Schlagwortarchiv für: Einmalvergütung

Mit Photovoltaik-Grossanlagen (PV-Grossanlagen) die Produktion von Winterstrom steigern: Das ist das Ziel der Solaroffensive, die das Parlament im September 2022 beschlossen hat. Die im Gesetz formulierten erleichterten Bewilligungen gelten, bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden (TWh) erlauben. Weiterlesen

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Sieben Meter breit, drei Meter lang, links und rechts benachbart und meist besetzt. Parkplätze bieten Fahrzeugen keinen Schutz, jedoch schlummert in ihnen ein grosses Potenzial. Carports aus Solarmodulen schützen schon heute Ihr Auto und geben der Energiewende neuen Aufwind. Weiterlesen

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Am 1. Januar 2023 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Weiterlesen

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Der Bund führt ab 2023 die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch ein. Die HEIV beträgt bis zu 60% der Investitionskosten (bisher 30%). Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird diese Vergütung per Auktion vergeben. Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird der Bundesrat Ende November 2022 in der Energieförderungsverordnung festlegen. Im Anschluss publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen. Zur Vorbereitung von interessierten Projektanten stellen wir hier die wichtigsten, voraussichtlichen Eckwerte der Auktionen zusammen. Weiterlesen

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Seit 2014 fördert der Bund Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Einmalvergütung (EIV). Eine neue Storymap des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt nun einen Überblick über die geförderten Projekte – pro Kanton, installierter Leistung oder ausbezahlter Beiträge. Was fällt auf? Weiterlesen

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Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute den Vorabzug der Schweizerischen Statistik der Erneuerbaren Energien, Ausgabe 2021 veröffentlicht. Die Statistik zeigt, dass 2021 eine Photovoltaik Leistung von 705 Megawatt (MW) verkauft wurde. Das ist ein neuer Jahres-Zubau-Rekord. Insgesamt sind in der Schweiz nun 3’650 MW Leistung installiert. Das entspricht einer Modulfläche von etwa 3’000 Fussballfeldern oder 20 Millionen Quadratmetern. Gegenüber 2019 hat sich der Zubau mehr als verdoppelt und gegenüber 2017 sogar fast verdreifacht. Im laufenden Jahr 2022 scheint sich das starke Wachstum fortzusetzen: Erwartet wird ein Zubau von etwa 900 MW. Weiterlesen

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Sonnenenergie ist so gefragt wie nie: Das zeigen die jüngsten Zahlen von Pronovo, die im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gesuche für Fördermittel für erneuerbare Produktionsanlagen bearbeitet. Sowohl bei der Anzahl Gesuche wie bei der Produktionsleistung gab’s im ersten Quartal einen Rekord. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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Die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes sind ambitioniert. Im Jahr 2020 wurde zwar ein Rekordwert an zusätzlich installierter Solarstrom-Leistung erzielt, der Wert müsste für die Erreichung der vom Bundesrat im Juni 2021 dem Parlament vorgeschlagenen Ziele deutlich höher liegen. Mit der Nutzung bestehender Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen, kann ein grosses Potenzial erschlossen werden. Weiterlesen

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Wie viele Wasserkraftwerke gibt es in der Schweiz? Wo stehen sie? Wie sieht es punkto Photovoltaik-Anlagen aus? Wo produzieren Windräder Strom? Auskunft gibt eine neue interaktive Schweizer Geodaten-Karte, die das Bundesamt für Energie zusammengestellt hat – inklusive vieler Zusatzinformationen, und frei zugänglich für alle. Weiterlesen

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