Wintersession 2025: Nationalrat sagt ja zum «Netzexpress»
Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht durch fehlende Kapazitäten im Stromnetz gebremst werden. Das findet der Nationalrat. Damit der Aus- und Umbau des Stromnetzes zügiger vorwärts geht, sollen die entsprechenden Verfahren beschleunigt werden. Der Nationalrat hat als Erstrat die entsprechenden Gesetzesänderungen angenommen.
Konkret sollen die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau des Schweizer Stromnetzes vereinfacht werden. Nötig sind dafür Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, im Energiegesetz und im Raumplanungsgesetz. Mit 190 zu 0 Stimmen hat der Nationalrat die Vorlage gutgeheissen. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
Zu reden gab im Nationalrat die Frage, wie neue Leitungen gebaut werden sollen: in der Luft, auf Masten (als Freileitungen), oder als Kabel im Boden. Der Nationalrat sprach sich dafür aus, dass der Strom grundsätzlich in der Luft aus Masten transportiert werden soll. Der Bundesrat hatte diesen sogenannten Freileitungsgrundsatz in einem ersten Entwurf vorgeschlagen, ihn aber nach der Vernehmlassung wieder aus der Vorlage gestrichen. Bundesrat Albert Rösti, der Vorsteher des zuständigen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), sagte dazu im Rat: «Der Freileitungsgrundsatz würde die Verfahren beschleunigen». Die Frage sei, wie ein konkretes Projekt dann von der Bevölkerung akzeptiert werde. Die Vorlage geht nun zur Beratung an den Ständerat.
In der Fragestunde des Nationalrates erhielt das Bundesamt für Energie (BFE) mehrere Fragen zum Thema Stromabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. (Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (Die Mitte/BL) wollte vom Bundesrat wissen, ob das Stromabkommen Spielraum für eine schlankere und weniger komplizierte inländische Umsetzung bieten würde (Frage 25.7920). Bundesrat Albert Rösti wies in seiner Antwort darauf hin, dass der Bundesrat die in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen analysiert und die Umsetzung bei Bedarf angepasst wird.
Nationalrätin Barbara Schaffner (GLP/ZH) wollte in ihrer Frage (Frage 25.8025) vom Bundesrat wissen, ob neue Kernkraftwerke künftig Bundesmittel, Garantien oder andere finanzielle Engagements des Bundes beanspruchen könnten und wie dies mit den Sparmassnahmen im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) des Bundes vereinbar ist. Bundesrat Albert Rösti stellte klar, dass zuerst über den Grundsatz entschieden werden muss, ob die Kernenergie Teil der Schweizer Energiepolitik bleiben soll, bevor über den Bau von neuen Kernkraftwerken diskutiert werden kann.
Mattia Pesolillo, Hochschulpraktikant Kommunikation, Bundesamt für Energie (BFE)
Bild: Béatrice Devènes, parlament.ch
Béatrice Devènes - parlament.ch
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