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Das Penta-Forum positioniert sich zur künftigen Regulierung des Wasserstoffmarkts


Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen leisten. Nicht zuletzt darum haben einige Länder bereits Wasserstoffstrategien definiert. So auch die Europäische Kommission. Wie aber soll der aufstrebende Wasserstoffmarkt reguliert werden? Ansätze dafür zeigt ein neues gemeinsames Positionspapier des Pentalateralen Energieforums (Penta-Forum).

Das Penta-Forum ist eine regionale Kooperation der Energieministerien aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Ziel ist die Gestaltung regional integrierter Strom- und Energiemärkte.

Schon im Sommer 2020 hatten die Energieministerinnen und Energieminister des Penta-Forums eine gemeinsame politische Deklaration zur Rolle von Wasserstoff bei der Dekarbonisierung des Energiesystems in Europa unterzeichnet. Diese hält die gemeinsame Sichtweise auf den Energieträger Wasserstoff fest, bekräftigt den Willen zur Zusammenarbeit, legt entsprechende Ziele fest und ruft die EU-Kommission dazu auf, Wasserstoff in ihren Planungen zu berücksichtigen.

Damit der erforderliche Wasserstoff-Markthochlauf gelingt, ist ein regulatorischer Rahmen notwendig, der den Marktakteuren geeignete Anreize setzt. Hier setzt das neue gemeinsame Positionspapier an. Es ist das erste Produkt der Zusammenarbeit im Sinne der Deklaration von 2020. Die Schweiz hat am Positionspapier mitgearbeitet und stimmte ihm per Freigabe durch Bundesrätin Simonetta Sommaruga zu. Die EU Mitgliedstaaten des Penta-Forums wollen mit dem Positionspapier unter anderem die Regulierungsarbeiten zum Thema Wasserstoff auf EU-Ebene beeinflussen. Dies insbesondere, da die EU Kommission für das vierte Quartal 2021 einen Vorschlag für ein Regulierungspaket angekündigt hat.

Das Positionspapier enthält unter anderem folgende Punkte:

  • In der Anfangsphase des Wasserstoffmarkthochlaufs soll die Regulierung möglichst flexibel ausgestaltet werden. Dies bedeutet unter anderem, dass die Entscheidung über einen regulierten oder verhandelten Netzzugang vorerst den einzelnen Staaten überlassen sein soll.
  • Gasnetzbetreiber sollen auch Wasserstoffleitungen betreiben dürfen.
  • Die Planung von Wasserstoff- und Stromnetzen soll ganzheitlich erfolgen und mit der Gasnetzplanung koordiniert werden. Der Betrieb von Elektrolyseuren ist eine kommerzielle Angelegenheit und soll vom regulierten Netzbetrieb entflochten werden.
  • Für den Transport von Wasserstoff bevorzugen die Penta-Staaten reine Wasserstoffleitungen statt die Beimischung von Wasserstoff zum Gas in herkömmlichen Gasleitungen.
  • Das Entstehen eines Wasserstoffbinnenmarktes soll durch einen umfassenden institutionellen Rahmen unterstützt werden.
  • Die Entwicklung eines nachhaltigen Wasserstoffmarkts erfordert gemeinsame Definitionen und ein System zur Zertifizierung.

Auf nationaler Ebene erstellt das Bundesamt für Energie (BFE) zurzeit eine Wasserstoff Roadmap. Diese wird auch zur Beantwortung des Postulats von Nationalrat Candinas «Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz» dienen. Weiter erarbeitet das BFE ein Register mit Herkunftsnachweisen für flüssige und gasförmige erneuerbare Brenn- und Treibstoffe. Dieses Register soll künftig unter anderem den Import von grünem Wasserstoff erleichtern.

Markus Bareit, Fachspezialist Energieversorgung und Monitoring

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