PV-Förderung: Wofür gibt es welche Unterstützung?
Wer eine Photovoltaik-Anlage installieren will, kann Fördergelder beantragen. Die Gesuche werden von Pronovo bearbeitet. Pronovo ist die Vollzugsstelle des Bundes für Förderprogramme im Strombereich. Wofür gibt es welche Unterstützung? Energeiaplus hilft, den Überblick über KLEIV, GREIV, HEIV oder Boni zu behalten.
Vorneweg: Massgebend für den Förderbetrag ist die Leistung der PV-Anlage und ob der produzierte Strom für den Eigenverbrauch verwendet wird oder nicht. Hinzu kommen Boni für Zusatzleistungen.
KLEIV – die Nummer 1
Für die meisten PV-Anlagen, die in der Schweiz installiert werden, ist die Einmalvergütung für kleine Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 100 kW relevant, die sogenannte KLEIV. Sie beträgt maximal 30% der Investitionskosten. Wird die Anlage im Dach oder in der Fassade integriert, produziert sie also nicht nur Strom, sondern dient auch als Schutz oder zur Wärmedämmung, erhöht sich der Förderbetrag um 10%. (siehe Grafik KLEIV) Das Gesuch für den Förderbetrag muss man nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage einreichen.
Die KLEIV-Anlagen bis maximal 30 kW machen dabei den mit Abstand grössten Anteil bei den Anmeldungen aus. Das sind PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern (siehe aktuelle Zahlen im Cockpit von Pronovo). Der produzierte Strom dient in erster Linie dem Eigenverbrauch. Am zweitmeisten Gesuche gehen bei Pronovo für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kW ein.
GREIV – für grosse Anlagen
Solarpanels auf dem Dach einer Fabrik oder eines Schulgebäudes oder an einer Fassade, die eine Leistung von mindestens 100 kW aufweisen, können mit der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) gefördert werden. Der Förderansatz beträgt wie bei der KLEIV maximal 30%. Ist die Anlage in die Fassade oder das Dach integriert, kommen nochmals 10% an die Investitionskosten dazu.
Wer den Strom nicht selber verbraucht.
HEIV steht für hohe Einmalvergütung. Bis zu 60% der Investitionskosten werden übernommen. Diese Förderung ist für Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW und ohne Eigenverbrauch vorgesehen. Solche finden sich z.B auf grossen Scheunendächern oder Lagerhallen. Da bei diesen wenig Strom im Gebäude verbraucht wird, wird die produzierte Elektrizität ausschliesslich ins Stromnetz eingespeist. Da hier die Erträge generell geringer ausfallen als beim Eigenverbrauch, ist die Förderung höher.
Für PV-Anlagen mit mindestens 150 kW und ohne Eigenverbrauch, wird es punkto Fördermöglichkeiten noch etwas komplizierter. Wer eine solche Anlage bauen will, kann wählen zwischen der HEIV oder der gleitenden Marktprämie. Die Höhe der Förderung wird durch Auktionen festgelegt. Dabei müssen die Interessenten ein Gebot für die Förderhöhe (in CHF/kW für die HEIV oder Rp/kWh für die gleitende Marktprämie) angeben und eine Teilnahmegebühr entrichten.
Spezialfall PV-Grossanlage
Speziell geregelt ist die Förderung von PV-Anlagen, die einen massgeblichen Beitrag zur Winterstromproduktion leisten. Die Anlagen müssen mindestens 500 kWh pro kW installierte Leistung im Winterhalbjahr produzieren können. Der Förderbetrag liegt wie bei der HEIV bei maximal 60% der Investitionskosten. Die Bedingungen für solche PV-Anlagen sind auf der Webseite des BFE zu finden. Die Gesuche müssen direkt beim Bundesamt für Energie eingereicht werden.
Und dafür gibt’s noch einen Bonus
Anlagen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können ausserdem von einem Bonus profitieren. Der Bonus wird pro installierte Leistung zusätzlich zu Einmalvergütung oder pro produzierte Kilowattstunde im Fall der gleitenden Marktprämie entrichtet. Und: Die verschiedenen Boni können kumuliert werden, sofern die Voraussetzungen dafür gleichzeitig erfüllt sind.
- Neigungswinkelbonus: Ab 75° Neigung der Solarpanels
- Höhenbonus: Anlagen mit mindestens 150 kW Leistung auf einer Höhe von mehr als 1500 müM. Die Anlage muss ausserhalb der Bauzone stehen und darf nicht an ein Gebäude angebaut oder in das Gebäude integriert sein.
- Parkflächenbonus: Für Anlagen mit mindestens 100 kW für bisher unüberdachte Parkplatzareale
Weitere Details zur Förderung der Photovoltaik finden sich im Faktenblatt des BFE auf folgender Webseite: Förderung Photovoltaikanlagen.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Keystone-sda; Michael Buholzer
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