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Vier Gesuche für Marktprämie für unrentable Wasserkraft


Wer im Jahr 2023 Strom aus einem unrentablem Grosskraftwasserwerk am Markt verkaufte, konnte beim Bundesamt für Energie (BFE) bis Ende Mai 2024 ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung (Marktprämie) einreichen. Vier Gesuchsteller haben für zwei unrentable Anlagen ein Gesuch eingereicht. Beantragt werden Marktprämien in der Höhe von total rund 1.8 Millionen Franken für insgesamt 0.3 TWh (300 Millionen kWh) unrentablen Strom.

Das Bundesamt für Energie unterstützt Grosswasserkraftwerke mit der sogenannten Marktprämie. Diese Prämie gibt es seit 2018. Anrecht auf eine Prämie haben Anlagen, die im Geschäftsjahr 2023 (Kalenderjahr 2023 oder hydrologisches Jahr 2022/2023) ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen mussten.

Die Anzahl der Gesuche hängt stark vom Strommarktpreis ab. Wenn dieser hoch ist, sind die meisten Grosswasserkraftanlagen rentabel und haben kein Anrecht auf eine Marktprämie. Ab Mitte 2021 stiegen die Grosshandelspreise für Strom stark an. Während der Durchschnittspreis im Jahr 2020 noch bei extrem niedrigen 36 Franken pro MWh lag, wurde im Jahr 2022 ein ausserordentlich hoher Durchschnittspreis von 281 Fr./MWh erreicht. Im hier relevanten Jahr 2023 sank dieser Preis wieder, lag jedoch mit 105 Fr./MWh immer noch auf einem sehr hohen Niveau.

Während im Vorjahr (Geschäftsjahr 2022) nur sehr wenige Gesuche eingingen und dann aufgrund eines allgemein guten Geschäftsganges wieder zurückgezogen wurden, sind es in diesem Jahr vier Gesuche für zwei Grosswasserkraftwerke.

Verfügungen bis Ende 2024

Keine Marktprämie gibt es für Strom aus unrentablen Grosswasserkraftanlagen, der in der Grundversorgung zu Gestehungskosten abgesetzt werden konnte, da dabei keine ungedeckten Gestehungskosten anfallen (Artikel 31 im Energiegesetz). In der Grundversorgung sind jene Endkunden, die ihren Stromlieferanten nicht selber wählen können.

Das BFE wird die eingegangenen Gesuche nun zusammen mit der von ihm beauftragten Vollzugsstelle AFRY Schweiz AG eingehend prüfen. Bis spätestens Ende 2024 wird das BFE die entsprechenden Verfügungen erlassen.

Für die Marktprämie Grosswasserkraft stehen aus dem Netzzuschlagsfonds rund 100 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung – abzüglich der Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Endverbraucher und der Vollzugskosten.

Das Instrument der Marktprämie ist bis 2031 befristet. Die Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke ist zu unterscheiden von der gleitenden Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen. Dieses neue Förderinstrument ist eine Alternative zu den bereits existierenden Investitionsbeiträgen und wird mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches an der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 angenommen wurde, eingeführt. Mit den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie wird der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert. Die gleitende Marktprämie für Wasserkraftwerke kann erstmals im Juni 2026 beantragt werden.

Bernhard Hohl, Sektion Wasserkraft, Bundesamt für Energie
Bild: Luftwaffe Schweiz

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