Sie möchten Ihre Liegenschaft energetisch sanieren, wissen aber noch nicht so genau wie?

Lassen sie sich inspirieren von den verschiedenen Beispielen auf der Webseite des Gebäudeprogramms. Egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Schulhaus oder Industriegebäude: Lesen Sie, wie die Besitzerinnen und Besitzer mit den verschiedenen Herausforderungen einer energetischen Sanierung umgegangen sind und welches Resultat schliesslich herausschaute.

Das Gebäudeprogramm unterstützt verschiedene bauliche Massnahmen, die helfen, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss eines Gebäudes zu reduzieren. Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Kanton.

Sabine Hirsbrunner, Kommunikation BFE

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1 Antwort
  1. Werner Zumbrunn
    Werner Zumbrunn sagte:

    Das Gebäudeprogramm mag eine gute Sache sein, auch wenn in der Schweiz allein die Gebäudebesitzer hohe CO2-Abgaben (auf Brennstoffen) zu bezahlen haben und Verkehr, Industrie und Landwirtschaft von dieser Abgabe weitgehend verschont bleiben. Dazu schreibt das BFE: „Die Emissionen aus dem Verkehr gehen erst seit wenigen Jahren leicht zurück. Sie liegen 2018 immer noch 1 Prozent über dem Niveau von 1990. Hingegen konnten die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Industrie um 33 beziehungsweise 18 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.“ Der Anteil der Gebäude an den Treibhausgasemissionen beträgt übrigens „nur“ 24 %; Anteil von Verkehr und Industrie: 56 %.
    Was man im Zusammenhang mit dem Gebäudeprogramm unbedingt beachten muss:
    1. Wer den Förderbeitrag für einen GEAKplus-Bericht (Beratungsbericht durch einen GEAK-Experten; Kosten ca. 2000 Franken; Voraussetzung, dass man bei grösseren Projekten Förderbeiträge erhält) erhalten möchte, muss bei den meisten Kantonen vor der Durchführung ein Fördergesuch stellen (der Kanton BL hat mir den Förderbeitrag verweigert, weil die GEAK-Expertin mich nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat).
    2. Auch für kleine und kleinste Massnahmen verlangen viele Kantone umfangreiche Nachweise, Fotos, Pläne, Belege, Berechnungen usw. Dies bedingt einen grossen zeitlichen Aufwand. Bei mir verlangte der Kanton BL schon im Gesuchsstadium!!! für eine kleine Dämmmassnahme die Belege, bei wem ich das Material eingekauft habe.

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