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Was macht das BFE eigentlich im Bereich Rohrleitungen?


Tag für Tag fliessen Millionen Kubikmeter Erdgas in der Schweiz durch ein Netz von Rohren. Die Hauptleitung des Transitnetzes hat einen Durchmesser von 1,2 Metern und verläuft quer durch die Schweiz von Oltingen (französische Grenze) bzw. Wallbach (deutsche Grenze) bis zum Griespass an die italienische Grenze. Von dieser Gasautobahn wird das Gas in Hochdruckleitungen ins kantonale Verteilnetz weitergeleitet. Insgesamt sind 2300km Gasleitungen verlegt.

Die Schweiz rund 15% ihres Energiebedarfs mit Erdgas, dies vor allem fürs Heizen und Kochen.  Das Bundesamt für Energie (BFE) sorgt unter anderem dafür, dass das Gas sicher transportiert wird. Denn es hat  die Aufsicht über das Hochdrucknetz und die Transitgasleitungen. Das Verteilnetz wiederum, welches das Gas an die Endverbraucherinnen und -verbraucher liefert, untersteht der Aufsicht der Kantone.

Doch was beinhaltet die Aufsicht des BFE genau?

«Oberste Priorität hat die Sicherheit», sagt Patrick Cudré-Mauroux, Leiter der Sektion Energiemarkt- und Rohrleitungsrecht im BFE. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Rohrleitungsgesetz (RLG), die Rohrleitungsverordnung (RLV), die Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV), sowie die Störfallverordnung (StFV). Die Störfallverordnung regelt den Umgang mit Gefahrengütern. Dazu gehören zum Beispiel Sonderabfälle, aber eben auch Gasleitungen, die bei einem Leck einen grossen Schaden an Umwelt und Personen anrichten könnten. Eine Hauptaufgabe der Sektion ist es, die Risikoberichte zu prüfen, damit es gar nicht zu solchen Zwischenfällen kommt. Die Risikoberichte werden von den Betreibern der Gasnetze erarbeitet. Das BFE bewertet die in den Berichten aufgeführten Risiken und ordnet bei Bedarf Massnahmen zur Risikoreduktion an. Zum Beispiel kann ein Rohr umgelegt oder durch Schutzplatten geschützt werden. Dieses «Störfallscreening» ist eine der Hauptaufgaben der Sektion Energiemarkt- und Rohrleitungsrecht im BFE.

Gasleitungen gehören zu den kritischen Infrastrukturen. Das heisst: Im Umfeld von Gasleitungen ist die Sicherheit zentral. Das beginnt schon bei der Raumplanung. Die Kantone reichen beim Bund sogenannte Richtpläne ein. In diesen Richtplänen legen sie zum Beispiel neue Bauzonen fest. Die Pläne werden dann vom Bund geprüft. Auch Gasleitungen sind darin aufgeführt. Die Sektion Energiemarkt- und Rohrleitungsrecht im BFE kontrolliert, dass die Sicherheit der Erdgasleitungen durch neue Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird. Zum Beispiel dürfen keine Gebäude über Gasleitungen gebaut werden.

Eine weitere wichtige Behörde für das Gashochdrucknetz ist das Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat (ERI). Es ist für die technische Aufsicht zuständig. Das ERI überprüft, ob alle Sicherheitsvorkehrungen korrekt eingehalten werden und erlässt Richtlinien, welche die Betreiber einhalten müssen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind vorgegeben, die Verantwortung für die Betriebssicherheit liegt aber bei den Betreibern selbst. Zum Beispiel kontrollieren die Betreiber alle zwei Wochen zu Fuss, per Auto oder per Helikopter die Rohrleitungen auf mögliche Mängel. Das ERI geht ein Mal pro Jahr bei solchen Kontrollgängen mit und überprüft, ob alles richtig gemacht wird. Die Betreiber müssen zudem eine Einsatzmannschaft bereitstellen. Bei allfälligen Schadenfällen können sie die Auswirkungen für Menschen und Umwelt minimieren. Die Einsatzmannschaften führen ebenfalls mindestens einmal im Jahr Übungen durch. Wichtig ist hier auch die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Ereignisdiensten (Feuerwehr, Polizei, Ambulanz).

Wird das ganze Netz für Erdgas überflüssig, wenn die Energieversorgung dekarbonisiert wird?

In Artikel 1 der Rohrleitungsverordnung (RLV) ist genau festgelegt, was im Gasnetz transportiert werden darf, nämlich «flüssige oder gasförmige Brenn- und Treibstoffe». Seit dem 1. Juli 2023 gilt Wasserstoff auch als Treibstoff. Damit Wasserstoff durch das bestehende Gasnetz transportiert werden kann, braucht es aber noch weitere juristische und technische Anpassungen, da Wasserstoff zum Beispiel mit einem höheren Betriebsdruck transportiert werden muss als Erdgas.

Und was ist mit dem CO2? Für die sogenannten Carbon Capture Techniken (CCS), braucht es Lösungen, um CO2 zu transportieren und zu speichern. Ein möglicher Weg ist der Transport über das Gasnetz oder ein anderes (Rohrleitungs-)Netz. Es sind auch schon erste internationale Projekte in der Planung. Was momentan noch fehlt, sind rechtliche Regelungen für den CO2-Transport per Rohrleitung.

Das BFE hat auch die Aufsicht über Hochdruck-Erdölleitungen. Dieses Netz ist aber viel kleiner als das Gasnetz, es gibt nur 200km Ölleitungen. Das Erdöl gelangt via Pipeline zur Schweizer Erdölraffinerie in Cressier. Von dort wird es dann in Form von Treibstoffen oder Heizöl mit der Bahn in die regionalen Verteillager transportiert. Danach geht es weiter mit Lastwagen zu Tankstellen oder Gebäuden mit Ölheizung.

 

Coralie Aschwanden; Hochschulpraktikantin Medien & Politik, Bundesamt für Energie
Bild: Kestone/ Peter Schneider

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