Nun ist klar, was das CO2-Gesetz für die Zeit ab 2025 regeln wird. Das Parlament hat in der Frühlingssession die letzten Differenzen bereinigt. Ladestationen für Elektroautos werden nicht gefördert, und die CO2-Emissionen sollen in erster Linie im Inland reduziert werden.

Das CO2-Gesetz hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das revidierte Gesetz setzt auf Anreize und Förderung statt auf neue Abgaben, so wie dies die Variante vorgesehen hatte, die von den Stimmberechtigten im Juni 2021 verworfen wurde.

Bei folgenden Punkten gab es vor der Frühlingssession noch Differenzen:

  • Förderung von Ladestationen
  • Reduktionsziel für CO2-Emissionen

Und das wurde entschieden:

Basisinstallationen für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen auf öffentlichen Parkplätzen werden keine Bundesförderung erhalten. Der Nationalrat ist im Rahmen der Differenzbereinigung mehrmals dem Ständerat entgegengekommen, indem er die Förderung von 30 auf 20 Millionen Franken reduzierte und auf eine Förderung auf öffentlichen Parkplätzen verzichtete. Der Ständerat hat eine Förderung stets abgelehnt mit Verweis auf die zunehmende Elektrifizierung und der bereits vorhandenen Förderung in einigen Kantonen. In der Einigungskonferenz gestern setzte sich schliesslich die Haltung des Ständerats mit 14 zu 12 Stimmen durch.

Weiter will das Parlament im Gesetz keine fixe Quote zur Reduktion der CO2-Emissionen im Inland. Das revidierte CO2-Gesetz hält nun fest, dass die Reduktion der Emissionen in erster Linie im Inland erreicht werden soll. Auch in diesem Punkt konnte sich der Ständerat durchsetzen. Der Nationalrat hatte verlangt, dass 75 Prozent der CO2-Emissionen im Inland reduziert werden müssen, hatte dann im Verlauf der Debatte die Quote auf 70 Prozent gesenkt.

Das Parlament hat weiter nicht definiert, wie rasch die CO2-Emissionen bei den Autos im Zeitraum 2025 bis 2030 reduziert werden müssen. Weiterhin möglich ist zudem die Abtretung von Personenwagen. Jeder Importeur von Personenwagen, unabhängig ob Gross- oder Kleinimporteur, hat die Möglichkeit, ein von ihm eingeführtes Fahrzeug für die CO2-Sanktionsberechnung einem anderen Grossimporteur abzutreten. Dies erfolgt in der Regel gegen eine entsprechende Entschädigung. Importeure, deren CO2-Emissionsbilanz über den Zielwerten liegt, können beispielsweise Elektroautos eines anderen Importeurs in ihre Flotte aufnehmen und damit erreichen, dass sie weniger oder keine Sanktionen entrichten müssen.

Weiter eine Auswahl von Vorstössen, die National- und Ständerat behandelt haben:

Nationalrat

Der Nationalrat ist für eine Systemänderung bei der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen: Der Bundesrat muss prüfen, ob diese Abgabe, die heute via Krankenkassenprämien rückerstattet wird, nicht direkt an die Haushalte zurück verteilt werden könnte. Der Nationalrat hat einen entsprechenden Vorstoss der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) angenommen.

Ständerat

Erneuerbares Gas war Thema in mehreren Vorstössen:

Der Ständerat will, dass Biogasanlagen ihr Gas als Biomethan verkaufen können. Der Ständerat folgte damit dem Nationalrat und hiess den Vorstoss von Priska Wismer-Felder (Die Mitte/LU) gut. Der Bundesrat muss nun dem Parlament die nötigen rechtlichen Grundlagen dafür unterbreiten.

Der Ständerat ist dafür, dass der Anteil an erneuerbarem Gas erhöht wird. Dabei sollen die Potenziale im In- und Ausland berücksichtigt werden. Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat die Motion der UREK-N gut. Der Bundesrat muss nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Weiter wird der Bundesrat beauftragt, ein Anreizsystem auszuarbeiten, um den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Solarstrom in synthetische Gase (u.a. Wasserstoff) voranzutreiben und so die Speicherung von Solarstrom zu ermöglichen. Den entsprechenden Vorstoss hat der Ständerat angenommen.

Zudem ist der Ständerat wie der Nationalrat dafür, dass importiertes Biogas von der CO2-Steuer befreit wird. Der Bundesrat muss nun den Vorstoss von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) umsetzen.

Ja sagt der Ständerat zum Vorstoss von Bruno Storni (SP/TI). Er will, dass Gebrauchtwagen leichter zu Elektrofahrzeugen umgerüstet werden können. Der Bundesrat muss nun Gesetz und Verordnung entsprechend anpassen.

Der Ständerat sagte weiter ja zum Vorstoss von Thierry Burkart (FDP/AG) zum Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke. Der Bundesrat muss nun in einem Bericht unter anderem aufzeigen, welche regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke für einen Langzeitbetrieb zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie

 

 

 

 

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