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CO2-Gesetz im Parlament auf der Zielgeraden?


Sollen Ladestationen staatlich gefördert werden? Wo sollen die CO2-Reduktionen künftig erfolgen und zu welchem Teil? Diese Fragen hat der Ständerat bei der Beratung der Revision des CO2-Gesetzes zu beantworten. In der Frühjahrssession 2024 ist nach dem Nationalrat nun wieder der Ständerat am Zug.

Das CO2-Gesetz regelt die Zeit nach 2024. Es hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Dies soll mit verschiedenen Massnahmen erreicht werden, unter anderem mit der Förderung von erneuerbaren Energien. Die vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S; Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) hält daran fest, keinen fixen Inlandanteil für die Emissionsreduktion vorzugeben. Eine Minderheit dagegen unterstützt den stärkeren Fokus auf Inlandmassnahmen. Auch die staatliche Förderung von Ladestationen für Elektroautos lehnt die Kommission ab: Es liege nicht im Verantwortungsbereich des Bundes, eine Infrastruktur auf Firmen- und Privatgeländen zu fördern.

Im Ständerat sind weitere energiepolitische Vorstösse traktandiert. So hat die FDP eine Motion zu Stromimporten vorgebracht. Um den inländischen Strombedarf im Winter zu decken, ist die Schweiz auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Dafür haben Schweizer Energieversorgungsunternehmen teilweise Langzeitverträge für Lieferungen aus dem Ausland abgeschlossen. Die Motion ersucht den Bundesrat, die Bedeutung der bestehenden Verträge abzuklären bzw. diese abzusichern.

Weiter befasst sich der Ständerat mit einer Interpellation von Ständerat Charles Julliard (Die Mitte, Jura).  Er fragt den Bundesrat, wie der notwendige Um- und Ausbau der Stromnetze angesichts des wachsenden Fachkräftemangels zu realisieren sei.

Im Nationalrat sind 32 Vorstösse zu energiepolitischen Themen traktandiert, die aus der Vorstosswelle im Energiekrisenjahr 2022 stammen.

Die meisten Vorstösse in der diesjährigen Frühlingssession gehören der sogenannten «Kategorie IV» an. Das heisst, dass sie eine kürzere Behandlungszeit haben. Themen sind unter anderem mögliche Massnahmen, um das Energiesparen attraktiver zu machen. Auch verschiedene Vorschläge zur Versorgungssicherheit sind dabei.

Weiter behandelt der Nationalrat eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raum, Energie und Kommunikation (UREK-N). Diese fordert die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine erneuerbare Gasversorgung. Die Kommission schlägt verschiedene Instrumente vor, wie eine steigende Mindestquote oder finanzielle Anreize.

In einem weiteren Vorstoss schlägt die UREK-N vor, dass das System für die CO2-Abgabe angepasst werden soll. Nach dem Vorbild des Kantons Basel-Stadt soll die CO2-Abgabe direkt zurück an die Haushalte erfolgen – und nicht wie bisher via Krankenkassen-Prämien. Zusätzlich soll auch eine sogenannte «Opt-Out-Option» eingebaut werden. Empfängerinnen und Empfänger könnten so auf die Rückerstattung verzichten und die Mittel in andere Gefässe zur Klimafinanzierung (z.B. Gebäudeprogramm) fliessen.

Coralie Aschwanden; Hochschulpraktikantin Medien & Politik, Bundesamt für Energie
Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern / Rob Lewis

 

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