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Energiestrategie 2050 im Schlussspurt


Am kommenden Montag beginnt die Herbstsession und damit für alle Energieinteressierten eine spannende Zeit! Denn voraussichtlich werden am 30. September die Eidgenössischen Räte nach dreijähriger Beratung über das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 abstimmen. Zuerst müssen aber noch die letzten Differenzen bereinigt werden. National- und Ständerat sind sich unter anderem bei den Fragen der Steueranreize für Gebäudesanierungen nicht einig (Übersichtspräsentation zum aktuellen Stand der Vorlage). Können die Räte keinen Kompromiss finden, wird vor der Schlussabstimmung eine sogenannte Einigungskonferenz eingesetzt, die nach einer Lösung sucht. Stimmen dann die Räte am 30. September der Vorlage zu, beginnt wenig später, am 11. Oktober, die Referendumsfrist von 100 Tagen. Falls das Referendum zustande kommt, könnte eine Volksabstimmung frühestens am 21. Mai 2017 durchgeführt werden.

Wird das erste Massnahmenpaket angenommen, so soll es am 1. Januar 2018 in Kraft treten, also rund viereinhalb Jahre nach der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat. Damit das gewährleistet ist, braucht es jedoch noch umfangreiche Revisionen auf Verordnungsstufe. So sind eine Totalrevision der Energieverordnung sowie Teilrevisionen der CO2-Verordnung und der Stromversorgungsverordnung nötig. Die Vernehmlassung dazu wird von Februar bis Mai 2017 durchgeführt.

Der 30. September 2016 wird also als wichtiger Meilenstein in die schweizerische Energiegeschichte eingehen. Er setzt aber keinen Schlusspunkt, denn die derzeitige Dynamik und die Umbrüche im Energiebereich werden auch in Zukunft Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen an neue Technologien und Marktentwicklungen erfordern.

Die Energiepolitik bleibt also zuoberst auf der Agenda, nicht zuletzt auch im Rahmen von Initiativen. So sind die Atomausstiegsinitiative und die Stromeffizienz-Initiative eng mit der Energiestrategie 2050 verbunden:

  • Über die Stromeffizienzinitiative wird sich der Ständerat in der Herbstsession äussern. Bundesrat und Nationalrat lehnen die Iniatiative ab, weil das erste Massnahmenpaket vegleichbare Ziele enthält.
  • Über die Atomausstieginitiative stimmen wir am 27. November 2016 ab. Die Initiative will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Wird die Initiative angenommen – sie ist direkt umsetztbar, braucht also keine Gesetzesanpassungen – müssten die drei Kernkraftwerke Beznau I, Beznau II und Mühleberg bereits 2017 – also nächstes Jahr – abgestellt werden. Abschalttermin für Gösgen wäre 2024 und für Leibstadt 2029. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie nicht genügend Zeit für den notwendigen Umbau der Schweizer Energieversorgung lässt, die Versorgungssicherheit gefährdet, die Importabhängigkeit erhöht und die Betreiber vom Bund und damit von den Steuerzahlenden Entschädigungen für Investitionen fordern könnten, die sie im Vertrauen auf ihre bisher geltenden, unbefristeten Betriebsbewilligungen getätigt haben.

Anja Maurer, Fachspezialistin Sektion Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte & Marianne Zünd, Leiter Medien + Politik, Bundesamt für Energie

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