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Parlament verabschiedet das CO2-Gesetz


Die diesjährige Herbstsession ging letzten Freitag zu Ende. Ein Meilenstein wurde bei der Totalrevision des CO2-Gesetzes erreicht: Die Vorlage wurde bereinigt und in der Schlussabstimmung angenommen. Dies und die weiteren energiepolitischen Geschäfte der Herbstsession haben wir für Sie zusammengefasst.

Totalrevision des CO2-Gesetzes

National- und Ständerat haben die Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) am 25. September 2020 in der Schlussabstimmung angenommen. Zuvor bereinigten sie die letzten Differenzen in der Einigungskonferenz vom 22. September. Klärungsbedarf herrschte bei der Abgabe allgemeine Luftfahrt (Art. 51) für Flüge mit Privatjets, wo die ständerätliche Version obsiegte. Maximal 3000 Franken und mindestens 500 Franken beträgt die Abgabe – je nach Gewicht des Flugzeugs, Reisedistanz und Wettbewerbsfähigkeit des Flugplatzes. In Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe h setzte sich ein Kompromissvorschlag durch, wonach mit den Mitteln aus dem Klimafonds auch «Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase» unterstützt werden sollen. Zudem einigten sich die Räte darauf, dass bei Verstössen gegen das CO2-Gesetz auch fahrlässiges Handeln strafbar ist.

In der Schlussabstimmung vom 25. September haben beide Räte das revidierte CO2-Gesetz gutgeheissen, der Nationalrat mit 129 zu 59 Stimmen bei 8 Enthaltungen und der Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Ständerat

In der zweiten Sessionswoche hat der Ständerat einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition 20.029) einstimmig angenommen. Wie schon der Nationalrat hat sich auch der Ständerat für eine kürzere Laufzeit des Programms ausgesprochen, acht anstatt zwölf Jahre. Für das SWEET-Programm stehen nun Forschungsgelder in Höhe von 136,4 Millionen Franken für die Jahre 2021-2028 zur Verfügung.

Die Motionen «CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken» (20.3210) von Ständerat Damian Müller (FDP/LU) und «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen» (20.3485) von Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) hat der Ständerat als Erstrat angenommen. Als nächstes muss der Nationalrat darüber beraten.

Weiter hat die kleine Kammer die Motion «Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus einheimischer Wasserkraft gewährleisten» (20.3407) von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.

Sämtliche Debatten des Ständerats können Sie im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung nachlesen.

Nationalrat

Gleich am ersten Sessionstag hat die grosse Kammer die parlamentarische Initiative «Unterstützung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch» (20.401) behandelt. Diese fordert, das ungenutzte Potenzial grosser Dachflächen besser auszuschöpfen. Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) hatte es in ihrer Beratung vom 22. Juni 2020 abgelehnt, der Ausarbeitung einer solchen Initiative zuzustimmen. Der Nationalrat hat nun entschieden: der Initiative wird Folge gegeben.

Auch das Postulat «Arbeitspotenzial durch Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz» (19.3562) von Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) hat der Nationalrat mit 126 zu 52 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Der Bundesrat ist somit beauftragt darzulegen, wie hoch das einheimische Arbeitsplatzpotenzial durch die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ist.

Das Wortprotokoll des Nationalrates können Sie unter diesem Link abrufen.

Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

Bild: Béatrice Devènes

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