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Investitionsbeiträge für Erneuerungen von Wasserkraftanlagen


Mit der Energiestrategie 2050 soll die Energieeffizienz gesteigert und der Ausbau der erneuerbaren Energien mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. So können seit dem 1. Januar 2018 dank dem neuen Energiegesetz Photovoltaik-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen. Im Bereich der Wasserkraft sind es nicht nur Neuanlagen ab 10 Megawatt und erhebliche Erweiterungen ab 300 Kilowatt, die von einem Investitionsbeitrag profitieren können, sondern auch erhebliche Erneuerungen einer Anlage ab 300 Kilowatt.

Graben Etappe 1

Graben Etappe 1

Ein hervorragendes Bespiel dafür stellt das Kleinwasserkraftwerk Grossbach in der Gemeinde Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen dar. Die Konzessionärin erhält vom Bundesamt für Energie (BFE) für den Ersatz der Wasserfassung, der Druckleitung, der Steuerung sowie der Maschinengruppe einen Investitionsbeitrag, der 40% der gesamten anrechenbaren Investitionskosten entspricht. Die erneuerte Anlage ist bereits in Betrieb und ermöglicht jährlich ca. 4,5 Gigawattstunden Energie zu erzeugen, die 800 Haushalten bedienen können. Die Leistung ab Generator konnte hauptsächlich durch die neue Druckleitung mit grösserem Durchmesser um 16% erhöht werden.

Für Investitionsbeiträge von erheblichen Erneuerungen und Erweiterungen von Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 300 Kilowatt (und auch kleiner als 300 Kilowatt wie Trinkwasserkraftwerke, Abwasserkraftwerke, Dotierkraftwerke, Anlagen an künstlich geschaffenen Kanälen oder andere Nebennutzungsanlagen) stehen jährlich bis zu 30 Millionen Franken zur Verfügung.

Weitere Informationen, Dokumente und Gesuchsunterlagen für die Investitionsbeiträge für die Wasserkraft finden Sie unter diesem Link.

Matteo Bonalumi und Gianni Semadeni, Fachspezialisten Wasserkraft, BFE

Bilder: Gemeinde Vilters-Wangs

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