Seit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes im Juni 2023 erhält das Bundesamt für Energie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Impulsprogramm und zur Verfügbarkeit der neuen Fördermittel. In seinem Blog erklärt energeiaplus die Situation und beantwortet diese Fragen.
Am 18. Juni 2023 hat das Volk das "Bundesgesetz über die Klimaschutzziele, die Innovation und die Erhöhung der Energiesicherheit" angenommen.
Ohne Verbote einzuführen, sieht das Gesetz vor, Finanzhilfen zu gewähren, um den Umstieg von fossilen Energieträgern auf klimafreundlichere Energien und Technologien zu fördern. So ist der Ersatz von fossilen Heizungen durch die Annahme des neuen Gesetzes mit der Einführung eines Impulsprogramms hauptsächlich betroffen.
Gebäudeprogramm, Impulsprogramm, wo ist der Unterschied?
Bereits heute unterstützen Bund und Kantone mit dem Gebäudeprogramm energieeffiziente Baumaßnahmen im Gebäudebereich und fördern den Ersatz alter Heizsysteme mit Fördermitteln.
Das im Juni 2023 verabschiedete Gesetz ermöglicht zusätzliche Impulse in Bereichen, in denen die bestehende kantonale Unterstützung derzeit nicht wirksam genug ist, z.B. beim Ersatz von stationären elektrischen Widerstandsheizungen oder fossilen Mittel- und Hochleistungsheizungen in Wohngebäuden.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Impulsprogramm zehn Jahre lang laufen und direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Jedes Jahr stehen bis zu 200 Millionen Franken für dieses Programm zur Verfügung. Gesuche für diese Beiträge sind wie beim Gebäudeprogramm an die Fachstellen der Kantone zu richten und nicht direkt an den Bund.
Die Maßnahmen und Subventionen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, werden im Rahmen der Verordnung zum Klimagesetz festgelegt. Der Bundesrat hat die Verordnung am 24. Januar 2024 vorgelegt. Sie befindet sich nun bis zum 1. Mai 2024 in der öffentlichen Vernehmlassung.
Nach der Vernehmlassung werden die Stellungnahmen ausgewertet. Der Bundesrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 über die Verordnungen entscheiden und sie ab 2025 in Kraft setzen.
Höhe der Zuschüsse noch nicht festgelegt
Einige Bürgerinnen und Bürger möchten mit der energetischen Sanierung ihrer Immobilien bis 2025 warten, da sie davon ausgehen, dass sie mehr Unterstützung vom Bund erhalten werden.
Diese Sichtweise ist für jeden individuell, aber es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Konsultation derzeit läuft und die endgültige Höhe der Subventionen zum Teil von den Kantonen festgelegt wird.
Die genaue Höhe der Subventionen vor dem Start des Impulsprogramms im Jahr 2025 für die neuen Maßnahmen für Mittel- und Hochleistungsheizungen und die Wärmedämmung von Gebäuden ist noch nicht entschieden.
Mit dem Bericht "Grundlagen für die Erarbeitung des Impulsprogramms für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Energieeffizienz (IEW) und für die Weiterentwicklung des Gebäudeprogramms nach Art. 34 des CO2-Gesetzes" wurden solide Diskussionsgrundlagen für die Höhe der Beitragssätze oder die Leistungsgrenzen der von den geplanten Fördermassnahmen betroffenen Anlagen erarbeitet.
Sandrine Klötzli, Kommunikation, Bundesamt für Energie, Bild: BFE
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