserhöhung von mehr als 3,7 kVA bewirken, müssen dem VNB gemeldet werden (Kapitel 2, insb. 2.3). Das gilt nicht nur für Ladestationen, sondern auch für Wärmepumpen, Backöfen und andere Geräte. Da Ladestationen auch in Baumärkten oder Onlineshops erhältlich sind, können sie von Hauseigentümern respektive -eigentümerinnen in Unkenntnis dieser Regeln gekauft und installiert werden. Hierbei weisen wir deutlich darauf hin, dass solche Installationen nur von konzessionierten Elektroinstallateuren resp. Elektroinstallationsfirmen ausgeführt werden dürfen.

Wie kann ich herausfinden, ob meine Installation bei meinem Stromversorger angemeldet ist oder nicht?
Sie können beim lokalen VNB nachfragen und gegebenenfalls eine Nachmeldung vornehmen.

Riskiere ich etwas, wenn meine Installation nicht angemeldet ist?
Im Extremfall könnten mehrere nicht gemeldete Ladestationen in einem Quartier einen Transformator oder ein Kabel überlasten und einen lokalen Stromausfall verursachen. Wenn nicht gemeldete Ladestationen als Ursache eruiert werden, könnten es zu Haftungsfragen kommen. Der VNB beruft sich dabei auf die publizierten Anschlussbedingungen in seinen Reglementen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden.

Warum ist es wichtig, dass die Ladestationen bei den Stromversorgern angemeldet werden?
Wie bereits erwähnt, ist der VNB auf korrekte Anmeldungen von Installationen und Geräten gemäss der Niederspannungsverordnung (NIV) und den geltenden Werkvorschriften (Kapitel 2, insb. 2.3) angewiesen, um mögliche Netzengpässe in der Netzplanung zu erkennen und zu berücksichtigen. Insbesondere Ladestationen sind hier wichtig, da diese vergleichsweise hohe Leistungen über einen längeren Zeitraum beziehen, die sich im Netz kumulieren. Ohne diese Angaben können lokale Ausfälle durch Überlastungen entstehen und Ladestationen können im Notfall durch den VNB nicht ausgeschaltet oder in ihrer Leistung gedrosselt werden.

Wozu dienen diese Daten auf Schweizer Ebene?
Verlässliche Daten helfen, die Entwicklung der Elektromobilität, die sich auf dem Vormarsch befindet, zu überwachen und allfällige Lücken bei der Ausbauplanung auch auf höheren Netzebenen zu finden. Um politische Entscheide für Fördermassnahmen oder Pflichten zu treffen, sollte eine gute Datengrundlage vorhanden sein.

Was kann getan werden, um die Situation in Zukunft zu verbessern?
Die Behörden, die Verkäufer von Ladestationen und andere Involvierte müssen die Regeln bei der Installation von Ladestationen bekannt machen. Dazu gehört nicht nur die Meldepflicht, sondern auch die Pflicht, solche Installationen durch eine Fachperson durchführen zu lassen.

Welche Botschaft möchten Sie an dieser Stelle vermitteln?
Die Verteilnetze bilden die Basis für die Transformation des Energiesystems, da sie beispielsweise die dezentralen Kraftwerke mit Ladestationen für die Elektromobilität und Wärmepumpen verbinden. Die VNB unterstützen die Energiestrategie, sind dabei aber auch auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. So brauchen sie die Anmeldeformulare von Installationen und Geräten für die Netzplanung oder Bauland für Trafostationen, um grosse PV-Anlagen oder Ladeparks anzuschliessen.

 

Energeiaplus hat mehrere mittelgrosse Verteilnetzbetreiber in der Schweiz kontaktiert, um herauszufinden, wie die Situation bei ihnen aussieht. Bei den Stadtwerk Winterthur  (115’000 Einwohner) zum Beispiel hat man Kenntnis von 1505 Ladestationen in 593 Gebäuden.

Der Nordwestschweizer Anbieter Primeo Energie schätzt wie mehrere andere Anbieter, dass etwa 30 Prozent der Installationen nicht angemeldet sind. Da der Anbieter aber auch einen Sondertarif für Besitzer und Besitzerinnen von Ladestationen anbietet, melden sich viele Privatpersonen von selbst an. Mit diesem Tarif erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Ladestation von Primeo auf Netzstabilität geprüft wird und dafür ein zusätzlicher Zähler installiert wird.

Im Netz der Genossenschaft Elektra Jegenstorf müssen auch Notladegeräte, die steckbar sind (230V), angemeldet werden. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, da das Laden kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum erfolgt, was ein gewisses Risiko darstellt. Die Meldung dieser Geräte fehlt häufig, da sie normalerweise direkt mit dem Fahrzeug geliefert werden. Diese Regel ist den Verkäufern und Käufern oft nicht bekannt. Wenn eine fehlende Anmeldung festgestellt wird, muss der Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen umgehend nachreichen.

Ein Anbieter aus dem Genferseegebiet erklärt, dass das Problem hauptsächlich bei Einfamilienhäusern bestehe. In Mehrfamilienhäusern setzen die Hausverwaltungen normalerweise anerkannte Elektroinstallationsunternehmen ein, die mit den Richtlinien vertraut sind. Ähnlich tönt es aus dem Tessin. Ein Tessiner Versorger berichtet, dass neue Ladestationen oft dann entdeckt werden, wenn Zähler installiert werden oder wenn es Probleme mit der Elektrizität gibt.

Fabien Lüthi, Kommunikation Bundesamt für Energie
Bilder: Shutterstock und VSE

 

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...