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Rot oder Grün? Die Energieetikette schafft Transparenz beim Autokauf


Sie möchten ein neues Auto? Doch: Wie effizient ist das Modell im Vergleich zu anderen Fahrzeugen? Wie sieht es beim gewünschten Modell punkto Energieverbrauch beim Fahren aus? Und wieviel CO2 stösst das Fahrzeug aus?

Seit 2003 gibt die Energieetikette darüber Auskunft. Sie muss gut sichtbar beim neuen Fahrzeug angebracht sein und unterstützt analog zur Etikette von Kühlschränken die Konsumentinnen und Konsumenten beim Kaufentscheid. Sieben Kategorien gibt es für die Einteilung. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Berücksichtigt wird bei der Einteilung in die Energieeffizienzkategorien auch die Energie, die für die Herstellung und Verteilung des Stroms oder des Treibstoffs nötig ist.

Antriebsarten sind vergleichbar

Leichte Fahrzeuge hatten aufgrund des tiefen Leergewichts bisher einen Nachteil. Ein leichtes Auto konnte zwar relativ sparsam unterwegs sein. Verglichen mit einem schwereren Personenwagen mit dem gleichen Verbrauch stand es indes schlechter da und wurde auf der Energieetikette in eine schlechtere Kategorie eingeteilt. Seit Anfang 2020 spielt das Leergewicht bei der Kategorieeinteilung nun keine Rolle mehr.

Relevant ist, wie viel Energie das Auto verbraucht beim Fahren. Dazu rechnet man den Energieverbrauch in das sogenannte Benzinäquivalent um. Ein Beispiel: Bei einem Elektrofahrzeug, das 16,8 kWh auf 100 Kilometer braucht, entspricht dieser Benzinäquivalent-Wert 1,8 Liter Benzin. Dank diesem Wert können alle Antriebsarten (Benzin, Gas, Hybrid, Elektro) direkt miteinander verglichen werden.

Bald auch Auto-Produktion relevant?

Allerdings: Bei der Einteilung in die Effizienz-Kategorien nicht einbezogen wird der Energieverbrauch bei der Herstellung eines Fahrzeugs. Dieser stellt zwar ein wichtiges Element bei der Gesamtbeurteilung dar, allerding sind die notwendigen Daten heute noch nicht für jedes einzelne Fahrzeug verfügbar. Die Europäische Union prüft zur Zeit, ob diese Daten künftig zwingend erhoben werden müssen. Eine Entwicklung, die auch die Schweiz im Auge behält.

Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie

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3 Kommentare
  1. Werner Zumbrunn
    Werner Zumbrunn sagte:

    Die Energieetikette für Fahrzeuge ist nicht zielführend – im Gegensatz z. B. zu einer Energieetikette für Kühlschränke. Es gibt eine höchst einfache Erklärung, warum dies so ist: Während z. B. ein Kühlschrank normalerweise dauernd im Betrieb ist, ist dies bei Autos nicht der Fall. Wenn daher ein Auto mit einem Verbrauch von 5 Litern Benzin/100 km 50’000 km/Jahr gefahren wird, dann emittiert es im Gegensatz zu einem Auto, das mit einem Verbrauch von 10 Litern Benzin/100 km 10’000 km/Jahr gefahren wird, das Zweieinhalbfache an CO2.
    Die entsprechende Fehlkonstruktion „Zielwerte“ für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper findet sich im CO2-Gesetz. Sie ist mit ein Grund, weshalb die Treibhausgasemissionen des Verkehr im Vergleich mit dem Jahr 1990 zu- statt abgenommen haben. Nur eine zu Brennstoffen analoge CO2-Steuer würde Abhilfe schaffen – aber leider wird es diese auch mit dem neuen CO2-Gesetz nicht geben.

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    • energeiaplus
      energeiaplus sagte:

      Das Anbringen der Energieetikette bei Occasionsfahrzeugen (=Personenwagen mit einer Laufleistung von mehr als 2’000 Kilometer) ist freiwillig. Es ist dem jeweiligen Händler überlassen, ob er bei einem solchen Fahrzeug eine Etikette anbringen will oder nicht. Bei Neuwagen hingegen ist die Energieetikette obligatorisch.

      Wichtig ist im Zusammenhang mit Occasionsfahrzeugen noch folgender Punkt: Damit die Energieetiketten für Neuwagen und Occasionsfahrzeuge miteinander verglichen werden können, werden diese auf der gleichen Basis berechnet. Hierzu werden die Berechnungsgrundlagen des Gültigkeitsjahres der Etiketten verwendet. So werden auch die Etiketten für Occasionen basierend auf den jeweils aktuellen Daten dargestellt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug, das z.B. vor dem 1.1.2020 erstmals in Verkehr gesetzt wurde, bei der Erstimmatrikulation in einer anderen Energieeffizienzkategorie eingeteilt war. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Kantone bei der Berechnung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer teilweise die Energieeffizienzkategorie bei der Erstimmatrikulation verwenden.

      Thomas Weiss, Fachspezialist Mobilität, Bundesamt für Energie

      Antworten

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