Mitsprache bei der «Heissen Zelle»
Die Anlage zur Verpackung der hochaktiven Abfälle – auch bekannt als Brennelementverpackungsanlage oder «Heisse Zelle» – bildet einen wichtigen Bestandteil eines geologischen Tiefenlagers. Sie kann an verschiedenen Orten sicher gebaut werden und muss nicht zwingend direkt über dem Tiefenlager platziert werden. Bei der Diskussion dieser Standortfrage können die Betroffenen ausserdem mitreden.
Das BFE hat zusammen mit dem Lehrstuhl für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement der ETH ein Konzept für den Ablauf der Mitsprache entwickelt. Darin wird zum Einen die komplexe Ausgangslage geschildert. Zum Anderen regelt es den Ablauf der für 2020 geplanten überregionalen Zusammenarbeit. Sie umfasst Regionalkonferenzen, Standortkantone, das benachbarte Deutschland und weitere Akteure.
Der Bundesrat ermöglichte 2018 die Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregionen. Die Nagra schlug deshalb unter anderem Varianten im Raum des Zwischenlagers Würenlingen (NAB 19-08 Teil 2, D-9 – D-15) vor. Für die Standortregionen Nördlich Lägern und Zürich Nordost bedeutet dies eine mögliche Verpackungsanlage ausserhalb der Region – mit allen Vor- und Nachteilen. Weiter hatten die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt angekündigt, Machbarkeitsstudien für die Platzierung der «Heissen Zelle» an ihren Standorten durchzuführen. Nach Vorabklärungen verwarfen sie diese Möglichkeit zwischenzeitlich im Rahmen des Sachplanverfahrens.
Für die überregionale Zusammenarbeit bildet sich nun eine Arbeitsgruppe aller Betroffenen. Zuerst legen sie eine Bewertungsmethodik fest. Mit deren Hilfe vergleichen sie die zur Verfügung stehenden Standorte. Dann findet eine inhaltliche Diskussion statt, in der eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden soll. Die Vertretungen der Regionalkonferenzen erstatten den Vollversammlungen auch einen Zwischenbericht.
Clemens Bolli, Fachspezialist Regionale Partizipation
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