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Unterstützung für unrentablen Wasserstrom: 31 Gesuche eingegangen


Wer Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkauft, konnte beim Bundesamt für Energie bis Ende Mai 2021 ein Gesuch einreichen für eine finanzielle Unterstützung. Relevant ist das Geschäftsjahr 2020. 31 Gesuchsteller haben das gemacht für 57 unrentable Anlagen. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 163 Millionen Franken für insgesamt 19.8 TWh (19.8 Milliarden kWh) unrentablen Strom.

Das Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018. 2021 zahlt das BFE diese also zum vierten Mal aus für Anlagen, die im Geschäftsjahr 2020 ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten.

Im Vergleich zum Vorjahr (Geschäftsjahr 2019) gingen mehr Gesuche ein: 2020 waren es 23 Gesuche für 33 Grosswasserkraftwerke mit einer beantragten Summe von 86 Millionen Franken. 2021 erhöhten sich sowohl die Zahl der Gesuche (+8), wie die Zahl der unrentablen Grosswasserkraftanlagen (+24).

Höher fällt auch der ersuchte Betrag aus (+79 Millionen Franken). Das hat damit zu tun, dass im Geschäftsjahr 2020 die Marktpreise für Strom mit durchschnittlich 36.5 Franken pro MWh extrem tief waren (Zum Vergleich: 45.6 Fr./MWh im Jahr 2019 und 60.1 Fr./MWh im Jahr 2018). Dadurch fielen deutlich mehr Kraftwerke unter die Rentabilitätsschwelle.

Verfügungen bis Ende 2021

Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, welcher in der Grundversorgung zu den Gestehungskosten abgesetzt werden konnte. Das betrifft jene Endkunden, die ihren Stromlieferanten nicht selber wählen können. Der Grund: Diesen Betreibern und Eigentümern von Grosswasserkraftanlagen respektive Energieversorgungsunternehmen fallen so keine ungedeckten Gestehungskosten an. So sieht es Artikel 31 im Energiegesetz vor.

Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY Schweiz AG eingehend prüfen. Bis spätestens Ende 2021 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.

Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Abzüglich der Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Endverbraucher und den Vollzugskosten. Allfällige Mittel aus den Vorjahren, die nicht ausgeschöpft wurden, erhöhen die verfügbaren Mittel.

Wenn die Ansprüche auf Marktprämie die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, wird der Anspruch aller Berechtigten linear gekürzt. Das Instrument der Marktprämie ist bis 2022 befristet.

Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie

Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe

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