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Von der Glühlampe zur LED – der Sprung in eine effizientere Welt


2013 startete Markus Bleuer als Geräte- und Beleuchtungsspezialist beim BFE. Damals waren gerade die Glühlampen aus den Verkaufsregalen verschwunden, LED spielten eine noch untergeordnete Rolle und die Effizienzvorschriften für Geräte und Beleuchtung waren in nur gerade 14 Anhängen in der Energieverordnung (heute sind es über 30) geregelt. Nach acht Jahren verlässt der studierte Elektroingenieur das BFE und schaut mit energeiaplus auf die intensive und abwechslungsreiche Zeit zurück.

Markus Bleuer, könnte man sagen, dass die Welt der Geräte und Beleuchtungen 2013 in Bezug auf deren Effizienz eine ganz andere war als die heutige?
Ja, etwas zugespitzt könnte man das tatsächlich so sagen. Nach dem Verbot der Glühlampen eroberte damals gerade die nur wenig effizientere Halogenlampe den Markt. Die LED-Lampen steckten noch in den Kinderschuhen und waren vielen Konsumentinnen und Konsumenten zu teuer, farblich viel zu weiss und wurden daher kaum gekauft. Effizienzvorschriften gab es für 14 Gerätekategorien, Beleuchtung inklusive. Während der acht Jahre, die ich fürs BFE gearbeitet habe, begleitete ich mehrere Revisionen der Energie- und Energieeffizienzverordnungen, die jeweils Verschärfungen der Effizienzvorschriften mit sich brachten. So verschwanden nach den Glühlampen auch die Halogenlampen vom Markt und 2023 werden ihnen ein Teil der Leuchtstofflampen, bekannt auch als Neonröhren, folgen. In der Beleuchtung, aber selbstverständlich auch bei den Geräten, haben wir also einen grossen Sprung in Richtung Energieeffizienz machen können.

Welches Ihrer Projekte werden Sie in bleibender Erinnerung behalten?
Derer gibt es natürlich viele. Aber die Licht-Vereinbarung von Davos wird sicher so eines sein. 2018 unterzeichneten die Lichtbranche und das Bundesamt für Energie diese Vereinbarung mit dem Ziel, den Stromverbrauch für die Beleuchtung bis 2025 um die Hälfte auf 3,5 TWh zu senken. Die Initiative wurde von der Branche angeregt und ist breit abgestützt bei den Herstellern.

Die Leuchtmittelhersteller trimmen sich also selber auf Effizienz. Hätte das auch ohne die Regulierung durch den Bund mit Hilfe der Effizienzvorschriften geklappt?
Ich bin da eher skeptisch – die Branche hatte je grundsätzlich kein Interesse an einer Technologie, die viel langlebiger ist und von der sie auf dem Markt darum weniger Stückzahlen verkauft. Die LED haben erst so richtig Fahrt aufgenommen, als die Glühlampen und nach und nach auch die Halogenlampen den Effizienzanforderungen nicht mehr genügten und nicht mehr verkauft werden durften. Die Verbote waren also letztlich der Treiber dafür, dass die Hersteller in die viel effizientere Technologie investierten. Auch die meisten Konsumentinnen und Konsumenten bewegten sich erst, als ihnen faktisch keine andere Wahl mehr blieb. Erst dann entwickelte sich die LED zum Selbstläufer. Wären die Effizienzvorschriften zwar in der EU aber nicht bei uns eingeführt worden, wären die ineffizienten Leuchtmittel noch viel länger bei uns verkauft worden – zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten, die vermutlich nur eine kleine Auswahl an effizienten Leuchtmitteln hätten kaufen können.

Welche Tipps geben Sie ihrem Nachfolger oder Ihrer Nachfolgerin?
Ruhe und Gelassenheit mitbringen. Vorschriften durchzusetzen und als Folge davon auch Bussen auszusprechen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden – da braucht es mitunter ein dickes Fell. Aber die Zusammenarbeit BFE-intern und mit den grossen Verbänden aus der Geräte- und Lichtbranche habe ich immer als sehr positiv und konstruktiv empfunden, was mir die tägliche Arbeit erleichtert hat.

Interview: Sabine Hirsbrunner, Kommunikation BFE

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1 Antwort
  1. Rolf Raess
    Rolf Raess sagte:

    Ich würde mich wundern, wenn die Licht-Industrie nicht neue Tricks erfinden würde, um die Lebensdauer der LED Leuchtmittel künstlich zu sabotieren.
    Wurden wir doch bisher vom Welt-Kartell aschgrau hinter’s Licht geführt, mit der künstlich vermiesten Obsoleszenz. Leider habe ich in Ihrem Abschiedsbrief nichts darüber gelesen – oder waren auch Sie, Herr Bleuler, an eine kriminelle Schweigepflicht gebunden?

    Zitat aus ELEKTRONIK PRAXIS (28.12.2017Redakteur: Dr. Anna-Lena Gutberlet):
    «« Auch wenn es keinen direkten Nachweis dafür gibt, dass es sich dabei um eine absatzsteigernde Festlegung zum Nachteil der Kunden handelt – bei Glühlampen besteht bekanntermaßen ein gesetzesmäßiger Zusammenhang zwischen Lichtausbeute und Lebensdauer – wurde ein enormer Aufwand betrieben, zum Beispiel durch technische Versuchsreihen, um die Brenndauer KÜNSTLICH ZU REDUZIEREN. Und die Einhaltung der festgesetzten Brenndauer wurde streng überwacht. Bei Nichteinhaltung waren hohe Strafen fällig, gestaffelt nach Höhe der über 1000 Stunden gehenden Brenndauer. Bekannt wurde das Kartell allerdings erst in den 1950er Jahren.»»

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