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Schneller Stromsparen mit ProKilowatt: Projekte erhalten Förderentscheid bereits nach 4 Wochen


2021 wurden bei ProKilowatt fleissig neue Fördergesuche eingereicht: Insgesamt 79 neue Stromsparprojekte in Unternehmen sowie 13 neue Programme haben 2021 eine Förderzusage bekommen. Mehr dazu gibt es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE. Damit können zukünftig pro Jahr rund 90 Gigawattstunden zusätzlich an Strom eingespart werden. Das ist so viel, wie 16’000 Haushalte pro Jahr verbrauchen!

Den Förderzuschlag von ProKilowatt erhalten jeweils diejenigen Projekte und Programme, welche die Förderbedingungen erfüllen und pro beantragtem Förderfranken am meisten Strom einsparen. Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel des BFE von einem „Dritten“, dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen), an die teilnehmenden Unternehmen ausbezahlt.

Von ProKilowatt gefördert werden unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht realisiert würden. Beispiele für förderbare Massnahmen sind Energieoptimierungen von Lüftungs-, Kälte- oder Pumpenanalgen oder von elektrischen Antrieben. Aber auch die energetische Sanierung von Innenbeleuchtungsanlagen wird von ProKilowatt unterstützt.

Damit dank der Unterstützung von ProKilowatt auch weiterhin möglichst viel Strom eingespart wird, kommt bei den Gesuchen für Projekte seit der im November 2021 gestarteten Ausschreibung 2022 eine beschleunigte und komplett digitalisierte Gesuchabwicklung zum Einsatz. Das Wichtigste dazu in Kürze:

  • Gesuche für Projekte können neu zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Gesuche können also eingereicht werden, sobald sie vollständig ausgearbeitet sind. Ein Beispiel: Plant ein Unternehmen die energetische Optimierung einer Lüftungsanlage, kann es das entsprechende Gesuch an ProKilowatt sofort einreichen. Direkt nach der Gesucheingabe wird das Gesuch geprüft. In den Vorjahren wurde jeweils nur drei Mal jährlich für alle bis dann eingegangenen Anträge ein Prüfverfahren durchgeführt.
  • Die Gesuchseinreichung erfolgt komplett webbasiert. Die Antragsbestätigung muss nicht mehr von Hand unterschrieben und per Post nachgereicht werden.
  • Die Wartefrist auf den Förderentscheid wird von 4 Monaten auf 4 Wochen verkürzt. Wenn ein Antrag vollständig und bedingungskonform im Webtool übermittelt wird, erhält der Gesuchsteller bereits vier Wochen nach der Eingabe den Förderbescheid. Damit kann schon vier Wochen nach der Gesuchübermittlung mit der Projektumsetzung begonnen werden.

Und last but not least ein Tipp für die Projekteingabe: Es lohnt sich, ein Gesuch erst dann zu übermitteln, wenn es vollständig ist. Denn falls das Gesuch nicht alle für die Prüfung notwendigen Daten und Informationen enthält, verzögert sich die Wartefrist auf den Förderbescheid, bis der Antragstellende die entsprechenden Rückfragen beantwortet.

Die nächsten Eingabefristen für Anträge:

  • Projekte: Ab sofort zu einem beliebigen Zeitpunkt bis spätestens am 16. Oktober 2022
  • Programme: 2. Mai 2022

Lohnenswert für potentielle Antragstellende für Programme:

Simone Hegner, Fachspezialistin Wettbewerbliche Ausschreibungen und Haushaltgeräte, Bundesamt für Energie

 

 

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