Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen: Gesuche können weiterhin eingereicht werden.
Für Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW können beim Bundesamt für Energie (BFE) Investitionsbeiträge beantragt werden. Bis zum Stichtag Ende Juni 2024 sind fünf Gesuche eingegangen. Bei allen Gesuchen handelt es sich um Erneuerungen von bestehenden Anlagen. Sie beantragen eine Fördersumme von insgesamt gut 49 Millionen Franken.
Gesuche können auch nach dem Stichtag noch eingereicht werden
Die bis zum diesjährigen Stichtag eingereichten Gesuche beanspruchen nur einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel. Deshalb können auch nachträglich noch Gesuche um Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen eingereicht werden. Bis zur Ausschöpfung der Mittel werden Gesuche laufend entgegengenommen und geprüft. Insgesamt stehen für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagfonds zur Verfügung. Weil noch Mittel übrig sind, die an den vorhergehenden Stichtagen nicht beansprucht wurden, stehen momentan, abzüglich der im aktuellen Stichtag beantragten Mittel, noch 364 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Mittel werden seit 2018 im Zweijahresrhythmus zugeteilt und aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Der nächste Stichtag ist der 30. Juni 2026.
Förderbedingungen
Investitionsbeiträge können für neue Anlagen, erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen beansprucht werden. Zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung müssen die Projekte über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen.
Bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen beträgt der Investitionsbeitrag 50 bis maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Bei erheblichen Erneuerungen beträgt der Investitionsbeitrag für Grosswasserkraftanlagen 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.
Ausblick: Neue Förderinstrumente
Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem die Schweizer Bevölkerung am 9. Juni 2024 zugestimmt hat, werden neue Förderinstrumente eingeführt: Ab dem Stichtag 2026 können Gesuchstellende für gewisse Anlagen entweder ein Investitionsbeitrag oder eine gleitende Marktprämie beanspruchen. Dieses neue Instrument vergütet während einer gewissen Laufzeit die Differenz zwischen einem festgelegten Vergütungssatz und den Erlösen aus dem Stromverkauf. Damit wird im Gegensatz zum Investitionsbeitrag der jährliche Erlös für den ins Stromnetz eingespeisten Strom abgesichert.
Neu können ab 1. Januar 2025 auch Beiträge an die Projektierung von Wasserkraftanlagen beantragt werden. Dieses Instrument trägt den hohen Projektierungskosten und den mit den aufwändigen Verfahren zusammenhängenden Realisierungsrisiken Rechnung und soll einen Anreiz für die Entwicklung von Projekten schaffen.
Detaillierte Informationen zu den Investitionsbeiträgen und weiteren Förderinstrumenten für die Grosswasserkraft gibt es auf der Homepage des BFE.
Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Luftwaffe
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