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CO2-Gesetz und Beschleunigungserlass zum Legislaturauftakt


Das eidgenössische Parlament berät in seiner ersten Session der Legislatur 2023-2027 zwei wichtige energiepolitische Gesetzes-Revisionen. Im CO2-Gesetz geht es unter anderem um die Förderung von erneuerbaren Energien und der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Mit dem neuen Energiegesetz sollen Bewilligungs- und Planungsverfahren im Energiebereich vereinfacht werden.

Der Nationalrat berät die Revision des Energiegesetzes (auch Beschleunigungserlass genannt) als Erstrat. Das Gesetz sieht straffere Bewilligungsverfahren für grosse Anlagen und einfachere Planungsprozesse für den Ausbau des Stromnetzes vor. Die vorberatende Kommission (UREK-N) unterstützt die Vorlage des Bundesrates im Grundsatz, sieht aber punktuell Anpassungen vor. So sollen Standortgemeinden zwingend zustimmen müssen, wenn eine Anlage im beschleunigten Verfahren bewilligt werden soll. Die Kommission möchte insbesondere auch die Verfahren für Wasserkraftwerke beschleunigen.

In der September-Session hatte der Ständerat das CO2-Gesetz, das die Zeit nach 2024 regelt, beraten. Nun ist der Nationalrat am Zug. Das Gesetz hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Dies soll mit verschiedenen Massnahmen erreicht werden:

  • Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien
  • Förderung von erneuerbaren Flugtreibstoffen
  • Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Zielvorgaben für die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen
  • CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe

Im Unterschied zum Ständerat ist die vorberatende Kommission des Nationalrats (UREK-N) dafür, dass die Basisinstallation von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos gefördert wird – mit maximal 20 Millionen Franken pro Jahr (aus den Einnahmen der Mineralölsteuern). Das Geld soll für Anlagen in Mehrfamilienhäusern, Betrieben und öffentlichen Parkplätzen eingesetzt werden. Mit dieser Anstossfinanzierung will die Kommission die besonderen Hürden beim Laden von Elektroautos an diesen Orten reduzieren.

Eine Differenz zu den Beschlüssen des Ständerats gibt es auch bei den Zielvorgaben für die CO2-Emissionen. Die Kommission des Nationalrats schlägt verbindliche Zwischenziele für Personenwagen zwischen 2025 und 2030 vor. Die UREK-N will zudem eine zusätzliche Erleichterung, die der Ständerat in die Vorlage eingefügt hat, wieder streichen und damit dem Bundesrat folgen. Übererfüllte Zielvorgaben sollen wie bis anhin nicht aufs Folgejahr übertragen werden können.
Weiter sollen Flüge von grösseren Privat- und Businessjets mit einer neuen Abgabe von 500 bis 3000 Franken belegt werden.

Im Ständerat sind energiepolitische Vorstösse zu verschiedenen Themen auf der Traktandenliste:

Daniel Fässler (Mitte/AI) verlangt vom Bundesrat, die entsprechenden Gesetze so anzupassen, dass Biomasseanlagen auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können. Einmalige Investitionsbeiträge als Ersatz für die Einspeisevergütung seien keine Lösung.

Um den Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke (KKW) geht es im Vorstoss von Thierry Burkart (FDP/AG). Der Bundesrat soll unter anderem aufzeigen, welche regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen es für einen Langzeitbetrieb der KKW braucht. Weiter verlangt er eine Übersicht über die Entwicklung des Strommixes und den nötigen Zubau von erneuerbaren Produktionskapazitäten, damit die bestehenden Kernkraftwerke ohne Risiko für die Versorgungssicherheit ausser Betrieb genommen werden können.

Die volkswirtschaftlichen Risiken von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft sind Anlass für den Vorstoss von Eva Herzog (SP/BS). Sie verlangt eine Nachfolgelösung für den Rettungsschirm, den der Bundesrat im September 2022 für diese Unternehmen aufgespannt hatte.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Bern
Parlamentsdienste/Rob Lewis

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