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Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz – Teil 5: Das Entsorgungsprogramm


Bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle gilt das Verursacherprinzip. Wer Abfall produziert, ist entsorgungspflichtig und muss diesen auf eigene Kosten sicher entsorgen. Einerseits betrifft dies die Betreiber der Kernkraftwerke und andererseits den Bund. Dieser übernimmt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung und verlangt dafür eine Gebühr von den Verursachern.

Die Entsorgungspflichtigen legen dem Bundesrat alle fünf Jahre ein aktualisiertes Entsorgungsprogramm vor. Der Inhalt ist vorgeschrieben. Das Entsorgungsprogramm gibt Auskunft über folgende Themen:

  • Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle
  • Auslegungskonzept geologische Tiefenlager
  • Zuteilung der Abfälle auf die geologischen Tiefenlager (schwach- und mittelaktive Abfälle oder hochaktive Abfälle)
  • Realisierungsplan für die Erstellung der Tiefenlager
  • Finanzplan für die Entsorgungsarbeiten
  • Informationskonzept

Die ersten Entsorgungsprogramme reichte die Nagra 2008 und 2016 ein. Die verlängerte Periode zwischen dem ersten und dem zweiten Programm entstand dadurch, dass die Bundesbehörden die Überprüfung des Entsorgungsprogramms zugunsten der Begutachtung der Standortvorschläge der Nagra im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager zurückstellten. Die Verzögerung ermöglichte auch, das Entsorgungsprogramm zeitlich mit der Kostenstudie zu synchronisieren (Details zur Synchronisierung siehe hier). Mit der Kostenstudie wird die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten alle fünf Jahre neu berechnet und aktualisiert. Basierend darauf werden die Beiträge festgelegt, die von den Kernkraftwerkbetreibern in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einbezahlt werden müssen.

Die Fonds stellen die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung für die Zeit sicher, wenn kein Geld mehr mit den Kernkraftwerken verdient wird, die entstandenen Abfälle aber noch nicht entsorgt sind (Details zu den beiden Fonds hier). Die Kostenstudie und das Entsorgungsprogramm beziehen sich aufeinander. Während die Kostenstudie die Grundlagen für den Finanzplan im Entsorgungsprogramm liefert, hält das Entsorgungsprogramm die übergeordnete Planung fest.

Das dritte Entsorgungsprogramm von 2021 zeigt auf, wie die Entsorgungspflichtigen die Auflagen des Bundesrats zum Entsorgungsprogramm 2016 erfüllt haben und hält den Fortschritt im Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager fest. Es wurde von den zuständigen Bundesstellen (BFE, ENSI und KNS) überprüft (siehe Medienmitteilung vom 23. Mai 2023). Die Behörden attestierten, die Nagra habe mit dem Einreichen des Entsorgungsprogramms 2021 den gesetzlichen Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt. Sie hat die Auflagen von 2016 umgesetzt, einzig beim vorgelegten Forschungsprogramm hatten das ENSI und die KNS kleine Vorbehalte.

Am 8. Dezember 2023 genehmigte der Bundesrat das dritte Entsorgungsprogramm und verfügte diverse Auflagen. Gewisse Auflagen zu den ersten zwei Programmen bleiben gültig, zum Beispiel dass die Entsorgungspflichtigen bei Einreichung des Baugesuches (ca. 2040) eine Kostenschätzung für eine allfällige Rückholung der Abfälle vorlegen müssen. Neue Auflagen sind beispielsweise, ein Verpackungskonzept zu erstellen oder Kostenschätzungen für 80 Jahre Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke vorzulegen. Da die Nagra im September 2022 die Standorte für das geologische Tiefenlager (Stadel) und die Verpackungsanlage (Würenlingen) bekannt gegeben hat, werden das Entsorgungsprogramm und die Kostenstudie 2026 konkreter werden.

Die zeitlichen Dimensionen des Tiefenlagerprojekts sind nicht alltäglich: Nach der Einlagerung der Abfälle erfolgt eine rund 50 Jahre dauernde Beobachtungsphase. Danach soll gemäss heutiger Planung das Gesamtlager im Jahr 2126 verschlossen werden.

José Rodriguez & Stefan Kreis, Fachspezialisten Entsorgung radioaktive Abfälle, Bundesamt für Energie

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In der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Abfälle langfristig sicher in geologische Tiefenlager verbracht werden. Das Standortsuchverfahren dafür läuft seit 2008 gemäss dem Sachplan geologische Tiefenlager. Damit wird der Einbezug der betroffenen Kantone, Gemeinden und Bevölkerung sichergestellt. Geleitet wird dieses Verfahren durch das Bundesamt für Energie.

Nach heutiger Planung soll die Standortwahl 2031 mit der Genehmigung der Rahmenbewilligungen für das geologische Tiefenlager und die Brennelementverpackungsanlage abgeschlossen sein. Auch diese beiden Verfahren leitet das Bundesamt für Energie.

Bisher sind in dieser Blogserie zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle erschienen:
Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz – Teil 1: 1900 – 1980 | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie
Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz – Teil 2: bis 2008 | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie
Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz – Teil 3: Menge und Arten der Abfälle | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie
Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz – Teil 4: Ausweg aus der Sackgasse | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie

 

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