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Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen: Zwei Gesuche eingereicht


Am 31. August 2020 war der zweite Stichtag zur Einreichung von Gesuchen für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen. Beim Bundesamt für Energie (BFE) sind zwei Gesuche eingegangen. Sie beantragen eine Fördersumme von insgesamt rund 21 Millionen Franken.

Das totalrevidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es fördert neue sowie wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen von Grosswasserkraftanlagen (Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) mit Investitionsbeiträgen. Jährlich stehen dafür rund 50 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt.

Zum ersten Stichtag vom 30. Juni 2018 waren fünf Gesuche eingegangen. Drei davon erhielten einen Investitionsbeitrag, insgesamt rund 101 Millionen Franken. Diese Projekte werden derzeit realisiert. Es handelt sich um die Gesamterneuerung des Kraftwerks Robbia im Puschlav, den Neubau Ritom bei Piotta und die Überholung der Zentrale Mottec der Gougra SA im Wallis

Die zum zweiten Stichtag vom 31. August 2020 eingegangenen zwei Gesuche beanspruchen mit rund 21 Millionen Franken nur einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel.

Gesuche können auch nach dem Stichtag noch eingereicht werden
Die nicht beanspruchten Mittel stehen weiterhin für Grosswasserkraft-Investitionsbeiträge zur Verfügung. Dafür können auch nach dem diesjährigen Stichtag noch Gesuche eingereicht werden. Bis zur Ausschöpfung der Mittel werden diese Gesuche laufend entgegengenommen.

Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch das BFE. Es wird dabei fachlich und administrativ unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft ARGE IB, unter der Federführung der energiebüro ag.

Förderbedingungen
Zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs müssen die Projekte über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen. Bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen mit Speichermöglichkeit decken die Investitionsbeiträge maximal 40% der anrechenbaren Investitionskosten, maximal 35% bei Projekten ohne Speicher. Bei erheblichen Erneuerungen liegen die Investitionsbeiträge bei maximal 20% der anrechenbaren Investitionskosten. Die Beiträge dürfen die nicht amortisierbaren Mehrkosten nicht übersteigen. Der Anspruch bemisst sich demnach am tieferen der beiden Werte.

Die Investitionsbeiträge werden in mehreren Tranchen entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt. Vorerst werden maximal 80% des zugesicherten Höchstbetrags entrichtet. Die letzte Tranche wird erst nach der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags ausbezahlt. Diese erfolgt u.a. aufgrund der tatsächlich angefallenen Investitionskosten und der Nettoproduktion der ersten fünf Betriebsjahre.

Detaillierte Informationen zu den Grosswasserkraft-Investitionsbeiträgen gibt es auf der Homepage des BFE.

Christian Dupraz, Leiter Sektion Wasserkraft BFE

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