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Liebes BFE: Was bedeutet «Abrechnung nach Bundesmodell»?


Das Bundesamt für Energie beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com stellen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon vor.

Es ist wieder Abrechnungssaison für Heiz- und Warmwasserkosten. Das beschäftigt viele, so auch Frau S. aus Niederbüren, die mit der Abrechnung ihrer Verwaltung nicht einverstanden ist. Sie will wissen, was «Abrechnung nach Bundesmodell» bedeutet. Hier die Antwort unseres Experten:

Das Thema der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung betrifft den Gebäudeenergiebereich, welcher von der Gesetzgebung her in der Hoheit der Kantone liegt. Auch die entsprechenden Umsetzungsvorschriften werden kantonal geregelt. Im Energiegesetz (EnG) des Bundes sind die Abrechnungsfragen nicht spezifisch geregelt.

Mit «Abrechnung nach Bundesmodell» ist die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) gemeint. Bei VEWA handelt es sich um ein Abrechnungsmodell, das von EnergieSchweiz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen und Verbänden erarbeitet wurde, worin u.a. Wasser- und Abwasserkosten behandelt werden. Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie- und Wasserkosten wird nach dem tatsächlichen Verbrauch und nicht – wie früher – nach der Grösse der Wohnung abgerechnet. Somit schafft sie Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen. Das Modell richtet sich an Abrechnungsfirmen, Baufachleute wie Architekten, Ingenieure und Installateure sowie an Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerschaften. Ziel des VEWA-Abrechnungsmodells ist es, die Abrechnungsmethodik schweizweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. An und für sich hat dieses Modell keinen juristischen Charakter, sondern es ist vielmehr eine Empfehlung, wie die Kosten abgerechnet werden können. Weitere Gesetzesgrundlagen sind im Kapitel 10.1 (Seite 49) der VEWA zu finden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist nicht Anlaufstelle bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Abrechnungspraxis. Je nach Landesgegend sind für mietrechtliche Belange regionale, kantonale oder kommunale Schlichtungsstellen zuständig. Weitere Informationen über die Zuständigkeit finden Sie beim Schweizerischen Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW).

Alicia Salas, Hochschulpraktikantin Medien und Politik, BFE

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