Wie am Alpbach UR in Rekordzeit ein Kraftwerk entstand
1918 unternahmen ein paar Visionäre Stauversuche beim Fulensee im Kanton Uri. Damit begann die Geschichte zur Nutzung der Wasserkraft am Alpbach, einem der grössten nutzbaren Gewässer im Kanton. Während gut 100 Jahren waren verschiedene Studien und Projekte entwickelt worden. Alle verschwanden wieder in der Schublade. Auf einmal aber ging es blitzschnell. Das Beispiel Alpbach zeigt auch, was die Unterstützung des Bundes bewirken kann.
Seit November 2020 produziert das Kleinwasserkraftwerk am Alpbach Strom – für 7200 Haushalte. Damit das Kraftwerk ab Inbetriebnahme von der 2017 zugesagten kostenorientierten Einspeisevergütung profitieren kann, musste ein enges Zeitbudget einhalten werden: Konzession und Baubewilligung für das Projekt Kraftwerk Erstfeldertal mussten bis Ende 2018 vorliegen.
«In zweieinhalb Jahren vom ersten Bewilligungsschritt bis zur Inbetriebnahme ist bei einem Kraftwerk dieser Grössenordnung absolut einmalig», freut sich Werner Jauch über das Erreichen dieses Meilensteins. Jauch ist Verwaltungsratspräsident der Kraftwerke Erstfeldertal AG.
«Wenn man diese zweieinhalb Jahre Revue passieren lässt, wird erst deutlich, was alle Beteiligten bei diesem Projekt geleistet haben», hält Werner Jauch fest. In 10 Monaten habe man alle erforderlichen Bewilligungen erhalten. In 20 Monaten sei die Kraftwerkszentrale und die Wasserfassung gebaut und rund ein Kilometer Fels für den Rohr- sowie den Entsanderstollen ausgebrochen gewesen.
Man habe die technischen Anlagen installiert und in Betrieb genommen und im November 2020 schliesslich das Kraftwerk ans Netz angeschlossen. «Das ist rekordverdächtig schnell. Auch wenn man berücksichtigt, dass die Corona-Pandemie das Bauen zusätzlich erschwert hat.» Das Erstfelder Kraftwerk hatte damit auch noch rechtzeitig den Betrieb aufgenommen, bevor die Förderbeiträge des Bundes verfallen wären.
Wie der Bund die Wasserkraft unterstützt:
Neue Wasserkraftanlagen ab 10 MW und erhebliche Erweiterungen ab 300 kW können von Investitionsbeiträgen profitieren. Unterstützungsbeiträge gibt es auch für erhebliche Erneuerungen von Anlagen ab 300 kW. Die Untergrenze von 300 Kilowatt gilt nicht für Trinkwasserkraftwerke, Abwasserkraftwerke, Dotierkraftwerke, Anlagen an künstlich geschaffenen Kanälen oder andere Nebennutzungsanlagen.
Seit Anfang 2018 können Photovoltaik- und Biomasse- und Wasserkraftanlagen einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen. Möglich macht dies das Energiegesetz vom 30. September 2016.
Regula Petersen, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie
Tolle Leistung! Nur schade dass nicht gleich die ganze Dachfläche für Photovoltaik genutzt wurde. Nie geht eine PV-Installation so einfach und kostengünstig über die Bühne wie beim Neubau.