Wer im Jahr 2025 Strom aus einem unrentablem Grosswasserkraftwerk mit einer Leistung von mehr als 10 MW am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2026 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Drei Gesuchsteller haben für zwei unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 21.4 Millionen Franken für insgesamt 2.7 TWh (2.7 Milliarden kWh) unrentablen Wasserkraftstrom.
Das Bundesamt für Energie unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018 und ist bis 2031 befristet.
Anrecht auf eine Prämie haben Grosswasserkraftwerke, die im Geschäftsjahr 2025 (Kalenderjahr 2025 oder hydrologisches Jahr 2024/2025) ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten. Die Gestehungskosten sind die Gesamtkosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom. Sie beinhalten Kapitalkosten, Betriebskosten, Abgaben und gewisse Steuern. Wenn der Verkaufspreis an der Strombörse tiefer liegt als die Gestehungskosten, kann das Kraftwerk nicht alle Kosten decken – es resultieren ungedeckte Gestehungskosten.
Die Anzahl der Gesuche hängt stark vom Strommarktpreis ab. Wenn dieser hoch ist, sind die meisten Grosswasserkraftanlagen rentabel und haben kein Anrecht auf eine Marktprämie. Weil der mittlere Strompreis im hier interessierenden Jahr 2025 mit 95 Fr./MWh (Vorjahr 72 Fr./MWh) hoch war, wurde, wie schon im Vorjahr (Geschäftsjahr 2024) nur für zwei Wasserkraftanlagen ein Gesuch um eine Marktprämie gestellt.
Verfügungen bis Ende 2026
Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, der in der Grundversorgung zu Gestehungskosten abgesetzt werden konnte, da dabei keine ungedeckten Gestehungskosten anfallen (Artikel 31 im Energiegesetz). In der Grundversorgung sind jene Endkunden, die ihren Stromlieferanten nicht selbst wählen können.
Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY Schweiz AG eingehend prüfen. Bis spätestens Ende 2026 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.
Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung – abzüglich der Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Endverbraucher und der Vollzugskosten.
Die Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke ist zu unterscheiden von der gleitenden Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen. Dieses neue Förderinstrument ist eine Alternative zu den Investitionsbeiträgen. Mit den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie wird der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert. Die gleitende Marktprämie für Wasserkraftwerke konnte in diesem Jahr erstmals beantragt werden.
Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild Schweizer Luftwaffe


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