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Analyse der Photovoltaik-Förderung in der Schweiz


Im August 2023 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) den Bericht «Wirkung der Subventionen an grosse Photovoltaikanlagen» publiziert. Sie fordert das BFE auf, einerseits die Wirkung und das Zusammenspiel der staatlichen Massnahmen von Bund und Kantonen im Bereich Photovoltaik (PV) zu analysieren und andererseits Optimierungsmassnahmen zu identifizieren und zu bewerten. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat nun die entsprechenden Resultate veröffentlicht.

Die vom Beratungs- und Ingenieurunternehmen EBP im Auftrag des BFE erstellte Studie «Konzept Photovoltaik-Förderung und Nutzungsstrategie Photovoltaik Potenziale» kommt zum Schluss, dass bei PV-Anlagen die direkten Förderkosten nicht zwangsläufig proportional zu den Gestehungskosten sind. So weisen kleine, tendenziell teurere PV-Anlagen auf Dächern die günstigeren Förderbedingungen auf als grosse, günstige Anlagen ohne Eigenverbrauch zum Beispiel auf Freiflächen. Erstere können deswegen mit vergleichsweise geringer direkter Förderung rentabel betrieben werden, da durch den Eigenverbrauch erhebliche Stromkosten gespart werden können. Darüber hinaus verfügen PV-Anlagen auf Dächern über ein schweizweites Potenzial von über 50 TWh und stellen damit das attraktivste Potenzial für den Ausbau der Stromerzeugung aus PV dar.

Zudem konnte gezeigt werden, dass beim Bau von Photovoltaikanlagen die Ausnutzung der jeweils vorhanden Dachfläche im Verlauf der letzten Jahre immer besser wird. So wurde 2024 bei 60% der installierten Anlagen die Dachfläche zu mehr als zwei Dritteln genutzt, während dies 2019 nur bei 40% der Anlagen der Fall war.

Zur Optimierung des Fördersystems schlagen die Autoren der Studie unter anderem folgende Massnahmen vor:

  • Abschaffung der verschiedenen Boni für «Spezialanlagen» (Fassaden-, Parkplatz- und alpine PV-Anlagen), um einen stärkeren Fokus auf das hohe Potenzial der PV-Dachanlagen zu legen. Das BFE hält diese Massnahme für verfrüht, da sich sich diese Anlagen erst etablieren und Lernkurven durchlaufen sollen, um Kostensenkungen und eine höhere Fördereffizienz zu ermöglichen.
  • Anhebung der Mindestfördergrenze bei den Einmalvergütungen von aktuell 2 kW auf 5 kW, um die Fördereffizienz zu erhöhen. Das BFE rät davon ab, dies aktuell umzusetzen, da ab 2026 marktnähere Abnahmevergütungen und damit risikoreichere Bedingungen gelten, deren Wirkung auf den Ausbau abgewartet werden soll.
  • Abschaffung der Einmalvergütungen für PV-Anlagen auf Neubauten, für die in den meisten Kantone eine PV-Pflicht gilt. Das BFE hat Bedenken, dass dadurch Anreize wegfallen, bei Neubauten grössere PV-Anlagen zu errichten, als es die kantonalen Vorschriften verlangen.
  • Ausweitung der Vergabe der Einmalvergütungen mittels Auktionsverfahren auch auf Anlagen mit Eigenverbrauch. Dies ist im Gesetz momentan nicht vorgesehen.

Wieland Hintz, Verantwortlicher Solarenergie, Bundesamt für Energie
Bild: KEYSTONE/Michael Buholzer

 

 

 

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