Start der Sondierbohrungen in Bülach
Die Nagra hat ihren ersten Bohrplatz in Bülach in Betrieb genommen. In den kommenden sechs Monaten wird hier rund um die Uhr gebohrt, um Proben des Untergrunds zu entnehmen. Zusätzlich zu dieser Sondierbohrung werden gemäss Nagra mindestens fünf weitere an insgesamt 23 möglichen Bohrplätzen folgen. Die Bohrungen sollen Aufschluss über die geologischen Bedingungen im Untergrund geben und so die Ergebnisse der 3D-Seismik und der Quartärbohrungen vervollständigen. Die Durchführungen von Sondierbohrungen erfordern eine kernenergierechtliche Bewilligung des UVEK. Die dazugehörigen Verwaltungsverfahren werden vom BFE geleitet. Peter Raible ist Fachspezialist Kernenergierecht beim BFE, er hat die Bewilligungsverfahren begleitet und gibt Auskunft über den Fortgang der Bohrungen.
Die erste Bohrung hat mittlerweile angefangen. Ist die Arbeit für das BFE damit zu Ende?
Hauptaufgabe des BFE ist die Durchführung der notwendigen Bewilligungsverfahren und die Vorbereitung der Bewilligungsentscheide zuhanden des UVEK. Wird gegen eine erteilte Bewilligung von niemandem Beschwerde erhoben, wird die Bewilligung rechtskräftig und die Nagra kann mit der Errichtung des Bohrplatzes beginnen. Als verfahrensleitende Behörde hat das BFE sicherzustellen, dass die in der Bewilligung gemachten Auflagen auch eingehalten werden. Die Arbeit des BFE geht also weiter.
Welche Auflagen wurden der Nagra gemacht?
Im Bereich des Umweltschutzes hat sie beispielsweise sicherzustellen, dass der Boden nicht verdichtet und das Grundwasser nicht verunreinigt wird sowie allenfalls angrenzende Waldparzellen geschont werden. Zusätzlich muss sie sicherstellen, dass die in der Bewilligung festgelegten Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Weiter hat sie eine sichere Verkehrserschliessung zu gewährleisten. Aufgrund des 24h-Betriebes während der Betriebsphase ist auch der Arbeitnehmerschutz ein Thema. Ein anderes wichtiges Ziel ist zudem der Schutz des Untergrunds des Standortgebietes im Hinblick auf die spätere Errichtung geologischer Tiefenlager.
Was heisst das konkret? Schickt das BFE Kontrollpersonal an die Bohrplätze, um die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren?
Wie auch bei anderen Grossprojekten, die durch den Bund bewilligt werden, fehlt es an notwendigem Fachpersonal, um die Kontrollen eigenhändig durchführen zu können. Deswegen werden Vollzugsvereinbarungen mit den Kantonen abgeschlossen. Diese verfügen mit ihren Fachbehörden über erfahrenes Kontrollpersonal und kennen die Gegebenheiten vor Ort besser.
Wie häufig gehen die Kontrollierenden vorbei?
Im Rahmen der Vollzugsvereinbarung erarbeiten die Kantone mit dem Bund ein Kontrollprogramm. Die Auswirkungen von Sondierbohrungen auf Mensch und Umwelt sind im Vergleich zu anderen Infrastrukturprojekten (Schiene, Strasse, Luftfahrt) weniger ausgeprägt und zeitlich begrenzt. Die Bohranlagen werden daher stichprobeweise kontrolliert. Es liegt in der Kompetenz der Kantone zu bestimmen, wie viele Kontrollen effektiv durchgeführt werden.
Was passiert, wenn Verstösse gegen die Auflagen festgestellt werden?
Bei kleineren Mängeln ordnet der Kanton direkt Massnahmen zur Behebung an. Sollten grössere Verstösse gegen die Bewilligungsauflagen festgestellt werden, informiert der Kanton umgehend das BFE, welches darauf die notwendigen Massnahmen trifft. Sollte jedoch eine unmittelbare und schwere Schädigung der Umwelt drohen, kann der Kanton in jedem Fall eingreifen, um Schäden abzuwehren.
Das Interview mit Peter Raible führte Andreas Besmer, Fachspezialist Grundlagen Entsorgung BFE
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